Mal wieder DNS-Sperren

SonyMusic, ja wir erinnern uns, das sind die Computer mit Schadsoftware infizierten, also SonyMusic hat einen Rechtsstreit gegen den Betreiber des freien DNS-Resolvers Quad9 gewonnen.

Ein DNS-Resolver kann man mit einem Telefonbuch vergleichen. Er löst die Internet-Adressen in IP-Adressen auf z.B. duschmarke.de in 89.58.9.9. Nur über die IP-Adressen kann man einen Server erreichen. Das Ganze geschieht aber im Hintergrund, so dass der normale Nutzer davon nichts mitbekommt.

Eine Manipulation der DNS-Resolver ist eine beliebte Möglichkeit die Sichtbarkeit von unliebsamen Inhalten im Internet zu verringern. Das war früher schon so; etwa als die jetzige Präsidenten der EU-Kommission und damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern lieber verschleiern, statt löschen wollte. Oder auch in autoritären Staaten, die missliebige Seiten blockieren wollen.

Solche Maßnahmen werden meist bei den Zugangsprovidern umgesetzt. Wobei sie aber von den Kunden relativ leicht umgangen werden können. Entweder man wählt einen alternativen Resolver oder man setzt einfach einen eigenen auf, etwa Unbound auf einen Raspberry PI.

Also wirklich effektiv sind solche Sperren nicht. Dabei muss nicht unbedingt kriminelle Energie dahinter stecken, wenn man andere DNS-Server einträgt. Oft ist Datenschutz die Intention dahinter.

Einige Zugangsprovider haben sich mit den Medienverwertungskonzernen zusammen getan, um eine Schlichtungsstelle einzurichten, die klären soll welche DNS-Sperren wegen Urheberrechtsverletzungen eingerichtet werden sollen. Das dient vor allem der Umgehung von langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozessen.

Screenshot Schlichtungsstelle https://cuii.info/empfehlungen/

Nun hat SonyMusic aber genau so einen Prozess angestoßen und zwar nicht gegen irgend einen großen internationalen Konzern, wie Google oder Cloudflare, die auch entsprechende DNS-Resolver öffentlich betreiben. Nein, man hat sich ein leichteres Opfer gesucht, um ein Exempel zu statuieren. Man hat die nicht-kommerzielle Organisation Quad9 verklagt und vor dem Landgericht Leipzig auch Recht bekommen.

Klagen gegen Urheberrechtsverstöße sind eigentlich nichts Außergewöhnliches, doch dieser Fall ist in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes.

Meistens werden Hoster oder andere Serverbetreiber nur als Störer angezeigt, hier wurde Quad9 aber als Täter verurteilt. Und die Tätereigenschaft ist, nicht nur in meinen Augen, ziemlich weit hergeholt.

Es geht um ein Musikalbum, dessen Rechte bei SonyMusic liegen. Dieses wurde von einer Person auf einer Internetplattform hochgeladen und steht dort zum Download bereit. In wie weit der Download überhaupt strafbar wäre, ist zweifelhaft. Die Massenabmahnungen an zig- oder hundert-tausende Internetnutzer zur großen Filesharingzeit (Napster, EMule und Co.), bezogen sich immer auf das Bereitstellen von urheberrechtlich geschütztem Material. Aber Sony ist eben nicht gegen denjenigen vorgegangen, der das Album hochgeladen hat, auch nicht gegen den Betreiber des Servers, auf dem die Datei liegt.

Dann sicherlich, weil Quad9 die DNS-Adresse dieses Servers liefert? Nein, auch das nicht. Es gibt eine weitere Internetseite. Diese enthält einen Link zu dem Server, auf dem die Datei liegt. Und deswegen hat SonyMusic nun den Betreiber der die Internet-Adresse in eine IP-Adresse des Servers, der auf einen anderen Server verweist, auf dem die illegale Datei zum Download bereitliegt, auflöst, verklagt. Und zwar als Täter! Das kann man sich doch nicht ausdenken. Es fehlt nicht viel und SonyMusic klagt das ganze Internet kaputt.

