Vorratsdatenspeicherung – nächster Versuch

Man muß dem Kind nur einen neuen Namen geben “Höchstspeicherfrist” klingt doch gleich viel sympathischer. Erweckt ja auch den Anschein, daß es darum geht, die Speicherfrist zu begrenzen. Ansonsten hätte es ja Mindestspeicherfrist heißen müssen.

Da interessiert es auch nicht, daß einige Politiker die Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorher ausdrücklich grundsätzlich abgelehnt haben. Dann wurden sie wieder auf Kurs gebracht und nun können wieder fleißig Milliarden Daten von zig Millionen Unschuldiger gesammelt werden.

Damit die neue Regelung nicht wieder vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt wird, planen Unionspolikter massive Einschränkungen in der Gewaltenteilung und wollen das BVerfG entmachten.

Ich bin dafür daß man allen Bundestagsabgeordneten, Ministern, Staatssekretären und Leiter der Überwachungsbehörden und Polizei vor Amtsantritt einen Staatskundeunterricht gibt, damit sie wissen was die Freitheitlich-Demokratische Grundordnung ist und wie unsere Grundrechte zu schützen sind.