Übertriebene Härte gegen Klimaaktivisten

Erinnert sich noch jemand an „Die Letzte Generation“? Klimaaktivisten die dadurch bekannte wurden, dass sie sich auf deutschen Autostraßen festgeklebt haben. Die wurden ja teilweise als terroristische Organisation eingeordnet. – Absolut übertrieben!

Die Nachfolgerorganisation „Widerstandskollektiv“ nun eine ähnlich schlimme Tat begangen. Es wurden im Oldenburger Bahnhof Plakate mit Tesa-Film (!) an Werbetafeln geklebt. Die Plakate sahen aus, als wenn sie von der Deutschen Bahn stammen. Dort wurde eine baldige Kostenfreiheit der Bahn versprochen.

Natürlich ist diese sogenannte Adbusting nicht in Ordnung. Da muss was gemacht werden. Und die Polizei wurde aktiv. Und wie. Neun Polizisten rückten früh morgens zu eine Hausdurchsuchung an.

Was war eigentlich der Tatvorwurf? Sachbeschädigung? Einschränkung der Einnahmen des Werbevermarkters? Terrorismus? Nein, es musste mal wieder das Urheberrecht herhalten. Die Plakate wurden das Urheberrecht der Deutschen Bahn verletzen, weil das Design imitiert wurde.

Und dafür eine Hausdurchsuchung. Das ist völlig übertrieben. Und der Tatvorwurf „Urheberrechtsverletzung“ ist ja auch ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

Unkontrollierte Fußballgewalt

Ich interessiere mich nicht für Fußball, meine Kinder aber schon. Deswegen war ich am Wochenende mal wieder im Fußballstadion. Erste Runde DFB-Pokal, Phoenix Lübeck gegen SC Paderborn.

Was ich da vor dem Anpfiff am Spielfeldrand gesehen habe, hat mich mehr als erstaunt.

Da klettern einige Paderborn-Fans vermummt auf den Absperrzaun, mit Fackeln in der Hand und die Ordner ignorieren das völlig.

Was dann kam war klar. Die Mannschaften liefen auf Feld und die Paderborner zündeten ihr Feuerwerk. Dichte Rauchschwaden zogen über das Spielfeld. Die Sicht war extrem eingeschränkt. Man sah kaum noch die Spieler und die Einlaufkinder.

Nach dem Spektakel kam dann noch eine Ansage, man möchte doch das Abbrennen von Pyrotechnik unterlassen, da sei gefährlich und zieht Strafen für den Verein nach sich. Also mehr „Du du du!“ geht nicht. Natürlich musste der Platz dann noch von den Plastikkappen der Fackeln, Raketen und Konfettikanonen befreit werden. Irgendwer wird dann nach dem Spiel das Plastikkonfetti zusammenfegen, das auf der Tribüne liegt. Um den Rest kümmert sich der Wind und bläst es in die Natur.

Das Ganze kann man natürlich nicht mit den Ausschreitungen in Mannheim vergleichen. Aber wenn man etwas toleriert, was eigentlich verboten ist, muss man sich nicht wundern, wenn die Grenzen immer weiter verschoben werden.

Das Phoenix-Spiel fand ja im Stadion des VfB Lübeck statt. Dieser Verein bei mehrere rivalisierende „Fan“-Gruppen; unter denen es auch schon gewalttätige Auseinandersetzungen gab. Diese Gruppen werden jetzt im Stadion von einander getrennt.

Ich weiß nicht, ich dachte es ginge im Stadion sich ein Fußballspiel anzusehen und seine Mannschaft anzufeuern. Man darf auch gerne Krach machen und seine Fangesänge trällern. Aber alles andere, was nicht erlaubt ist, hat auch nichts mit Fankultur zu tun. Und gerade in Hinblick auf Kinder ist es wichtig, zu sagen, dass Gewalt, Rassismus, Gefährdungen Anderer im Sport nicht zu suchen haben.

Mal wieder DNS-Sperren

SonyMusic, ja wir erinnern uns, das sind die Computer mit Schadsoftware infizierten, also SonyMusic hat einen Rechtsstreit gegen den Betreiber des freien DNS-Resolvers Quad9 gewonnen.

Ein DNS-Resolver kann man mit einem Telefonbuch vergleichen. Er löst die Internet-Adressen in IP-Adressen auf z.B. duschmarke.de in 89.58.9.9. Nur über die IP-Adressen kann man einen Server erreichen. Das Ganze geschieht aber im Hintergrund, so dass der normale Nutzer davon nichts mitbekommt.