Der Server von Quad9 richtet sich ja nicht nur an Nutzer aus Deutschland, also dort wo Sony seine Forderungen durchgesetzt hat, sondern an Nutzer aus aller Welt. Das wird lustig, wenn Quad9 nun auch Sperrgesuche aus allen Ländern umsetzen muss und diese Sperren wiederum weltweit aktiv sind. Dabei sind solche unabhängigen DNS-Server gerade für Nutzer in Ländern mit staatlicher Zensur wichtig.

Dass eine DNS-Sperre auch mal nach hinten losgehen kann, beweist der Fall von heise.de. Die IT-Nachrichtenseite landete fälschlicherweise selbst auf einer Sperrliste und konnte von einigen Kunden eines bestimmten Providers nicht mehr abgerufen werden. Stattdessen wurde eine Seite von der oben genannten CUII angezeigt.

Und täglich grüßt die Vorratsdatenspeicherung

Und wieder gab es ein Urteil, dass eine anlasslose Massenüberwachung mit der sogenannten Vorratsdatenspeicherung nicht rechtens ist.

Aber schon einen Tag später gibt es nach so einem klaren Urteil seitens der Politik schon wieder Fehlinterpretationen. In der Tradition ihrer Vorgänger will auch Nancy Faeser von der FDP (früher war die Partei auch mal für ihr Engagement für Freiheitsrechte bekannt) alle möglichen Daten speichern und für alle möglichen Straftaten auswerten. Auch wenn der EuGH ganz klare Vorgaben gesetzt hat.

Leider gibt es für Politiker keine Konsequenzen, wenn wissen, dass sie ein verfassungswidriges erlassen oder ankündigen, höchste Gerichtsurteile zu missachten.

Anlasslose Fluggastdatenauswertung gekippt

Mal wieder musste ein Gericht die Ermittlungsbehörden mit ihrer Schnüffelsucht in die Schranken weisen. In diesem Fall geht es um die anlasslose Speicherung und Auswertung der Flugpassagierdaten.

Dabei wurden nicht nur Namen von Menschen mit Haftbefehl abgeglichen, sondern es wurden auch nach Mustern in den Reiserouten gesucht. Wer dann häufiger mal Routen benutzt, die auch Drogenkuriere nehmen, der kann dann schon mal als False-Positive in die Fänge de BKA geraten.

Schön zu sehen, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mal wieder an dem Thema dran ist. Das ist eine Organisation die ich regelmäßig mit einem kleinen Spendenbeitrag unterstütze.

“Chatkontrolle”

Und mal wieder gibt es einen Versuch, anlasslose Massenüberwachung auszurollen. Das Ganze läuft unter dem Titel “Chatkontrolle” beinhaltet, aber wieder nichts anderes als die Aushebelung sicherer Verschlüsselung und dem Scannen Nachrichten von Millionen Unschuldigen.

Und wieder ist es Ursula von der Leyen (CDU), derzeitig EU-Kommissions-Präsidentin, die sich werbewirksam dafür einsetzen, dass die Freiheit des Internets übermäßig eingeschränkt wird. Wir erinnern uns an 2009, als sie als damalige Familienministerin, Websperren einführen wollte. Damals, wie heute, wurde als Grund der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern (sog. “Kinderpornografie”) angeführt. Dieses Ansinnen ist grundsätzlich löblich, allerdings sollten die Methoden sinnvoll sein und nicht über das Ziel hinaus schießen. Damals bei den Websperren sollten bestimmte Internetseiten, von den Zugangsprovidern aus, blockiert und stattdessen Stop-Schilder angezeigt werden. Es ging nicht darum, die Bilder aus dem Internet zu entfernen oder gar Strafverfahren gegen die Verantwortlichen einzuleiten; was ein sinnvollerer Weg wäre. Deswegen hieß das Ding ja auch Zugangserschwerungsgesetz. Außerdem ließen die gewählten Maßnahmen leicht umgehen. Aber für solche technische Details interessiert sich die Hauptzielgruppe der CDU nicht.

