Mal wieder DNS-Sperren

SonyMusic, ja wir erinnern uns, das sind die Computer mit Schadsoftware infizierten, also SonyMusic hat einen Rechtsstreit gegen den Betreiber des freien DNS-Resolvers Quad9 gewonnen.

Ein DNS-Resolver kann man mit einem Telefonbuch vergleichen. Er löst die Internet-Adressen in IP-Adressen auf z.B. duschmarke.de in 89.58.9.9. Nur über die IP-Adressen kann man einen Server erreichen. Das Ganze geschieht aber im Hintergrund, so dass der normale Nutzer davon nichts mitbekommt.

Eine Manipulation der DNS-Resolver ist eine beliebte Möglichkeit die Sichtbarkeit von unliebsamen Inhalten im Internet zu verringern. Das war früher schon so; etwa als die jetzige Präsidenten der EU-Kommission und damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern lieber verschleiern, statt löschen wollte. Oder auch in autoritären Staaten, die missliebige Seiten blockieren wollen.

Solche Maßnahmen werden meist bei den Zugangsprovidern umgesetzt. Wobei sie aber von den Kunden relativ leicht umgangen werden können. Entweder man wählt einen alternativen Resolver oder man setzt einfach einen eigenen auf, etwa Unbound auf einen Raspberry PI.

Also wirklich effektiv sind solche Sperren nicht. Dabei muss nicht unbedingt kriminelle Energie dahinter stecken, wenn man andere DNS-Server einträgt. Oft ist Datenschutz die Intention dahinter.

Einige Zugangsprovider haben sich mit den Medienverwertungskonzernen zusammen getan, um eine Schlichtungsstelle einzurichten, die klären soll welche DNS-Sperren wegen Urheberrechtsverletzungen eingerichtet werden sollen. Das dient vor allem der Umgehung von langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozessen.

Screenshot Schlichtungsstelle https://cuii.info/empfehlungen/

Nun hat SonyMusic aber genau so einen Prozess angestoßen und zwar nicht gegen irgend einen großen internationalen Konzern, wie Google oder Cloudflare, die auch entsprechende DNS-Resolver öffentlich betreiben. Nein, man hat sich ein leichteres Opfer gesucht, um ein Exempel zu statuieren. Man hat die nicht-kommerzielle Organisation Quad9 verklagt und vor dem Landgericht Leipzig auch Recht bekommen.

Klagen gegen Urheberrechtsverstöße sind eigentlich nichts Außergewöhnliches, doch dieser Fall ist in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes.

Meistens werden Hoster oder andere Serverbetreiber nur als Störer angezeigt, hier wurde Quad9 aber als Täter verurteilt. Und die Tätereigenschaft ist, nicht nur in meinen Augen, ziemlich weit hergeholt.

Es geht um ein Musikalbum, dessen Rechte bei SonyMusic liegen. Dieses wurde von einer Person auf einer Internetplattform hochgeladen und steht dort zum Download bereit. In wie weit der Download überhaupt strafbar wäre, ist zweifelhaft. Die Massenabmahnungen an zig- oder hundert-tausende Internetnutzer zur großen Filesharingzeit (Napster, EMule und Co.), bezogen sich immer auf das Bereitstellen von urheberrechtlich geschütztem Material. Aber Sony ist eben nicht gegen denjenigen vorgegangen, der das Album hochgeladen hat, auch nicht gegen den Betreiber des Servers, auf dem die Datei liegt.

Dann sicherlich, weil Quad9 die DNS-Adresse dieses Servers liefert? Nein, auch das nicht. Es gibt eine weitere Internetseite. Diese enthält einen Link zu dem Server, auf dem die Datei liegt. Und deswegen hat SonyMusic nun den Betreiber der die Internet-Adresse in eine IP-Adresse des Servers, der auf einen anderen Server verweist, auf dem die illegale Datei zum Download bereitliegt, auflöst, verklagt. Und zwar als Täter! Das kann man sich doch nicht ausdenken. Es fehlt nicht viel und SonyMusic klagt das ganze Internet kaputt.

Der Server von Quad9 richtet sich ja nicht nur an Nutzer aus Deutschland, also dort wo Sony seine Forderungen durchgesetzt hat, sondern an Nutzer aus aller Welt. Das wird lustig, wenn Quad9 nun auch Sperrgesuche aus allen Ländern umsetzen muss und diese Sperren wiederum weltweit aktiv sind. Dabei sind solche unabhängigen DNS-Server gerade für Nutzer in Ländern mit staatlicher Zensur wichtig.

Dass eine DNS-Sperre auch mal nach hinten losgehen kann, beweist der Fall von heise.de. Die IT-Nachrichtenseite landete fälschlicherweise selbst auf einer Sperrliste und konnte von einigen Kunden eines bestimmten Providers nicht mehr abgerufen werden. Stattdessen wurde eine Seite von der oben genannten CUII angezeigt.