Wir werden es nicht schaffen den Klimawandel zu stoppen

Ich bin mittlerweile ziemlich pessimistisch was den Klimawandel angeht. Ich bezweifele stark, dass wir (die Menschheit) uns zusammenraffen können, die Klimaveränderung stoppen.

Ich hatte bisher gehofft, man könnte sich zusammenraffen wie Ende der 80er beim Ozonloch. Flourchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sorgten dafür, daß die Ozonschicht abgebaut wurde. Im Montreal-Protokoll hat man sich auf ein weitgehendes Verbot dieser Stoffe geeinigt, weltweit. Und es wurde auch so umgesetzt. Bis sich die Ozonschicht ganz erholt, wird es wohl noch einige Zeit dauern, da die FCKW sehr langsam, über Jahrzehnte, in die oberen Schichten der Atmosphäre wandern, aber ein Erfolg ist jetzt schon sichtbar. Das war ein positives Beispiel internationaler Zusammenarbeit beim Umweltschutz.

Beim CO2 ist es aber schwieriger. Dieses Gas entsteht nicht nur bei wenigen Prozessen, sondern bei praktisch jeder Verbrennung, ob nun fossiler oder nachwachsender Rohstoffe. Außerdem wird CO2 bei bestimmten chemischen Reaktionen freigesetzt, etwa bei der Herstellung von Zement.

Es gibt zwar eine Reihe von Abkommen, zuletzt das von Paris 2015, in dem sich alle Staaten darauf einigen, den Klimawandel zu begrenzen. Doch sieht es derzeit überhaupt nicht danach aus, dass das auch klappt. Auch Deutschland wird wohl trotz Kohleausstieg seine Ziele verfehlen.

Eigentlich müsste man so eine Art CO2 -Steuer erheben, die die Emission von Kohlendioxid teuer und damit unattraktiv macht. Allerdings weltweit. Ansonsten kommt es einfach nur zur Verlagerung in Staaten, in denen keine Emissionsabgaben fällig werden. Im Grunde haben wir so etwas in der EU ja schon mal eingeführt. Das ist der Zertifikatehandel. Aber war das ganze ja von vorn herein völlig blödsinnig, da die größten Emittenten von CO2 ihre Zertifikate geschenkt bekamen. So geht das natürlich nicht. Die größten Umweltverschmutzer müssen auch am meisten zur Kasse gebeten werden. Die Umwelt darf auch in der Wirtschaft nicht mehr ein kostenloses Gut sein.

Es müssen weltweit gewaltige Umstrukturierungen vorgenommen werden. Wir müssen dringend von fossilen Brennstoffen weg und dafür sorgen, dass wir Kohlendioxid aus der Luft kriegen. Das kann man etwa mit Aufforstungen machen. Im Podcast Forschergeist 066 schlägt Franz Josef Radermacher zusätzlich vor. Pflanzen zu Holzkohle zu verarbeiten und diese dann zu vergraben. Dieser Vorschlag ist auf jeden Fall einfacher und praktikabler als die hochtechnische Lösung “carbon dioxide capture and storage” (CCS) bei dem gasförmiges CO2 in den Untergrund verpresst werden soll.

Der oben genannte Podcast ist ansonsten auf recht hörenswert. Herrn Rademachers Erzählweise und seine feste Überzeugung, er hätte die einzig richtige Antwort auf alle Fragen gefällt mir nicht unbedingt, allerdings liefert er Anregungen und interessante Hintergründe. Er ist etwa der Ansicht, es bringe nichts hier in Deutschland viel Geld für etwa Hausdämmung einzusetzen. In anderen Ländern könnte man mit dem gleichen Geld einen viel höheren positiven Klimaeffekt erreichen. Aus dieser Sichtweise sind die CO2 -Kompensationen die man kaufen kann, tatsächlich gar nicht so ein sinnloser Ablasshandel, wie man zunächst denken mag.

Er befürwortet die Technik Power-to-Liquid, bei der regenerativer erzeugter Strom genutzt wird um flüssige Brennstoffe herzustellen. Das hätte den Vorteil, dass man die alte Technik, wie Verbrennungsmotoren und Heizungen, mit der vorhandenen Infrastruktur (Pipelines, Tankstellen, etc.) weiter nutzen kann. Ich persönlich sehe das als nur einen Baustein an. Am besten ist es noch den Strom direkt zu nutzen. Nur so vermeidet man hohe Umwandlungsverluste.