Nun geht es also vordergründig wieder um die Darstellung von Gewalt an Kindern. Dieses Mal sind Messenger im Visier. Normalerweise sind Nachrichten heutzutage bei Messengerdiensten Ende-zu-Ende-verschlüsselt; dass heißt, nur der Absender und der Empfänger können die Nachricht lesen, niemand sonst, auch nicht der Betreiber. Das ist ein großer Schritt für den Datenschutz und eine direkte Folge der Enthüllungen von Edward Snowden. Mittlerweile sollte sich niemand für Datenschutz verteidigen müssen. Datenschutz ist ein Grundrecht und darf nur unter Abwägungen anderer Grundrechte eingeschränkt werden. Die Menschen haben also ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation.

Nun wird auch nicht explizit gesagt, die Anbieter müssen die Verschlüsselung der Nutzer schwächen, knacken oder verhindern. Stattdessen sollten die Betreiber der Messengerdienste, auf Anforderung einer neu zu schaffenden EU-Behörde verpflichtet werden können, die Nachrichten sämtlicher Nutzer nach bestimmten rechtswidrigen Inhalten zu durchsuchen. Wie das gehen soll, wird nicht genannt. Aber es läuft darauf hinaus, dass die Nachrichten irgendwie entschlüsselt werden müssen. Also mit Generalschlüssel, geschwächter Kryptografie oder gar dem Verzicht von Verschlüsselung. Auf eine dieser Methoden, die niemand will, wird es hinauslaufen.

Das ist wie bei den “tollen” Upload-Filtern. Da war es Axel Voss (CDU) der zwar immer bestritten hat, er wolle solche Filter. Allerdings wolle Platformbetreiber in die Haftung für von Usern bereitgestellten Content haftbar machen. Wie das zu lösen wäre, ohne Upload-Filter, ließ er offen. Wie schon geschrieben, technische Details interessieren in de CDU nicht.

Aber es ärgert mich immer dermaßen, dass immer wieder Forderungen kommen, die Freiheit ALLER einzuschränken, obwohl es technisch sinnlos ist und schon die aktuellen Befugnisse doch immer wieder ausreichen, um Straftäter zu identifizieren.

DIE Corona-App

“Gibt es dafür nicht auch ‘ne App?” war jahrelang immer die Frage, um alle möglichen Dienste zu nutzen. Heutzutage gibt es für fast alles eine App. Deswegen war klar, dass es auch Apps für Corona gibt. Etwa zu Erkennung von Symptomen in Verbindung mit etwa Fitnesstrackern. Aber vor allem sollen es entsprechende Apps ermöglichen, zu erkennen, ob man Kontakt zu einem Corona-Infizierten gehabt hat.

Natürlich ist das die Bundesregierung auf den Zug aufgesprungen und will eine offizielle Corona-Tracing-App herausbringen. Gerade in Deutschland ist man ja technikverliebt und in der Phantasie manche Politiker soll sich nahezu jedes Problem durch mehr oder wenig komplizierte Technik lösen lassen.Gerade mein “Freund” Christian Lindner ist wieder vorn dabei:

Keine App => Mittealter! Egal wir fortgeschritten unsere Medizin ist.

Ich kann die ganzen Nachrichten zu dem Thema nicht mehr hören, das ewige hin und her, zentrale oder dezentraler Ansatz, deutsche oder europäische Lösung, freiwillig, “freiwillig” oder Pflicht. “Frewillig” bedeutet, dass es zwar keine explizite Pflicht zur Nutzung der App gibt, es aber Zugang zu bestimmten Bereichen/Veranstaltungen nur unter Nachweis der Nutzung der App möglich sein soll. Hinzu kommt natürlich der soziale Druck aus dem Umfeld.