Eine Manipulation der DNS-Resolver ist eine beliebte Möglichkeit die Sichtbarkeit von unliebsamen Inhalten im Internet zu verringern. Das war früher schon so; etwa als die jetzige Präsidenten der EU-Kommission und damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern lieber verschleiern, statt löschen wollte. Oder auch in autoritären Staaten, die missliebige Seiten blockieren wollen.

Solche Maßnahmen werden meist bei den Zugangsprovidern umgesetzt. Wobei sie aber von den Kunden relativ leicht umgangen werden können. Entweder man wählt einen alternativen Resolver oder man setzt einfach einen eigenen auf, etwa Unbound auf einen Raspberry PI.

Also wirklich effektiv sind solche Sperren nicht. Dabei muss nicht unbedingt kriminelle Energie dahinter stecken, wenn man andere DNS-Server einträgt. Oft ist Datenschutz die Intention dahinter.

Einige Zugangsprovider haben sich mit den Medienverwertungskonzernen zusammen getan, um eine Schlichtungsstelle einzurichten, die klären soll welche DNS-Sperren wegen Urheberrechtsverletzungen eingerichtet werden sollen. Das dient vor allem der Umgehung von langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozessen.

Screenshot Schlichtungsstelle https://cuii.info/empfehlungen/

Nun hat SonyMusic aber genau so einen Prozess angestoßen und zwar nicht gegen irgend einen großen internationalen Konzern, wie Google oder Cloudflare, die auch entsprechende DNS-Resolver öffentlich betreiben. Nein, man hat sich ein leichteres Opfer gesucht, um ein Exempel zu statuieren. Man hat die nicht-kommerzielle Organisation Quad9 verklagt und vor dem Landgericht Leipzig auch Recht bekommen.

Klagen gegen Urheberrechtsverstöße sind eigentlich nichts Außergewöhnliches, doch dieser Fall ist in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes.

Meistens werden Hoster oder andere Serverbetreiber nur als Störer angezeigt, hier wurde Quad9 aber als Täter verurteilt. Und die Tätereigenschaft ist, nicht nur in meinen Augen, ziemlich weit hergeholt.

Es geht um ein Musikalbum, dessen Rechte bei SonyMusic liegen. Dieses wurde von einer Person auf einer Internetplattform hochgeladen und steht dort zum Download bereit. In wie weit der Download überhaupt strafbar wäre, ist zweifelhaft. Die Massenabmahnungen an zig- oder hundert-tausende Internetnutzer zur großen Filesharingzeit (Napster, EMule und Co.), bezogen sich immer auf das Bereitstellen von urheberrechtlich geschütztem Material. Aber Sony ist eben nicht gegen denjenigen vorgegangen, der das Album hochgeladen hat, auch nicht gegen den Betreiber des Servers, auf dem die Datei liegt.

Dann sicherlich, weil Quad9 die DNS-Adresse dieses Servers liefert? Nein, auch das nicht. Es gibt eine weitere Internetseite. Diese enthält einen Link zu dem Server, auf dem die Datei liegt. Und deswegen hat SonyMusic nun den Betreiber der die Internet-Adresse in eine IP-Adresse des Servers, der auf einen anderen Server verweist, auf dem die illegale Datei zum Download bereitliegt, auflöst, verklagt. Und zwar als Täter! Das kann man sich doch nicht ausdenken. Es fehlt nicht viel und SonyMusic klagt das ganze Internet kaputt.

Der Server von Quad9 richtet sich ja nicht nur an Nutzer aus Deutschland, also dort wo Sony seine Forderungen durchgesetzt hat, sondern an Nutzer aus aller Welt. Das wird lustig, wenn Quad9 nun auch Sperrgesuche aus allen Ländern umsetzen muss und diese Sperren wiederum weltweit aktiv sind. Dabei sind solche unabhängigen DNS-Server gerade für Nutzer in Ländern mit staatlicher Zensur wichtig.

Dass eine DNS-Sperre auch mal nach hinten losgehen kann, beweist der Fall von heise.de. Die IT-Nachrichtenseite landete fälschlicherweise selbst auf einer Sperrliste und konnte von einigen Kunden eines bestimmten Providers nicht mehr abgerufen werden. Stattdessen wurde eine Seite von der oben genannten CUII angezeigt.