Aber wenn ich sehe, welcher Protest schon bei kleinen, leicht umsetzbaren, Energiesparmaßnahmen kommt, dann bezweifle ich, dass wir einen grundsätzlichen Wandel im Umweltschutz schaffen werden. Beim Glühlampenverbot wurde gejammert, bei der Regulierung stromfressender Staubsauger wurde protestiert und jetzt gibt es ewig lange Diskussionen über ein Tempolimit. Das ist die einfachste Umweltschutzmaßnahme überhaupt. Man muß nur ein Gesetz erlassen und schon wirkt das. Dafür müssen nicht mal neue Schilder aufgestellt werden. Das könnte von heute auf morgen passieren. Natürlich wird ein Tempolimit nicht eine riesige Einsparung an Kohlendioxid bringen, aber etwas. Es ist ein kleiner Baustein, von vielen, die noch kommen müssen.

Außerdem hätte ein Tempolimit weitere positive Effekte, etwa auf die Verkehrssicherheit, und das nicht nur auf Autobahnen.

Es wird ja immer so getan, als hätten wir die Wahl, ob wir weiter so machen und im Wohlstand leben, oder ob wir das Klima schützen wollen und Wohlstand einbüßen werden. Ob wir Wohlstand einbüßen müssen, kann ich nicht sagen, in weiß nur, das wir ALLE umdenken müssen. Das Leben wird sich sicherlich anders aussehen als jetzt, wir werden nicht mehr so verschwenderisch sein dürfen. Aber was wäre die Alternative? Wir im reichen Westen haben wahrscheinlich noch die Möglichkeit, die unmittelbaren Folgen des Klimawandels durch technische Maßnahmen bei uns zu verringern. Richtig treffen wird es wieder die Ärmsten, die Entwicklungsländer.

Dadurch wird es zu noch mehr Armut und Hunger kommen. Konflikte und Kriege werden, durch die es zu massiven Fluchtbewegungen kommen wird. Und was wollen wir dann als reiche Industrieländer machen? Fluchtursachen bekämpfen ist der sinnvolle Ansatz und am besten von Anfang an.

Aber hier wollen die Meisten so weiter machen wie in den letzten Jahrzehnten. Immer mehr Wohlstand, stets zu Lasten Dritter, die uns nicht interessieren, zumindest so nicht lange nicht, wie sie nicht vor unserer Haustür stehen..

“Tamponsteuer”

Aktuell läuft eine E-Petition zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte wie etwa Tampons oder andere Menstruationsprodukte. Das Thema ist nicht neu und wird immer mal wieder in die Öffentlichkeit gepusht. Leider wird dabei viel Unsinn erzählt.

Oft wird behauptet der allgemeine Mehrwertsteuersatz (aktuell 19%) auf Tampons und Binden wäre eine Art “Strafsteuer”. Es gibt ja auch den ermäßigten Satz von derzeit 7% der für bestimmte Warengruppen gilt. Die Ermäßigung soll dazu dienen, dass bestimmte Produkte, denen eine besondere Bedeutung beigemessen wird, nicht unnötig verteuert werden. In erster Linie trifft das auf Lebensmittel zu. Aber auch Bücher oder Zeitungen genießen dieses Privileg. Natürlich gibt es in Grenzbereichen immer Streitfälle und man darf überhaupt viele Bereiche hinterfragen, aber man sollte zumindest bei der Wahrheit bleiben.

Tampons und Co. gehören zur Gruppe der Hygieneprodukte, und die sind allgemein nicht mit dem ermäßigten Steuersatz belegt, sondern mit dem allgemeinen. Somit handelt es sich keineswegs um eine extra Steuer auf Periodenprodukte. Ebenso sind alle Produkte wie Toilettenpapier oder Babywindeln steuerlich nicht ermäßigt. Das trifft auch auch auf andere Artikel des täglichen Bedarfs wie Seife oder Duschgel zu.