Auf jeden Fall steht zu Befürchten, dass die App bleiben wird. Überwachungstechniken wurden in Deutschland praktisch noch nie zurück genommen. Eher wurden sie verschärft und der Anwendungsbereich und Kreis der Zugriffsberechtigten stetig erweitert.

Auch technisch gibt es noch grundsätzliche Fragen. Es ist noch gar nicht klar, ob man die Entfernungsmessung mittels Bluetooth wirklich so hinbekommt, wie erhofft. Es sind etliche Szenarien skizziert worden, wo es Fehlalarme geben kann. Etwa wenn beide Menschen dicht zusammen sind, aber durch Barrieren (Plexiglasscheiben, Folienvorhänge, etc.) getrennt sind.

Aber ich stelle den Sinn der App noch viel früher in Frage: Welche Kontakte sollen überhaupt überwacht werden? Es geht immer um Kontakte unterhalb von 2 Meter Distanz und einer Dauer von mehr als 15 Minuten. In welcher Situation soll so etwas vorkommen? Mir fällt einzig der ÖPNV ein. Überall sonst gibt es ja Beschränkungen. Auch vor den Corona-Maßnahmen fallen mir nur wenige Beispiele ein, wo eine solche App erfolgreich wäre. Etwa im Wartebereich bei Ärzten. Aber dort wird ja mittlerweile auch auf Abstand geachtet. Und Großveranstaltungen sollten doch sowieso zur Sicherheit erst einmal ausgesetzt werden.

Und dann gibt es ja nicht nur die eine “offizielle” Corona-App, sondern bereits eine Handvoll; teilweise mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Und dann ist ja noch die Frage, wie viele Nutzer diese App nutzen werden. Dabei geht es nicht darum, ob es verpflichtend, “freiwillig” oder tatsächlich freiwillig ist. So muss erstens das Gerätemodell unterstützt werden. So wie es sich anhörte, müssen die Messwerte für jedes Modell erst kalibriert werden. Ansonsten kann man die Entfernungsmessung vergessen. Dann muß die App nicht nur Plattform übergreifend sein; und ja es gibt mehr als Android und Apple und die App muss auch runterladbar sein; Manche benutzen aus Sicherheitsgründen die offiziellen App-Stores nicht. Außerdem muß man das Gerät mit sich führen angeschaltet haben und Bluetooth aktiviert haben. Nur wenn ALLE Punkte erfüllt sind, kann die App ihre Aufgabe erfüllen. Ich bezweifle aber, dass ein großer Teil die App nicht nutzen wird, das durch das Hin und Her im Vorfeld schon viel Vertrauen verspielt wurde. Außerdem kennt man ja die Geschichte von Deutschen Überwachungsmaßnahmen, und nichts anderes ist die App. Solche Instrumente wecken Begehrlichkeiten auf Seiten von Sicherheitsbehörden und sogenannten Polizei”gewerkschaften” und meistens folgen die Politiker dieses Rufen.

Aber es besteht ja die Hoffnung dass das ganze Projekt mit der “offiziellen” App eh nichts wird. SAP und Telekom haben sich der Sache angenommen. Also werden die Kosten wohl explodieren und der Zeitplan, wie bei anderen Großprojekten, bis in die Unendlichkeit gestreckt.

Nun wollen sie unsere Passwörter

Die deutsche Regierung will nun endlich etwas gegen Rechtsextremismus unternehmen. Aber leider scheinen unsere Politiker beschränkt zu sein und verstehen nicht, dass zunächst einmal die Scheuklappen ab zu nehmen sind, um die Gewalt, Kriminalität und die Hetze am rechten Rand zu sehen. Statt dessen machen die Politiker wieder das, was sie immer machen, wenn es darum geht, etwas gegen Verbecher zu unternehmen. Sie geben den Ermittlungsbehörden einfach noch mehr Befugnisse, um noch mehr Überwachung durch führen zu können.