Höhere Strafen für Raserei – oder nicht?

Nun wurde gerade Strafen für zu schnelles Fahren angehoben und schon rudert der Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) wieder zurück. Es hätten sich zu viele Bürger darüber beschwert. Es sei ja nicht vertretbar wenn jemand den Führerschein für einen Monat abgeben muss, nur weil er entweder innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h schneller als erlaubt, gefahren ist. Das würde ja vor allem die Pendler treffen, die mit dem Führerschein auch ihren Job verlieren würden. Also das geht ja gar nicht.

HALLO? McFly? Bin ich irgendwie in einer falschen Realität gelandet, wo die Vernunft abgeschafft wurde?

71 km/h statt 50, oder 51 km/h statt 30 ist schon heftig. Der Tacho zeigt da sowieso noch mehr an. Wer so fährt, ist ein Raser. Ich fordere schon länger höhere Strafen für notorische Schnellfahrer. Viele kalkulieren ihre Strafen schon ein und achten vor allem darauf keine oder nicht so viele Punkte zu bekommen. Bis dann ist in deren Augen die Raserei OK. Jetzt soll es leichter ein Fahrverbot geben. Wobei wir hier von einem Monat sprechen. Es geht nicht um einen dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Einen Monat sollte man doch irgendwie ohne große Probleme hinkriegen. Schließlich kriegen wir es jetzt auch schon 2 Monate ohne Schule oder Kinderbetreuung hin.

Sind die Raser so einfallslos?

Und dann wurde ja explizit von Berufspendlern gesprochen. Die fahren jeden Tag die selbe Strecke. Da sollten sie wissen, wo welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Und Veränderungen sollten einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer auch auffallen. Ansonsten sind sie wohl nicht so aufmerksam, wie sie sein sollten.

Raser argumentieren ja auch gerne mit, in ihren Augen unnützen, Tempolimits. Sonntags vor der Schule, nachts vor dem Altenheim oder wenn die Autobahn leer ist. Dass hinter bestimmten Begrenzungen auch andere Gründe, etwa Lärmschutz, stehen kann, ist für diese Menschen wohl unbegreiflich. Und meistens bekommen sie nicht in solchen Situationen, sondern eben ab morgens auf dem Weg zur Arbeit, wenn auch Schulkinder unterwegs sein können.

Also ich bin auch jeden Fall für die Verschärfung der Strafen. Zusätzlich wünsche ich mir noch eine einkommens-/vermögensabhänige Geldstrafe, die ihren Namen auch verdient und nicht einfach als Pech akzeptiert wird, als wenn man einen Geldschein verliert. Die bisherigen Strafen zeigten praktisch keine abschreckende oder erzieherische Wirkung.

Homöopathie – Wahrheit gesetzlich verboten

Mal angenommen man öffentlich sagen, dass Zauberer gar nicht wirklich zaubern können, sondern dass das alles nur Tricks sind. Und dann bekommt man eine kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung, dass man diese Behauptung nicht mehr machen darf. Schließlich hat ein anderer Zauberer gesagt, dass es wirklich Zauberei gibt. Und durch diese Bestätigung wird die Aussage des Zauberers laut Gesetz wahr.

Unrealistisch? Nein, genau so läuft es in der Homöopathie. Gerne wird ja immer von den Befürwortern behauptet, der wissenschaftliche Nachweis der Homöoptahie, über den Placeboeffekt hinaus, stehe noch aus. Aber es ist genau anders. Es wurde eben schon mehrfach wissenschaftlich belegt, dass homoöpathische Mittel nicht mehr als Placebos wirken. Aber trotzdem bekommen Kritiker für diese Aussage Abmahnungen aus der Homoöptahie-Industrie. Weil nämlich ein anderer Homoöpath durch seine bloße Aussage bestätigt hat, dass ein homoöpathisches Mittel wirksam ist. Das Ganze nennt sich dann Binnenkonsens. Und das ist so gesetzlich festgelegt. Homoöpathische Mittel müssen nämlich, anders als Arzneimittel, nur registriert werden und brauchen keine Zulassung, und erst recht kein Nachweis der Wirksamkeit. Dieser wird durch eine einfache, falsche, Aussage ersetzt.

Dazu gab es einen Fernsehbeitrag in der 3sat-Sendung „nano“ den ich hier gerne verlinken möchte.