Interessant ist die unterschiedliche Argumentation der Aktivistinnen. Mal wird erwähnt, dass Reitpferde oder Hundefutter mit 7% besteuert, obwohl sie “Luxusartikel” sind, dann wird sich wieder beschwert, dass der 19%-ige Steuersatz doch eigentlich nur für Luxusartikel wie Sportwagen oder Golduhren gedacht ist. Beiden Argumenten liegt die Tatsache zu Grunde, dass hier das Steuersystem nicht verstanden wurde. Grundsätzlich gilt halt der hohe Steuersatz. Ausnahmen davon sind explizit erwähnt. Darunter fallen auch landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie etwa Tiere, also auch das Reitpferd und auch Tierfutter.

Es gibt sicherlich manche Grenzbereiche, die nicht sinnvoll erscheinen, aber meistens sind sie zumindest logisch. Und eine Reform wäre in vielen Bereichen sinnvoll. aber nicht mit einem einzigen Produkt.

Vor allem aber wird ja unterstellt, dass die Tampons mit einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz letztendlich auch günstiger verkauft werden. Wer das denkt, der kennt die Wirtschaft nicht.Die Endverbraucherpreise würden gleich bleiben und nur der Gewinn des Herstellers würde höher ausfallen.

Genau das ist ja passiert, als 2010 die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen von 19% auf 7% verringert wurde. Die Preise sind nicht gefallen. Das war einzig ein Geschenk der CSU an die Hotelbranche.

Tempolimit – Die Argumente der Raser

Die Online-Petition zum allgemeinen Tempolimit ist abgeschlossen und hat 59.040 Online-Mitzeichnungen, sowie 6377 Offline-Unterstüzungen bekommen. Mit Überschreitung des Quorums von 50.000 Mitzeichnern hat der Hauptpetent die Möglichkeit sein Anliegen persönlich vor dem Petitionsausschuss vorzutragen. Das ist schon mal ein kleiner Erfolg, aber noch lange nicht die halbe Miete.

Ich habe in dem zur Petition gehörenden Diskussionsforum und auch privat mit verschiedenen Menschen über das Thema diskutiert und möchte hier kurz mal die Argumente, der Gegner eines allgemeinen Tempolimits auflisten und widersprechen.

“Ein Tempolimit bringt gar nicht so viel fürs Klima”
Über die Höhe der tatsächlichen Sprit- und damit CO2-Einsparung kann man sicher diskutieren. Dass Einsparungen gibt, ist aber unstrittig. Um den Klimawandel zu begrenzen sind sehr viele Maßnahmen notwendig, auch welche die nicht den großen Hebel haben. Ein Tempolimit ist aber eine sehr einfache Maßnahme, die von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Man braucht nur ein entsprechendes Gesetz. Es müssen nicht mal Schilder aufgestellt werden.

Des weiteren bringt ein Tempolimit weitere Vorteile wie geringere Lärmemissionen oder eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.

“Die Industrie/Schifffahrt/Haushalte emittieren viel mehr CO2 als der Autoverkehr”
Wie schon geschrieben sind viele Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstosses notwendig. Diese werden alle Bereiche betreffen. Mit dem Finger stets auf Andere zu zeigen wird uns nicht weiterbringen.

“Ich muss aber schnell fahren, sonst komme ich nicht rechtzeitig zur Arbeit/zum Kunden/nach Hause”
Vielleicht sollte man mal überdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, seine Arbeit oder sein Leben so auszurichten, dass es gerade noch so machbar ist, wenn man über Autobahnen rast. Was wäre, wenn die Arbeit 100 km noch weiter entfernt wäre? Irgendwann geht es einfach nicht mehr und dann muss man sich halt verändern

Es ist ohnehin fraglich, ob man nach einem Arbeitstag körperlich und geistig noch in der Verfassung ist, längere Strecken zu fahren.

Außerdem hat im Forum ein Fernpendler den Selbstversuch gemacht und festgestellt, dass die reale Zeitersparnis durch höhere Geschwindigkeiten viel geringer ist, als vermutet.

Des weiteren ist zu beachten, dass es zu weniger Staus kommt, wenn die Geschwindigkeitsdifferenzen geringer sind.