Diesmal sind es Passwörter um die es geht. Wobei die Passwörter an sich nicht ohne weiteres heraus zu geben sind. Diese dürfen die Anbieter nämlich selbst nicht haben. Sie speichern daher immer einen Hash (vergleichbar mit einer sehr langen Prüfsumme) des Passwortes. Oder sollen jetzt grundsätzliche Sicherheitsmechanismen durch dieses Gesetz außer Kraft gesetzt werden?

Gab es nicht vor kurzem sogar die Idee, Ermittler könnten mit Zugangsdaten für fremde Accounts aktiv in die Kommunikation eingreifen? Das dürfte die Beweiskraft relevanter Nachrichten dieses Accounts in Frage stellen. Schließlich hat der Zugang den Status “gehackt”.

Aber wer den oben erwähnten Gesetzesentwurf mal durchliest, dem wird klar, dass es sowieso nicht um Rechtsradikale geht. Das ist wieder so ein allgemeines Überwachungsgesetz, wie wir sie schon zuhauf kennen. Eher wird mal wieder der “Kinderporno-Joker” gezogen. Vielleicht ist der Entwurf noch nicht angepasst. Der Kampf gegen Rechts wird schon noch eingebaut, irgendeinen vorgeschobenen Grund wird man schon noch finden, um die Bevölkerung noch mehr zu überwachen.

P.S. Unterdessen warnt der ehemalige BND-Präsident dass das Bundesverfassungsgericht, nicht durch eine “falsche” Entscheidung angeblich die Sicherheit Deutsche im Ausland gefährden solle. Ähm, moment mal, alles Stop! Gab es nicht mal so etwas wie unabhängige Gerichte? Sind die mittlerweile abgeschafft? Oder wie kommt so ein Lobbyist, dazu eine “Warnung” auszusprechen?

Noch mehr China-Bashing

China wird ja aktuell zum größten Feind erklärt. Das sieht man ja auch am Huawei-Bann. Natürlich schränkt China die Menschenrechte ein. Meinungen und Tatsachen werden unterdrückt. Aber trotzdem sollte man deswegen nicht gleich alles was China kommt, verteufeln.

Ein Großteil der technischen Produkte die Jeder Tag für Tag nutzt, stammt aus China. Das Land ist einer der größten Wirtschaftspartner vieler westlicher Staaten. Auch deutsche Hersteller haben einen großen Teil ihrer Produktion dorthin verlagert. Wenn wir auf alle chinesischen Produkte verzichten müssen, würde das uns und unsere Wirtschaft in arge Schwierigkeiten bringen.

Ich finde es in diesem Zusammenhang immer interessant, wenn gerade diejenigen, die am lautesten propagieren, dass praktisch jedes Problem durch die “unsichtbare Hand des Marktes” gelöst würde, auch gleichzeitig die sind, die Strafzölle fordern, um die heimische Wirtschaft zu schützen.

Aber eigentlich wollte ich etwas zu der aktuellen Diskussion über Tik-Tok schreiben. Das ist eine App mit der man gleich Video-Filmchen aufnehmen und verschicken kann. Jetzt gibt es Kritik, wie der Hersteller bestimmte Inhalte filtert.

Eine Filterung von Inhalten durch den Anbieter findet aber auch bei anderen (westlichen) Apps bzw. Diensten statt. Praktisch jeder Anbieter hat entsprechende Nutzungsrichtlinien. Politische Inhalte werden dort aber selten gefiltert. Bei manchen Plattformen sind aber etwa sexuelle Inhalte unerwünscht, etwa im Apple-Kosmos. Dass ging dann so weit, dass sogar einzelne Meldungen von Nachrichten-Apps auf iPhones gesperrt werden mussten.