Traurig ist auch, dass die „Grünen“ sich nicht öffentlich von dieser Behandlungsmethode distanzieren können. Auf dem letzten Bundesparteitag vor ein paar Wochen sollte es darüber einen Antrag geben. Dieser wurde aber im Vorfeld abgeblockt. Man befürchtete zu viel Sprengkraft. Das ist echt schade, denn auch die Grünen pochen doch beim Klimawandel auf die wissenschaftlichen Fakten; bei obskuren „Heilmethoden“ ignorieren aber Viele die Wissenschaft.

Jetzt neu, mit noch mehr Grundrechtseingriffen: die Quellen-TKÜ

Wir erinnern uns alle an den Bundestrojaner. Wie so viele Überwachungsinstrumente soll dieser „natürlich“ nur bei ganz ganz schlimmen Straftaten eingesetzt werden. Prominente Beispiele sind dann immer Terrorismus und Kinderpornographie. Dagegen hat doch sicherlich niemand etwas gegen einzuwenden, oder? Ansonsten wäre er doch ein Befürworter dieser Straftaten. Dass viele Maßnahmen zur Überwachung oft verfassungswidrig sind, ist seht oft offensichtlich. Dass hält die Politiker aber nicht davon ab, diese Gesetze trotzdem zu beschließen. – Es geht ja schließlich um die Sicherheit.

Ebenso ignorant zeigen sich die Politiker, wenn eine Maßnahme dann etwa vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt wird, weil etwa zu viele Unbeteiligte überwacht werden oder weil die Überwachung, intimste Bereiche der Lebensführung nicht ausschließt. Dann wird das Gesetz eben, mit leichten Änderungen noch mal verabschiedet. Es geht doch immer noch um die Sicherheit und soll doch wirklich nur bei den allerschlimmsten Straftaten eingesetzt werden; nur in absoluten Ausnahmefällen – wirklich.

Bei der Quellen-TKÜV (Telekommunikationsüberwachungsverordnung), oder auch Staatstrojaner, wurde genauso argumentiert. Nun ist das Werkzeug etabliert und schon wird der Einsatzbereich massiv ausgeweitet. Jetzt darf dieses Überwachungsinstrument auch schon bei Wohnungseinbrüchen eingesetzt werden.

Was meint Ihr, wie sieht es mit der Glaubwürdigkeit aus, wenn mal wieder ein Politiker die Freiheiten der Bürger für die „Sicherheit“ einschränken will? Man kann echt nicht häufig genug gegen solche Maßnahmen protestieren; vor allem vor dem Hintergrund, dass eine AfD-Regierung heutzutage nicht mehr unmöglich scheint.

Ich würde mich mal freuen, wenn die Politik sich mal mit der gleichen Inbrunst der legalen und illegalen Steuervermeidung annehmen würde.

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht im Internet ist ja immer wieder Streitthema. Mein Internetauftritt wird privat betrieben, richtet sich aber an die Öffentlichkeit. Es stecken keinerlei finanzielle Interessen dahinter. Deswegen gibt es hier weder Werbeeinblendungen noch gesponserte Artikel. Ich trage sämtliche Kosten persönlich.

Ich habe hier trotzdem ein Impressum eingerichtet. Denn es gibt haufenweise Anwälte die sich hinter sogenannten Verbraucher- oder Wettbewerbsschützern verstecken und gemeinsam kreuz und quer im Internet kostenpflichtige Abmahnungen verteilen. Dabei geht es denen nicht um den tatsächlichen Schutz von Verbraucher oder Mitbewerbern, sondern einzig und allein darum, durch die Abmahnungen ordentlich Geld zu verdienen. Leider ist dieser Methode immer noch kein Riegel vorgeschoben. Befürworter begründen es damit, dass Abmahnungen ein einfaches Mittel sind um einen rechtlichen Missstand zu beseitigen, ohne Klage einreichen zu müssen. Das entlastet natürlich die Gerichte. Allerdings würde wahrscheinlich eh nur ein winziger Bruchteil tatsächlich vor Gericht landen.

Komischerweise scheint sich aber kaum einer dafür zu interessieren, dass große Internetkomzerne wie Amazon, Facebook, Ebay oder Twitter für den einzelnen Nutzer nur sehr eingeschränkt erreichbar sind. Und im Zweifelsfall ist man nicht zuständig, weil nicht die deutsche Niederlassung, sondern die Zentrale in den USA der korrekte Ansprechpartner ist.