“Ich muss ständig auf den Tacho gucken um die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten”
Das trifft auch auf andere Straßen zu und die Überprüfung der eigenen Geschwindigkeit gehört zu den allgemeinen Aufgaben eines Autofahrers. Wenn man länger mit einem Fahrzeug fährt, lernt man auch dass ein bestimmter Winkel des Gaspedals in einem bestimmten Gang auch einer bestimmten Geschwindigkeit entspricht. Außerdem bieten viele Fahrzeuge einen Tempomat ein, den man einschalten kann und für einen die Geschwindigkeit hält. Ansonsten kann man ja einfach mal darauf achten, wie schnell die Anderen fahren.

“Mit Tempolimit schlafe ich beim Autofahren ein”
Dann stimmt schon vorher etwas nicht. Wenn man das Adrenalin braucht, um nicht ein zu schlafen, ist man wohl vorher schon nicht mehr fahrtüchtig. Bei längeren Fahrten sollte man sowieso häufiger Pausen einlegen.

“Die meisten Unfalltoten gibt es auf Landstraßen. Autobahnen sind die sichersten Straßen”
Die die getrennten Fahrrichtungen können auf Autobahnen bestimmte Unfälle nicht passieren. Ebenso gibt es keinen kreuzenden Verkehr. Außerdem sind extrem langsam Fahrzeuge dort verboten. All das macht Autobahnen sicherer. Allerdings kann auch ein noch so modernes Fahrzeug mit etlichen Assistenzsystemen die Physik nicht überlisten. Die Energie eines Fahrzeuges erhöht sich zum Quadrat der Geschwindigkeit. Ein Fahrzeug, welches mit 185 km/h unterwegs ist, hat bereits die doppelte Energie eines mit 130 km/h fahrenden Fahrzeuges.Daher sind Unfälle mit hohen Geschwindigkeiten gleich deutlich dramatischer.

Ein Tempolimit auf Autobahnen führ außerdem zu erhöhter Verkehrssicherheit auf Landstraßen. Das kommt daher, dass die Gewöhnung an hohe Geschwindigkeiten abnimmt, und sich auch auf anderen Straßen eher an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten wird.

“Warum soll ich nachts/bei freier Autobahnen schleichen müssen?”
Von “Schleichen” hat niemand etwas gesagt. 130 km/h sind immer noch eine hohe Geschwindigkeit. Ein Tempolimit soll außerdem Gefahren verringern. Eine große Gefahr sind die Geschwindigkeitsunterschiede auf Autobahnen. Daher gilt es, diese zu verringern. Gerade wer eine freie Strecke vermutet und sehr schnell fährt, kann leicht derjenige sein, der in ein Stauende hinter einer Kuppe oder Kurve reinfährt. Ja, nachts gibt es auch Staus.

Ich habe übrigens in der Fahrschule gelernt, dass man nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten kann. Nachts heißt das, innerhalb der Reichweite der Scheinwerfer, und zwar des Abblendlichtes, da man davon ausgeht, dass man das Fernlicht jederzeit ausschalten muss.

Des weiteren ist im dicht besiedelten Deutschland gerade nachts das Thema Lärmschutz wichtig,. Auch da würde ein Tempolimit Linderung bringen.

“Nur noch XX% der Autobahnen sind ohne Geschwindigkeitsbegrenzung”
Ja, und? Warum sollte man den Rest dann unangetastet lassen? Frei nach dummen Politikerweisheiten: “Die Autobahn darf kein rechtsfreier Raum sein.”

Höhere Strafen für Raser

Neben der E-Petition für ein Tempolimit auf Autobahnen, gibt es weitere interessante Petition. Diese fordert höhere Strafen für Raser. Wie auch bei dem Tempolimit, habe ich vor einiger Zeit eine ähnliche Petition eingereicht, die aber noch nicht zugelassen wurde.

Viele Autofahrer fahren regelmäßig schneller als erlaubt. Sie haben ja nicht viel zu befürchten. Es wird selten geblitzt und wenn dann meistens sehr offensichtlich. Die Polizei beruft sich dann darauf, dass ein Abbremsen vor dem Blitzer genau den gewünschten Effekt, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung, führt. Nicht selten werden aber Vollbremsungen durchgeführt, entweder weil der Autofahrer gar nicht weiß, wie schnell er tatsächlich zu fahren, oder um die Polizisten durch extrem langsame Fahrweise “zu ärgern”. Oft folgt danach Vollgas und wieder überhöhte Geschwindigkeit.

