Meine Krankenkasse verletzt den Datenschutz

Ich hatte ja schon in einem anderen Beitrag meine Skepsis gegenüber der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geäußert. Deswegen habe ich mein Passbild nur unter Auflagen der Krankenkasse (KK) zugeschickt. Unter anderem sollte sichergestellt werden, daß entweder daß Foto zurückgeschickt werden oder sicher vernichtet werden sollte. Außerdem durften keine weiteren (digitalen) Kopien von dem Bild bei der KK oder den verarbeitenden Unternehmen verbleiben.

Einige Wochen nach Erhalt der eGK, schickte ich nun einen Brief an den Datenschutzbeauftragten der KK, mit der Bitte, mir mitzuteilen, wie sichergestellt wurde, daß die Auflagen eingehalten wurde. Die Reaktion, die darauf hin kam, hatte ich so nicht erwartet. – Ich habe eine neue eGK mit meinem Passfoto bekommen. Warum sie mir noch mal eine neue Karte zugeschickt haben, weiß ich nicht. Wahrscheinlich werden Kundenschreiben im Akkord von überforderten Mitarbeitern “bearbeitet”. Das heißt, sie müssen vermutlich innerhalb von weniger Sekunden das Schreiben kategorisieren und den entsprechenden Arbeitsablauf anstossen. Dabei haben sie eine handvoll Standardabläufe. Was nicht paßt, wird aussortiert oder doch irgendwo zugeordnet, wo es vielleicht passen könnte.

Ich finde das eine Frechheit, weil das Schreiben ausdrücklich an den Datenschutzbeauftragten (DSB) und nicht an die Kundenbetreuung gerichtet war. Aber zumindest haben sie mir so ganz klar bewiesen, daß mein Foto nicht gelöscht wurde.

Ich werde noch ein letztes Mal versuchen den DSB zu erreichen, ansonsten werde ich mich wohl mal an den Landes-DSB wenden müssen.

Ich werde über den weiteren Verlauf hier berichten.

Gedanken zu eGK

Nach einigem Hin und Her mit meiner Krankenkasse bin ich auch nun in Besitz einer elektronische Gesundheitskarte (eGK). Tolles Ding. Anfang des Jahres ging die ärztliche Behandlung mit dem Ersatzverfahren. Seitdem brauchte ich noch keine weitere ärztliche Leistung.

Ich muß allerdings noch mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen, wie sie sichergestellt haben, daß meine Bedingungen, die ich beim Einsenden des Fotos, gestellt habe, auch eingehalten wurden/werden. Irgendwie erwarte ich da eine Überraschung.

Die elektronischen Zusatzfunktionen der eGK will ich gar nicht nutzen. Ich wehre mich sogar dagegen, daß meine Daten außerhalb der Arztpraxis gespeichert werden.

Daß nun ein Foto auf der Karte ist, verstehe ich überhaupt nicht. Warum muß die Krankenkasse von mir ein Bild bekommen? Außerdem kann gar nicht sichergestellt sein, daß wirklich der Versicherte auf dem Foto zu sehen ist. Wenn man die Identität feststellen will/muß, warum nimmt man denn nicht ein anderes Dokument? Hier könnte sich doch der Perso/Reisepass/Führerschein anbieten. Alle haben ein “Lichtbild”.

Aber wozu soll überhaupt die Identität überprüft werden? Es heißt um Mißbrauch vorzubeugen. Wer wird den von wem mißbraucht? Sollte eigentlich nicht jeder Mensch ein Grundrecht auf medizinische Versorgung haben? Es gibt leider einige arme Menschen, die durch unterschiedlichste Umstände keine Krankenversicherung haben. Will man sich vor denen “schützen”. Warum sollen die nicht behandelt werden? Ansonsten kann es ja nur darum gehen daß jemand bei Kasse A versichert ist, aber eine Karte von Kasse B vorlegt. Das mag für Kasse B ärgerlich sein, für aber insgesamt zu keiner Mehrbelastung des Gesundheitswesens.

Ich erinnere mich noch an eine Stadtrundfahrt durch Kopenhagen vor vielen Jahren. Dort sagte die Reiseleiterin, daß jeder, der in Dänemark ist, Anspruch auf ärztliche Versorgung hat. Wenn also etwas passiert, auch als Tourist, brauche man keine extra Versicherung. Ich habe das damals nicht verstanden. Für mich war es ganz selbstverständlich, daß jeder Mensch, das Recht hat von einem Arzt behandelt zu werden. Heute, weiß ich, daß es in Deutschland anders ist; aber meiner Ansicht nach, ist das falsch.