Überhaupt scheint es so, dass je größer ein Unternehmen ist, desto schlechter ist es erreichbar. Kontaktformulare werden mit (halb-)automatischen Antworten abgearbeitet und telefonisch wird man von einer Warteschleife über einen Sprachcomputer zu nächsten Warteschleife geleitet. Wo kämen wir da auch hin, wenn sich einfach Menschen den Problemen der Kunden annähmen? Das kostet doch alles Geld und verringert so die Dividende der Aktionäre. Also nein; das geht wirklich nicht

Ebenso fragwürdig finde ich es wenn sich Seiten die sich eindeutig an ein deutsches Publikum wenden und mutmaßlich auch aus Deutschland betrieben werden, hinter einer ausländischen Briefkastenadresse verstecken. Nicht selten, habe ich dass bei meinen Recherchen auf rechten „Nachrichtenseiten“ gesehen.

Dagegen wird vom Wald- und Wiesenblogger gefordert, dass er unter den genannttn Kontaktmöglichkeiten unmittelbar zu erreichen ist. Wenn es wirklich um Verbraucherschutz ginge, sollte man zunächst bei den großen Betreiber die Einhaltung der entsprechenden Pflichten einfordern.

Hartz-IV-Sanktionen

Gestern wurde ja vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Hartz-IV-Leistungen nur noch maximal um 30% gekürzt werden dürfen. Dabei geht es offiziell darum, den Leistungsempfänger zu sanktionieren, um einen Missstand, wie etwa mangelnde Mitarbeit des Leistungsempfängers bei der Beendigung der Bedürftigkeit, zu beseitigen. Man kann aber oft genug von Fällen lesen, in denen es einfach um Behördenwillkür geht, wie etwa angeblich nicht angekommene Unterlagen oder nicht anerkannte Krankmeldungen.

Ich finde diese ganze Diskussion generell menschenunwürdig. Wir leben in einem Sozialstaat und da sollte der Staat sicherstellen, dass Jeder zumindest das Existenzminimum 1 zur Verfügung hat, egal ob das nun Sozialhilfe, ALG 2 oder bedingungsloses Grundeinkommen heißt. Es geht hier um die Ärmsten der Armen und die Leute die darüber debattieren, waren in den seltensten Fällen selbst mal arm. Wie schon geschrieben, es geht hier nicht um irgendwelche großzügigen Spenden, Almosen oder Belohnungen, es geht darum, ein lebenswertes Überleben sicher zu stellen.

Ich bin ja immer noch der Meinung, dass Politiker eine Art Bürgerpraktikum machen sollten, damit Diejenigen, die bei den Ärmsten gerne mal den Rotstift ansetzen wollen, mal einen kleinen Eindruck bekommen, was solche Entscheidungen für die Betroffenen wirklich bedeutet.


1 Wobei man noch mal darüber diskutieren sollte, wie so ein Existenzminimum wirklich aussähe, wenn es nicht nur hinvegetieren, sondern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll. Und ja, das sollte sich auch an den Standards unserer modernen Gesellschaft orientieren.

Die Selbstzerstörung der Homöopathie-Industrie – Update

Lustig, die Ärztin Natalie Grams, die sich für die Aufklärung über die Nichtwirksamkeit von homöopathischen Mitteln einsetzt, hat von einem Pharma-Unternehmen eine Abmahnung und Unterlassungserklärung bekommen, dass sie entsprechende Aussagen zukünftig vermeiden soll. Eine solche Unterlassungserklärung muss man nicht akzeptieren. Es steht einem der Rechtsweg offen. Hier wäre das ja mal wirklich interessant. Dann müsste nämlich die „Hevert Arzneimittel GmbH & Co. KG“ vor Gericht beweisen, dass die Aussagen von Frau Grams falsch sind. Und solche Beweise konnte noch niemand seit der Erfindung der Homöopathie erbringen.


Update 04.06.2019
Die Homöopathie-Industrie könnte tatsächlich sogar Recht bekommen. Rein juristisch ist der Nachweis der Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln dadurch erbracht, das ein anderer Homöopath das behauptet. Völlig ohne Studie oder Nachweis. Beweis durch Behauptung!

Der Hersteller strebt also eine juristische und keine wissenschaftliche Klärung an. Bei dieser wären seine Chance ja gleich Null.