Im Auto scheint bei vielen Leuten, das Gehirn regelmäßig auszusetzen. In Eckernförde gibt es einen Fall, da hat ein Anwohner wegen des Verkehrslärms vor seiner Wohnung beschwert. In der Folge wurde dort das Tempolimit von 50 auf 30 km/h runtergesetzt. Konsequenz war, dass die Autofahrer dort “aus Protest” hupen. Wie krank sind solche Leute, die andere bewusst belästigen? Ganz abgesehen von der Ornungswidrigkeit.

Zu schnelles Fahren gilt in Deutschland als Kavaliersdelikt. Interessanterweise ist die Beförderungserschleichung (also Schwarzfahren) eine Straftat. Da merkt man mal wieder, dass Deutschland ein Autoland ist.

Die Strafen für Raserei sind einfach lächerlich. Im Ausland ist das anders. Dort kann auch mal das Auto einkassiert werden, oder die Strafen richten sich nach dem Einkommen, so dass sie finanziell auch wirklich spürbar sind.

Tempolimit – neue Petition

Meine Online-Petition zum Tempolimit wurde ja voll abgeschmettert. Aktuell wird das Thema ja wieder stark öffentlich diskutiert. Von den Befürworter der Raserei hört man aber, ebenso wie in der Ablehnung meiner Petition, immer nur, warum Argument X gerade nicht wichtig ist. Umgekehrt hat noch niemand auch nur EIN vernünftiges Argument gebracht, warum wir in Deutschland unbegrenzt rasen dürfen.

Jetzt ist doch eine Online-Petition beim Bundestag zugelassen worden.

Ich kann allen nur empfehlen, hier mit zu zeichnen. Bis zum 03.04.2019 ist es noch möglich.

Tempolimit auf Autobahnen – abgelehnte Petition

Ich habe wieder eine Petition beim Petitionsausschusses des Deutsche Bundestages eingereicht. Darin geht um die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen

Hier zunächst mein Text:

Die Petition


Der Deutsche Bundestag möge beschließen…

ein generelles Tempolimit für Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen von 120 oder 130 km/h einzuführen.

Begründung

Ein fehlendes Tempolimit gibt manchen Autofahrern das Gefühl, dass sie stets das Recht haben schneller als 130 km/h fahren zu dürfen und dass andere Verkehrsteilnehmer sie nicht “behindern” dürfen. Überholt man auf einer zweispurigen Autobahn mit 130 km/h ein paar LKW, hat man in kürzester Zeit Drängler hinter sich, die nicht nur ihr Leben, sondern auch das Leben Anderer gefährden. Man sollte durch ein fehlendes Tempolimit nicht das Gefühl vermitteln, dass auf deutschen Autobahnen alles erlaubt sei.

Die Geschwindigkeitsdifferenzen sind zu hoch. Es gibt physikalische Gesetzmäßigkeiten, die kein Fahrer oder Assistentssystem überwinden kann. Die Energie, und somit der Bremsweg, eines bewegten Körpers steigt im Quadrat zur Geschwindigkeit. Kollisionen zwischen sehr schnellen und langsameren Fahrzeugen enden oft mit schweren Verletzungen oder gar Todesfällen. Diese Unfälle können vermieden werden.

Durch eine ungedrosselte Raserei auf Autobahnen verlieren viele Autofahrer das Gefühl für die Geschwindigkeit und fahren daher auf anderen Straßen mit überhöhter Geschwindigkeit. Durch ein generelles Tempolimit wird auch auf anderen Straßen die Verkehrssicherheit erhöht.

Der Verbrauch eines Fahrzeuges steigt, physikalisch bedingt, bei sehr hohen Geschwindigkeiten überproportional an, da der zu überwindende Luftwiderstand ebenfalls im Quadrat zur Geschwindigkeit ansteigt. Ein Tempolimit hätte also auch einen positiven Effekt auf die Umwelt.

Ebenso werden die Lärmessionen gesenkt, da Motor, Reifen und Fahrtwind bei niedriger Geschwindigkeit weniger laut sind.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein solches Tempolimit NICHT einzuführen.


Nach einiger Zeit bekam ich einen Brief, dass die Petition wahrscheinlich abgelehnt wird, da sich eine ähnliche Petition gerade in der Prüfung befindet. Nach meiner Onlinerecherche fand ich nur eine Petition, die ein Tempolimit von 180 km/h fordert. Eine Forderung, die von meiner deutlich abweicht. Deswegen legt ich Widerspruch ein.