Auch der Datenschutz ist natürlich ein Thema. Vor einiger Zeit gab es eine App, da konnte man ein aktuelles Portrait von einem hochladen und Algorithmen versuchten daraus das Aussehen in 20 Jahren abzuleiten. Diese App war sehr erfolgreich. Allerdings war es eine chinesische App und dann kamen Bedenken auf, was “die Chinesen” nun wohl mit den ganzen Daten machen würden. Es wurde dann geraten diese App zu meiden.

Natürlich ist es nicht sinnvoll, seine Daten irgend einen Onlinedienst hinterher zu werfen, nur weil die App gerade hip ist. Allerdings sollte man das nicht nur bei chinesischen Anbietern machen. Man sollte generell vermeiden, zu viele Daten preis zu geben. US-amerikanische Anbieter sind natürlich kein “sicherer Hafen” für die Daten. Und auch in Europa sollte das oberste Gebot die Datensparsamkeit sein. Trotz Datenschutzgrundverordnung dürfen Unternehmen mit den gewonnenen Daten arbeiten, z.B. wenn dieses der originäre Geschäftszweck ist und auch so in der Datenschutzerklärung erwähnt wurde.

Außerdem kommt es immer mal wieder vor, dass Anbieter gehackt werden oder diese durch eigene Fehler ihren Datenbestand öffentlich zugänglich machen. Deswegen sollte man generell vermeiden, seine Daten Anderen zu Verfügung zu stellen. Ganz unabhängig davon aus welchem Land der Anbieter kommt.

Die Stigmatisierung von Huawei

Die deutschen Politiker haben ja anscheinend ein neues Feindbild; den chinesischen Telekommunikationsausrüster Huawei. Vor allem wenn es um den Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes geht. Es werden immer Bedenken geäußert, man könne einem chinesischem Konzern nicht trauen. Man befürchtet, etwa dass Daten nach China abfließen oder die Technik aus der Ferne manipuliert werden kann.

Ich finde dass mehr als erstaunlich, schließlich sind gerade in letzter Zeit immer wieder eklatante Sicherheitslücken oder explizite Hintertüren etwa in Cisco-Hardware gefunden worden. Auch die Snowden-Enthüllungen haben einen Einblick gegeben, wie etwa die NSA gezielt Netzwerkhardware manipuliert hat. Ach, ja, die US-Amerikaner sind ja die Guten. Denen geben wir ja gerne unsere Daten, schließlich bekommen dann deutsche Geheimdienste auch Daten von denen; gerne auch mal über die eigenen Bürger. Ringtausch nennt sich das.

Und das bekannt gewordene Ausspionieren europäischer Unternehmen wie etwa Airbus durch US-Dienste wurde sicherlich auch komplett gestoppt. – Wer’s glaubt, wird selig.

Und wenn man jetzt weiß, dass vor allem die USA Druck auf Deutschland ausüben, um Huawei zu boykottieren, kann man gleich mehrere mögliche Gründe erkennen. Zum einen soll die chinesische Wirtschaft geschwächt und gleichzeitig, die amerikanische geschwächt werden. Vielleicht gibts auch tatsächlich Bedenken, dass chinesischen Geheimdienste in welche Weise auch immer an Daten kommen könnten. Aber ich denke, vor allem ist es die Angst der Amerikaner, ihre eigenen Überwachungsmöglichkeiten zu verlieren.

China ist übrigens heutzutage nicht mehr den Billig-Fertiger, der für westliche Unternehmen produziert hat und dann dass Know-How abgegriffen hat und die Produkte in Eigenregie hergestellt und vermarktet hat. Die Chinesen haben mittlerweile auch in der Entwicklung eine Führungsposition.

Rein sachlich spricht eigentlich nichts gegen die Nutzung von Huawei-Produkten. Alle stets vorgebrachten Gegenargumente lösen sich bei näherer Betrachtung auf. Übrig bleiben die wahren Gründe für einen Huawei-Boykott, die allerdings nicht die deutschen Interessen widerspiegeln.

