Keine Zustimmung für TTIP im Bundestag!

An alle Bundestagsabgeordneten:

Wenn Sie keinen Zugang zu den TTIP-Dokumenten erhalten, haben Sie auch keine Möglichkeit, sich umfassend zu informieren. Aus Mangel an Informationen können und dürfen sie nicht für das TTIP-Abkommen stimmen! Es reicht auch nicht, wenn Ihnen die Unterlagen kurz vor der Abstimmung vorgelegt werden.

Kein Unterlagen, keine Zustimmung! Alles klar liebe USA?

Richtervorbehalt

Bei manchen Maßnahmen, die Ermittlungsbehörden durchführen wollen, gibt es den sogenannten Richtervorbehalt. Das bedeutet, daß ein Richter das Ansinnen zum Beispiel  der Polizei durch einen Richter geprüft und genehmigt werden muß. Das ist prinzipiell eine gute Sache, denn hier wird in die Rechte der zu überprüfenden Personen eingegriffen. Ob das rechtlich in Ordnung ist, kann und soll ein Polizist nicht entscheiden. Auch die Staatsanwaltschaft schießt gerne mal übers Ziel hinaus, und meint, sich alles erlauben zu können. Hier kann ein Richter nach Prüfung der Sachlage einschreiten.

Leider ist es in der Praxis so, daß der Richtervorbehalt nicht viel wert ist. Gerade in Zeiten von Massenabmahnungen, haben die Richter gar keine Zeit und auch nicht die Möglichkeit jeden einzelnen Fall tatsächlich zu prüfen.

Es gibt allerdings auch Fälle, wo entweder der Richter das Ersuchen nicht genehmigt oder der Ermittler die Anfrage bei Gericht scheut. Ich habe bei mir auf der Arbeit selbst erlebt, daß die Polizei von uns Daten über Kunden haben wollte. Nach Rücksprache mit unserem Datenschutzbeauftragten brauchen wir dafür aber einen richterlichen Beschluß. Das teilten wir der Polizei mit. Daraufhin hörten wir nichts mehr von dem Fall. Es gab wohl tatsächlich keinen Auskunftsanspruch.

Wenn aber Massenabmahner Listen mit tausenden oder zehntausenden IP-Adressen an den Richter schickt, was soll er dann machen? So etwas kann kein Richter prüfen. Daß eine Genehmigung zur Herausgabe der Daten der Anschlußinhaber nicht rechtens sein kann, hat der Redtube-Fall gezeigt. Ich bin sowieso gegen automatisierte Massenabmahnungen. Diese dienen in erster Linie nicht der Sicherung der Urheberrechte, sondern sind vor allem ein gewaltiges Geschäft für die Anwälte und Rechteinhaber. Massenabmahnungen sind ein Geschäftsmodell unter Mißbrauch unseres Rechtssystems.

Massengentests

Immer mal wieder werden nach schweren Gewalttaten Massengentests durchgeführt. Da Menschen, auf die bestimmte Merkmale hinweisen (z.B. Wohnort, Alter, Geschlecht) gebeten eine Speichelprobe abzugeben, damit diese mit dem DNA-Material vom vermeintlichen Täter verglichen werden kann.

Es wird natürlich immer groß herausgestellt, daß das Ganze freiwillig sei, niemand werde gezwungen, eine Speicherprobe abzugeben. Letztendlich ist es das aber doch nicht. Zum einen gibt es einen gesellschaftlichen Zwang. Die Leute denken doch, wenn der sich weigert, hat er bestimmt was zu verbergen und. Und zum Anderen kann und wird  oft bei eine Weigerung eine DNA-Entnahme richterlich angeordnet. Dann zwingt einem die Staatsmacht letztendlich doch.

Was soll daran freiwillig sein, wenn man gleichzeitig ankündigt, daß man auch gezwungen wirst. So etwa: Du gibst mir jetzt freiwillig dein Geld, oder ich schlage dich nieder und nehme es mir.

Im Grunde genommen, werden alle, die an dem DNA-Test teilnehmen sollen, verdächtigt der Täter zu sein. Man muß sich aktiv, mittels Abgabe des Speicheltests, verteidigen. Es wird zwar auch immer anders dargestellt, aber genau so ist das nun mal. Es ist eine pauschale Verdächtigung und die Umkehrung der Beweislast.