 

Die Ablehnung


Anlage 2 zum Protokoll 19/20
Petitionsausschuß

Pet 1-18-12-9213

Straßenverkehrs-Ordnung

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h bzw. von 180 km/h auf Bundesautobahnen, von 80 km/h bzw. 100 km/h auf Bundesstraßen, von 80 km/h auf Landstraßen und von 30 km/h im innerstädtischen Bereich gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen dem Petitionsausschuss 72 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge sowie sechs weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens werden im Wesentlichen folgende Gründe angeführt:

  • Auf Bundesautobahnen (BAB) würden Lkw-Kolonnen auf der rechten Spur langsamere Fahrzeuge zwingen, auf die linke Spur auszuweichen. Das sei gefährlich, wenn auf der linken Spur ein sehr schnelles Fahrzeug herankäme.
  • Deutschland habe als einziges europäisches Land keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese auf BAB einzuführen, könne u. a. ein Signal an andere Länder sein, ihre Geschwindigkeitsbeschränkungen gegebenenfalls von 120 oder 130 km/h anzuheben.
  • Durch Tempolimits könnten sehr viele Verkehrsschilder eingespart werden.
  • Die Umweltbelastung werde verringert, da der Spritverbrauch sinke.
  • Der Verkehrsfluss zwischen langsam und zügig fahrenden Kfz müsse harmonisiert werden.
  • Die Zahl übermotorisierter Kfz müsse reduziert und der sog. „Raser-Tourismus” beendet werden.
  • Nach einer Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. (DVR) befürworte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein Tempolimit

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt alle Eingaben, die auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit abzielen.

Der Ausschuss stellt fest, dass derzeit nicht beabsichtigt ist – auch nicht aus klimapolitischen Gründen – ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen (BAB) einzuführen. Er weist darauf hin, dass Unfallgeschehen auf BAB in der Regel durch individuelles Fehlverhalten, z. B. zu geringem Abstandhalten zum Vorfahrenden oder bestimmte örtliche Verkehrs Verhältnisse, beispielsweise bei Steigungsstrecken, beeinflusst werden. Ein generelles Tempolimit würde an dieser Unfallverursachung nichts ändern. Ferner gehören BAB zu den sichersten Straßen in Deutschland. So ereignen sich auf ihnen nur rund sechs Prozent der Unfälle mit Personenschaden, obwohl auf ihnen rund 31 Prozent der Gesamtfahrleistung erbracht wird.

Bei der Diskussion um ein generelles Tempolimit ist zu beachten, dass die Unfallhäufigkeit nicht gleich über das gesamte Autobahnnetz verteilt ist. Ausgangspunkt für die meisten Unfälle ist weniger das Überschreiten einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit, sondern vielmehr die im Einzelfall nicht situationsangepasste Geschwindigkeit. Diese kann deutlich unterhalb des geforderten Tempolimits liegen. Die Autofahrerinnen und Autofahrer folgen Anordnungen im Übrigen umso eher, je sinnvoller sie ihnen erscheinen. Die Einsichtigkeit und als deren Folge die Akzeptanz einer Regel spielen somit eine überragende Rolle.

Auch ein Vergleich mit ausländischen Unfallstatistiken zeigt, dass die Unfallzahlen dort trotz vorhandener allgemeiner Tempolimits keine zwingenden Schlussfolgerungen auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf BAB zulassen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilte dem Ausschuss mit, dass es auf BAB daher einer situationsangepassten Geschwindigkeitsregelung den Vorzug gibt. Insbesondere moderne rechnergesteuerte Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die flexibel auf Faktoren reagieren, welche die Verkehrssicherheit beeinflussen, können gezielt Unfallschwerpunkte beseitigen und gleichzeitig zur Flüssigkeit des Verkehrs und damit zum Abbau von Staus beitragen. Auf hochbelasteten Autobahnabschnitten sind moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen besonders wirkungsvoll. Generell gilt ohnehin eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf BAB und ähnlichen Straßen nach der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung für Pkw sowie andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, soweit nicht durch Verkehrszeichen eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist.

