Nachschulung Vorfahrtsregeln

Als Verkehrsteilnehmer regt man sich natürlich auch über andere Verkehrsteilnehmer auf. Insbesondere wenn diese sich nicht so verhalten, wie sie sollten.

Daher gibt es hier als kleinen Service eine kleine Nachschulung zum Thema “Vorfahrt”.

  • Vorfahrtsregeln gelten für alle Fahrzeuge, egal welcher Art, Bauform, Antriebsart oder Marke gleichermaßen.
  • Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (vulgo: “Spielstraße”) mit diesem SchildZeichen_325.1.svg
    kommt ist wartepflichtig (s. §10 StVO)
  • Ebenso wartepflichtig ist man, wenn man aus einer einmündenden Straße kommt, die durch einen abgesenkten Bordstein getrennt ist (s. §10 StVO)
  • “Rechts vor links” ist keine Vorfahrt zweiter Klasse. Diese Vorschrift ist genau so beachten wie alle anderen Vorfahrtsregeln.

§10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.