Was ebenso gerne vergessen wird, ist die Tatsache, daß man durch Abgabe der Probe aber auch andere belasten kann. Es kann nämlich festgestellt werden, daß die DNA-Probe nicht vom Täter ist, aber die Person dieser Probe mit dem Täter verwandt ist. Also belastet man damit einen Verwandten, gegenüber dem man ansonsten ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, ihn also durch seine Aussage nicht belasten muß.

Die Ermittlungsbehörden scheinen manchmal in einem Wahn zu sein, alle nur erdenklichen technischen Methoden zu nutzen, egal wie viel sie kosten, egal wie viele Menschen davon betroffen sind, egal welche und wie viele Daten abgefragt werden und ob diese Methoden legitim und legal sind. Daß dabei auch mal der Falsche als vermeintlicher Täter identifiziert wird, ist auch nicht nur erst einmal vorgekommen. Man denke auch nur mal an das “Phantom aus Heilbronn“, bei dem sich nachher herausstellte, daß die Wattestäbchen mit fremder DNA kontaminiert waren.

Man hat das Gefühl, daß darüber die normale Polizeiarbeit in Vergessenheit gerät.

Es gab vor Jahren mal einen Fall bei der ein Mann mehrere Mädchen vergewaltigt hat. Die Taten fanden im Abstand von mehreren Monaten oder sogar Jahren statt. Dann wurde auch ein Massengentest angeordnet. Erst zu diesem Zeitpunkt erfuhr die Öffentlichkeit von den Taten. Ein Tat fand auch in meiner unmittelbaren Umgebung statt. Eigentlich ist es Wunder, daß ich nicht zu dem Test herangezogen wurde, obwohl ich sogar durch einen Umzug in der Nähe zweier Tatorte wohnte.

Was mich aber wirklich daran ärgert, ist die Tatsache, daß die Polizei auf Hilfe aus der Öffentlichkeit verzichtet hat. Warum werden erst nach Jahren die Taten publik gemacht? Wer kann sich dann noch nach 1 oder 2 Jahren erinnern, ob er an einem bestimmten Tag etwas gesehen hat, was mit der Tat in Verbindung stehen könnte? Nach zwei Wochen kann man sich vielleicht noch daran erinnern, daß man zum Beispiel ein Fahrrad am Straßenrand oder eine Person die sich auffällig verhielt, gesehen hat. “Ermittlungstaktische Gründe” wird das dann immer genannt.

Gedanken zu eGK

Nach einigem Hin und Her mit meiner Krankenkasse bin ich auch nun in Besitz einer elektronische Gesundheitskarte (eGK). Tolles Ding. Anfang des Jahres ging die ärztliche Behandlung mit dem Ersatzverfahren. Seitdem brauchte ich noch keine weitere ärztliche Leistung.

Ich muß allerdings noch mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen, wie sie sichergestellt haben, daß meine Bedingungen, die ich beim Einsenden des Fotos, gestellt habe, auch eingehalten wurden/werden. Irgendwie erwarte ich da eine Überraschung.

Die elektronischen Zusatzfunktionen der eGK will ich gar nicht nutzen. Ich wehre mich sogar dagegen, daß meine Daten außerhalb der Arztpraxis gespeichert werden.

Daß nun ein Foto auf der Karte ist, verstehe ich überhaupt nicht. Warum muß die Krankenkasse von mir ein Bild bekommen? Außerdem kann gar nicht sichergestellt sein, daß wirklich der Versicherte auf dem Foto zu sehen ist. Wenn man die Identität feststellen will/muß, warum nimmt man denn nicht ein anderes Dokument? Hier könnte sich doch der Perso/Reisepass/Führerschein anbieten. Alle haben ein “Lichtbild”.

Aber wozu soll überhaupt die Identität überprüft werden? Es heißt um Mißbrauch vorzubeugen. Wer wird den von wem mißbraucht? Sollte eigentlich nicht jeder Mensch ein Grundrecht auf medizinische Versorgung haben? Es gibt leider einige arme Menschen, die durch unterschiedlichste Umstände keine Krankenversicherung haben. Will man sich vor denen “schützen”. Warum sollen die nicht behandelt werden? Ansonsten kann es ja nur darum gehen daß jemand bei Kasse A versichert ist, aber eine Karte von Kasse B vorlegt. Das mag für Kasse B ärgerlich sein, für aber insgesamt zu keiner Mehrbelastung des Gesundheitswesens.