Zudem ist bereits durch Verkehrszeichen oder durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen die Geschwindigkeit auf rund 30 Prozent des deutschen Autobahnnetzes dauerhaft oder temporär begrenzt.

Ergänzend stellt der Ausschuss fest, dass auf allen Straßen gilt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf die fahrzeugführende Person nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrscht. Sie hat ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Auf die Umweltbelastung können die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eigenverantwortlich durch das individuelle Fahrverhalten Einfluss nehmen. So führen Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgänge, sogenannte Dynamikanteile, zu höheren Verbrauchen. Diese Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgänge können besser durch eine vorausschauende, umweltschonende Fahrweise vermieden werden als durch die Anordnung von Tempolimits. Im Hinblick auf die angeführten Umweltaspekte sei im Übrigen darauf hingewiesen, dass die StVO als besonderes Polizei- und Ordnungsrecht in erster Linie der Unfallverhütung im Straßenverkehr und nicht dem präventiven Umweltschutz dient.

Der Ausschuss stellt zu dem angesprochenen Problem der „Raser” fest, dass der Deutsche Bundestag in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 (Plenarprotokoll 18/243) den vom Bundesrat ein gebrachten „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr” (Drucksache 18/10145) sowie den dazu vorgelegten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verkehrssicherheit erhöhen – Raserei und Illegale Autorennen wirksam bekämpfen” (Drucksache 18/12558) beraten und in geänderter Fassung (Drucksachen 18/12936 und 18/12984) angenommen hat. Das Verbot von Kraftfahrzeugrennen wurde dadurch in den neu geschaffenen § 315d des Strafgesetzbuches aufgenommen.

Darüber hinaus verweist der Petitionsausschuss auf die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/7924) auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7774) vom 18. März 2016 „Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der 18. Wahlperiode”. Darin sind weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dargestellt.

Die genannten Drucksachen sind im Internet unter www.bundestag.de abrufbar.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land” – vom 7. Februar 2018 heißt es

auf Seite 79 zum Thema Verkehrssicherheit u. a.:

[…] „Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4.0

Wir sehen uns der ‘Vision Zero’, also der mittelfristigen Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf null, verpflichtet. Deshalb wollen wir nach Auslaufen des ‘Verkehrssicherheitsprogramms 2011’ ein Anschlussprogramm auflegen.” […]

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.


Ich finde diese Ablehnung ist der Hammer. Es wird nicht konkret auf meine Petition eingegangen, weil ja so viele ähnliche Petitionen vorliegen; also scheint das Thema ja vielen Leuten wichtig zu sein.

Viele der Ablehnungsgründe könnten direkt vom ADAC oder der Automobillobby kommen. “Es gibt ja schon so viele Tempolimits”, “Autobahnen sind sicherer als andere Straßen”, “Verantwortung des Einzelnen”, bla bla bla. Deutschland ist halt das Land der Raser und Drängler.

Schön ist auch, daß die StVO nicht dem Umweltschutz dient, sondern der Verkehrssicherheit. Deswegen kann der Grund nicht berücksichtigt werden. Auf welcher gesetzlichen Basis der Umweltschutz verbessert wird, ist mit egal. Ich habe mich bei der Einreichung nicht explizit auf die StVO bezogen. Diese Zuordnung hat der Petitionsausschuss unternommen

Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass ich erwähnt habe, das bei vielen Rasern, die Einsicht fehlt, dass es kein Recht auf Rasen gibt. Und schon gar nicht müssen andere Verkehrsteilnehmer sich dem Wunsch Weniger nach einem höherem Tempo schon gar unterwerfen und ihnen freie Fahrt ermöglichen. Die Raser begründen es immer, dass sie behindert werden und dieses nach StVO nicht zulässig ist. Die Einhaltung Verkehrsregeln (Beachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen/Richtgeschwindigkeiten oder Anpassung der Geschwindigkeit an die Gegebenheiten (Verkehrslage, Wetter, etc.)) kann aber keine Behinderung darstellen. Dieser Trugschluß kommt exakt durch ein fehlendes Tempolimit. Hier ist mit der Verantwortung des Autofahrers nicht weit her.