Jetzt neu, mit noch mehr Grundrechtseingriffen: die Quellen-TKÜ

Wir erinnern uns alle an den Bundestrojaner. Wie so viele Überwachungsinstrumente soll dieser “natürlich” nur bei ganz ganz schlimmen Straftaten eingesetzt werden. Prominente Beispiele sind dann immer Terrorismus und Kinderpornographie. Dagegen hat doch sicherlich niemand etwas gegen einzuwenden, oder? Ansonsten wäre er doch ein Befürworter dieser Straftaten. Dass viele Maßnahmen zur Überwachung oft verfassungswidrig sind, ist seht oft offensichtlich. Dass hält die Politiker aber nicht davon ab, diese Gesetze trotzdem zu beschließen. – Es geht ja schließlich um die Sicherheit.

Ebenso ignorant zeigen sich die Politiker, wenn eine Maßnahme dann etwa vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt wird, weil etwa zu viele Unbeteiligte überwacht werden oder weil die Überwachung, intimste Bereiche der Lebensführung nicht ausschließt. Dann wird das Gesetz eben, mit leichten Änderungen noch mal verabschiedet. Es geht doch immer noch um die Sicherheit und soll doch wirklich nur bei den allerschlimmsten Straftaten eingesetzt werden; nur in absoluten Ausnahmefällen – wirklich.

Bei der Quellen-TKÜV (Telekommunikationsüberwachungsverordnung), oder auch Staatstrojaner, wurde genauso argumentiert. Nun ist das Werkzeug etabliert und schon wird der Einsatzbereich massiv ausgeweitet. Jetzt darf dieses Überwachungsinstrument auch schon bei Wohnungseinbrüchen eingesetzt werden.

Was meint Ihr, wie sieht es mit der Glaubwürdigkeit aus, wenn mal wieder ein Politiker die Freiheiten der Bürger für die “Sicherheit” einschränken will? Man kann echt nicht häufig genug gegen solche Maßnahmen protestieren; vor allem vor dem Hintergrund, dass eine AfD-Regierung heutzutage nicht mehr unmöglich scheint.

Ich würde mich mal freuen, wenn die Politik sich mal mit der gleichen Inbrunst der legalen und illegalen Steuervermeidung annehmen würde.

Lernresistente Politiker – Update 24.06.2019

Wenn Kinder auf eine heiße Herdplatte fassen, merken sie dass das keine gute Idee ist und werden das zukünftig lassen. Das nennt man Lernen. Wenn Politiker ein Gesetz verabschieden und ein Gericht entscheidet dann, dass dieses so nicht zulässig ist, was passiert dann? Klar dann versucht man es einfach noch einmal. Das kennen wir ja etwa von der Vorratsdatenspeicherung. Jetzt hat es die PKW-Maut getroffen. Eigentlich war das schon vorher klar. Schließlich war der Kritikpunkt die Kompensation für die deutschen Autofahrer, die im Gegenzug weniger Kfz-Steuer zahlen sollten. Und das wurde auch beim zweiten Versuch beibehalten.

Ich wünsche mir mal wirkliche Fachleuten in die Ministerien; auch und vor allem an der Spitze.


Update 24.06.2019
Herr Scheuer ist übrigens noch einen Schritt weiter gegangen. Er hat ja das Mautsystem an die Firmen Kapsch und CTS Eventim vergeben. Leider wohl ohne vernünftige Ausstiegsklausel. Auf jeden Fall drohen jetzt Schadenersatzforderungen in Höhe 300 Millionen Euro. Ob das Scheuer wohl aus seiner oder aus unserer Tasche bezahlt?

Des weiteren ist er ein schlechter Verlierer. Wie ein bockiges Kind, will er nun im Gegenzug Österreich verklagen.