Ich erinnere mich noch an eine Stadtrundfahrt durch Kopenhagen vor vielen Jahren. Dort sagte die Reiseleiterin, daß jeder, der in Dänemark ist, Anspruch auf ärztliche Versorgung hat. Wenn also etwas passiert, auch als Tourist, brauche man keine extra Versicherung. Ich habe das damals nicht verstanden. Für mich war es ganz selbstverständlich, daß jeder Mensch, das Recht hat von einem Arzt behandelt zu werden. Heute, weiß ich, daß es in Deutschland anders ist; aber meiner Ansicht nach, ist das falsch.

geplante Einschränkungen der Panoramafreiheit

Noch ein neues Thema, bei dem die Politiker mal wieder die Bürgerrechte einschränken wollen. Nun ist die Panoramafreiheit dran, die EU-einheitlich geregelt werden soll. Für uns zum Nachteil. Fotos von öffentliche Kunstwerke und dazu gehören auch Bauwerke sollen nur mit Genehmigung des Urhebers kommerziell genutzt werden.

Kommerzielle Nutzung umfaßt aber sehr viele Bereiche. Das ist nicht nur der Fotokalender. Es sind z.B. auch Fernsehaufnahmen, auch der Öffentlich-Rechtlichen Sender. Diese dürften sich jetzt also nicht mehr ohne Genehmigung der Rechteverwerter von Norman Foster vor den Reichstag stellen und einen Beitrag senden. Die Kuppel des Reichstagsgebäude wurde von Foster entworfen. Nach dem neuen Gesetzesentwurf wäre die Abbildung der Kuppel geschützt. Selbst die Veröffentlichung auf einer privaten Homepage kann in vielen Fällen als kommerzielle Nutzung angesehen werden.

Man hat das Gefühl das die Politik und gerade die EU-Politik nur noch Gesetze im Interesse der Wirtschaft und der Rechteverwerter erläßt.

Werden wir irgendwann mal hören, daß die Rechte des Bürgers durch ein Gesetz erweitert werden? Zur Zeit ist es ja so, daß einzig und allein das Bundesverfassungsgericht oft im Sinne des Bürgers entscheidet. Aber so soll eine Demokratie nicht funktionieren, erst Gesetz verabschieden – Verfassungsgericht kippt/schränkt das Gesetz ein.

Unsere Politiker sollten mal sorgfältiger arbeiten, nicht nur die Lobbyvertreter der Wirtschaft hören und deren Gesetzesentwurf zu Vorlage bringen. Es ist wirklich eine Frechheit, was die Lobbyisten da treiben. In allen großen Firmen gibt Compliance-Regelungen und entsprechende Mitarbeiter, die darauf achten sollen, daß es keine Korruption gibt. Da wird geguckt, daß der Mitarbeiter im Einkauf keinen allzu teuren Wandkalender vom Lieferanten geschenkt bekommt und das man beim Besuch im Bauamt, bloß nicht aus Versehen einen Kugelschreiber liegen läßt.

Aber trotzdem gibt es im großen Maße Einflußnahme der Wirtschaft auf die Politik. Wie viel Geld da fließt, weiß ich nicht. Das weiß wohl keiner. Oft wird das Einflußnahme aber nicht von den Firmen selbst, sondern nur von deren Verbänden ausgeübt. Bei denen sind die Unternehmen Mitglied und statten diese mit reichlich Geld aus. Ist das nicht Beihilfe zur Korruption?

Vorhin hieß es in der Tagesschau Gabriel, könne seine Klimaabgabe durchsetzen, die Kohlelobbyisten waren zu stark. Was haben die denn gemacht? Haben die Armdrücken mit Gabriel gemacht. Oder Gabriel schwach geworden bei dem Geldkoffer? Haben gedroht? Womit? Kohle ist doch sowieso ein totes Thema.

