Homöopathie – Wahrheit gesetzlich verboten

Mal angenommen man öffentlich sagen, dass Zauberer gar nicht wirklich zaubern können, sondern dass das alles nur Tricks sind. Und dann bekommt man eine kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung, dass man diese Behauptung nicht mehr machen darf. Schließlich hat ein anderer Zauberer gesagt, dass es wirklich Zauberei gibt. Und durch diese Bestätigung wird die Aussage des Zauberers laut Gesetz wahr.

Unrealistisch? Nein, genau so läuft es in der Homöopathie. Gerne wird ja immer von den Befürwortern behauptet, der wissenschaftliche Nachweis der Homöoptahie, über den Placeboeffekt hinaus, stehe noch aus. Aber es ist genau anders. Es wurde eben schon mehrfach wissenschaftlich belegt, dass homoöpathische Mittel nicht mehr als Placebos wirken. Aber trotzdem bekommen Kritiker für diese Aussage Abmahnungen aus der Homoöptahie-Industrie. Weil nämlich ein anderer Homoöpath durch seine bloße Aussage bestätigt hat, dass ein homoöpathisches Mittel wirksam ist. Das Ganze nennt sich dann Binnenkonsens. Und das ist so gesetzlich festgelegt. Homoöpathische Mittel müssen nämlich, anders als Arzneimittel, nur registriert werden und brauchen keine Zulassung, und erst recht kein Nachweis der Wirksamkeit. Dieser wird durch eine einfache, falsche, Aussage ersetzt.

Dazu gab es einen Fernsehbeitrag in der 3sat-Sendung “nano” den ich hier gerne verlinken möchte.

Traurig ist auch, dass die “Grünen” sich nicht öffentlich von dieser Behandlungsmethode distanzieren können. Auf dem letzten Bundesparteitag vor ein paar Wochen sollte es darüber einen Antrag geben. Dieser wurde aber im Vorfeld abgeblockt. Man befürchtete zu viel Sprengkraft. Das ist echt schade, denn auch die Grünen pochen doch beim Klimawandel auf die wissenschaftlichen Fakten; bei obskuren “Heilmethoden” ignorieren aber Viele die Wissenschaft.