Die Raser verhalten sich auch nicht risikominimierend. Es ist ja auch oft zu beobachten, dass diese nicht gemäßigt an ein langsameres Fahrzeug heranfahren, sondern mit unverminderter Geschwindigkeit aufschließen und erst kurz vorher abbremsen. Diese abrupten Bremsmanöver sind nicht nur unfallträchtig, sondern können auch Auslöser eines Staus sein.

In Deutschland scheinen Autofahrer viel weniger Verantwortung zu zeigen. Wer aus dem Ausland kommt und die Grenze passiert, merkt, dass viele Autofahrer plötzlich viel aggressiver fahren. Eben ist man noch gemeinsam in einer Kolonne gefahren und schon fängt einer von hinten an zu drängeln. Das liegt auch an dem fehlenden Tempolimit und den seltenen und laschen Strafen.

Die erwähnten und verbotenen Straßenrennen sind eher die Ausnahme und haben nichts mit dem alltäglichen Verkehr auf den Autobahnen zu tun. Auch bei den Rasern gibt es bereits mehrere Verbote (z.B. zu dichtes Auffahren, Lichthupe). Aber dieses Verhalten ist weit verbreitet und wird nur selten geahndet. Die Autobahnpolizei müsste hier viel häufiger tätig werden. Einfach mal mit Richtgeschwindigkeit fahren und dann gucken, wer als erstes an der hinteren Stoßstange hängt.

Interessanterweise ist das Verhalten der Raser aggressiver, wenn man mit einem Kleinwagen unterwegs ist, als mit einem größeren Fahrzeug bei gleicher Geschwindigkeit.

Auch mein Hinweis, dass das Gefühl für Geschwindigkeit verloren geht, wenn auf Autobahnen gerast wird, und es dadurch auf anderen Straßen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt, wurde auch nicht berücksichtigt.

Was soll überhaupt die Aussage, Autofahrer folgen Anweisungen eher, wenn sie ihnen sinnvoll erscheinen? Nur weil der dumme Raser nichts von Physik und Geschwindigkeitsdifferenzen versteht, darf er weiter Menschen gefährden? Der argumentiert dann so, dass die Anderen einfach zu langsam gefahren sind.

Außerdem muss es nicht gleich zu Unfällen kommen. Das Autofahren ist auch viel entspannter, wenn alle etwa die gleiche Geschwindigkeit fahren. Wer mal im Ausland auf Autobahnen gefahren ist, weiß das. Da wird der Tempomat eingeschaltet und alle fahren gleichmäßig. Das ist viel entspannter, umweltfreundlicher und sicherer als auf deutschen Autobahnen, wo entweder von hinten einer mit 200 km/h oder mehr angerast kommt oder vor einem plötzlich ein Schleicher mit 130 km/h auftaucht (je nach Sichtweise).

Wenn die Politik ernsthaft darauf hin arbeiten will, Null Verkehrstote zu erreichen, dann ist ein Tempolimit ein unbedingtes Muss. Jeder Verkehrsunfall, bei dem mindestens ein Beteiligter mehr als 130 km/h gefahren ist, ist ein unnötiger. Es mögen in Summe nicht viele Unfälle sein, aber oft schlimme, die vermeidbar sind. Die Politik nimmt jedes Unfallopfer billigend in Kauf, wenn weiterhin auf ein generelles Tempolimit verzichtet wird.

Die Ablehnung zielte nur darauf ab, warum man kein Tempolimit erlassen muß. Aber man könnte es doch, wenn tatsächlich die Mehrheit dieses unterstützt. Es werden so viele Gesetze und Verordnungen erlassen, der Sinn oft zweifelhaft sind oder nur ganz wenige Ausnahmefälle betreffen; hier könnte man etwas schaffen was wirklich viele positiv betrifft. Ich habe jedenfalls noch kein vernünftiges Argument gehört, was GEGEN ein Tempolimit spricht.


Es folgen der Scan des Originalschreibens.

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Petition gegen Verkehrslärm

Ich habe beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eine Petition gegen übermäßigen Lärm durch einzelnen Fahrzeuge eingereicht.

Diese wurde akzeptiert, steht nun online und kann mitgezeichnet werden.

Darum geht es inbesondere um die Lärmbelästigungen durch hohe Drehzahlen von zum Beispiel Motorrädern oder Sportwagen. Diese Lärmemissionen sind nämlich überproportional und werden von den heutigen Meßmethoden nicht berücksichtigt.