Trojanereinsatz gegen Alltagskriminalität

Unsere “Überwacher” führen ja gerne neue Maßnahmen ein, um noch mehr in die Privatsphäre der Bürger einzudringen. Oft auch, obwohl sie es wissen, dass diese Maßnahmen verfassungswidrig sind. NATÜRLICH ist alles stets nur zum Wohle der Bürger; Sicherheit ist das Stichwort. Und wer will schon unsicher leben? Boulevardmedien, Politiker und sonstige Freunde des Überwachungsstaates, wie etwa die sogenannten “Polizeigewerkschaften” sorgen übrigens stets dafür der Bevölkerung immer wieder Angst zu machen, auch wenn die Realität viel ungefährlicher ist.

Kritiker versucht man stets zu beschwichtigen, dass diese Maßnahmen ja nur bei ganz super schlimmen Straftaten von irgendwelchen Superbösewichten oder massenmordenden Terroristen eingesetzt werden sollen. Das dass aber ganz anders kommt, hat die Vergangenheit schon öfters gezeigt. Wenn Instrumente oder Daten vorhanden sind, werden halt Begehrlichkeiten geweckt.

Nun passiert es mal wieder. Die Staatstrojaner sollen nun auch bei Wohnungseinbrüchen eingesetzt werden dürfen. Und das obwohl der generelle Einsatz bei schwersten Straftaten verfassungsrechtlich noch nicht geklärt ist.

Mit der Idee ist übrigens Justizministerin Katarina Barley vorgeprescht. Aktuell versucht sie ja ansonsten als Spitzenkandidatin ihrer Partei, der SPD, ins Europaparlament einzuziehen. Auf jeden Fall ist gut dabei, die SPD noch unwählbarer zu machen. Wäre schön, wenn es auch mal wieder eine sozialdemokratische Partei in Deutschland gäbe.

Ein Gedanke zu „Trojanereinsatz gegen Alltagskriminalität

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