PKW-Maut kommt trotz EU

Die PKW-Maut soll nun eingeführt werden. Gleichzeitig sollen die deutschen Autofahrer durch Senkung der Kraftfahrzeugsteuer im gleichen Maße entlastet werden. Das ist ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung aller EU-Bürger. Wäre diese Kompensation zeitlich nicht direkt mit der Mauteinführung erfolgt, wäre es nicht so problematisch. Nun stehen die Chancen sehr gut, daß die EU dagegen klagt.

Allerdings wird die EU nicht gegen die Maut, sondern gegen die Entlastung der Inländer klagen – und wahrscheinlich Recht bekommen. Das heißt also, daß wir die Maut und zusätzlich die Kfz-Steuer zahlen werden.

Ich denke, daß das Ganz auch bereits so von der Regierung geplant ist. Die zusätzlichen Mehreinnahmen machen sich gut in Schäubles Haushalt und den schwarzen Peter schiebt man einfach der EU zu.

So hat man das ja schon bei der Vorratsdatenspeicherung (erster Teil) gemacht. Die deutschen Politiker haben auf EU-Ebene darauf gedrängt eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Als diese durch war, hat man dann gesagt, man sei ja gegen die VDS, aber man müsse ja die EU-Richtlinie umsetzen.

Nachschulung Vorfahrtsregeln

Als Verkehrsteilnehmer regt man sich natürlich auch über andere Verkehrsteilnehmer auf. Insbesondere wenn diese sich nicht so verhalten, wie sie sollten.

Daher gibt es hier als kleinen Service eine kleine Nachschulung zum Thema “Vorfahrt”.

  • Vorfahrtsregeln gelten für alle Fahrzeuge, egal welcher Art, Bauform, Antriebsart oder Marke gleichermaßen.
  • Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (vulgo: “Spielstraße”) mit diesem SchildZeichen_325.1.svg
    kommt ist wartepflichtig (s. §10 StVO)
  • Ebenso wartepflichtig ist man, wenn man aus einer einmündenden Straße kommt, die durch einen abgesenkten Bordstein getrennt ist (s. §10 StVO)
  • “Rechts vor links” ist keine Vorfahrt zweiter Klasse. Diese Vorschrift ist genau so beachten wie alle anderen Vorfahrtsregeln.

§10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Vorratsdatenspeicherung – nächster Versuch

Man muß dem Kind nur einen neuen Namen geben “Höchstspeicherfrist” klingt doch gleich viel sympathischer. Erweckt ja auch den Anschein, daß es darum geht, die Speicherfrist zu begrenzen. Ansonsten hätte es ja Mindestspeicherfrist heißen müssen.

Da interessiert es auch nicht, daß einige Politiker die Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorher ausdrücklich grundsätzlich abgelehnt haben. Dann wurden sie wieder auf Kurs gebracht und nun können wieder fleißig Milliarden Daten von zig Millionen Unschuldiger gesammelt werden.

Damit die neue Regelung nicht wieder vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt wird, planen Unionspolikter massive Einschränkungen in der Gewaltenteilung und wollen das BVerfG entmachten.

Ich bin dafür daß man allen Bundestagsabgeordneten, Ministern, Staatssekretären und Leiter der Überwachungsbehörden und Polizei vor Amtsantritt einen Staatskundeunterricht gibt, damit sie wissen was die Freitheitlich-Demokratische Grundordnung ist und wie unsere Grundrechte zu schützen sind.

Alle Macht geht vom Volke aus – Leider nicht!

Im Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [,…]

Im Absatz 3 heißt es weiter:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Sollte doch eigentlich alles klar sein. Aber wie kann es denn sein, daß Bundesregierung und Bundestag bestimmte Dinge geheim halten, so daß keine öffentliche Beteiligung stattfinden kann.

Außerdem hat die Bundesregierung doch vor einiger Zeit gesagt, daß man im Rahmen der Aufklärung der NSA-Katastrophe, nicht alles machen kann was man möchte, da man die Freundschaft zu “befreundeten” Staaten nicht gefährden wolle.

Ich weiß nicht, wo im Grundgesetz die angeblichen Freundschaften und daraus resultierende Ausnahmen von Gesetz und Recht definiert sind. Ich finde, es ist ein ganz klarer Verfassungsbruch der Bundesregierung. Zumal es wirklich fraglich ist, ob des entsprechenden Staaten unsere Freunde sind, wenn sie uns gnadenlos ausspionieren.