Alle Macht geht vom Volke aus – Leider nicht!

Im Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [,…]

Im Absatz 3 heißt es weiter:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Sollte doch eigentlich alles klar sein. Aber wie kann es denn sein, daß Bundesregierung und Bundestag bestimmte Dinge geheim halten, so daß keine öffentliche Beteiligung stattfinden kann.

Außerdem hat die Bundesregierung doch vor einiger Zeit gesagt, daß man im Rahmen der Aufklärung der NSA-Katastrophe, nicht alles machen kann was man möchte, da man die Freundschaft zu “befreundeten” Staaten nicht gefährden wolle.

Ich weiß nicht, wo im Grundgesetz die angeblichen Freundschaften und daraus resultierende Ausnahmen von Gesetz und Recht definiert sind. Ich finde, es ist ein ganz klarer Verfassungsbruch der Bundesregierung. Zumal es wirklich fraglich ist, ob des entsprechenden Staaten unsere Freunde sind, wenn sie uns gnadenlos ausspionieren.