Busausfall und niemand weiß bescheid

Am frühen Montagmorgen gab es bei uns Eisregen. Ich habe also das Radio angeschaltet um auf diversen Sendern Verkehrsfunk zu hören. Vor allem um zu erfahren, ob die Schülerbeförderung stattfindet. In jedem Serviceblock kamen unterschiedlichste Meldungen, mal gar keine Störungen, dann vereinzelt welche und dann soll Autokraft sogar landesweit den Dienst eingestellt haben. Keine Ahnung wo die Sender ihre Infos her hatten, auf jeden Fall hat das gar nichts gebracht.

Parallel dazu habe ich im Internet nach Infos gesucht. Auf der Autokraft-Seite gab es nur Infos zu Dithmarschen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, dort soll es zu Einschränkungen kommen. An der Telefonhotline gab es nur eine Bandansage, die wiederum auf die Internetseite verweist.

Der Bus ist aber dann tatsächlich ausgefallen, so dass ich die Kinder selbst zur Schule fahren musste.

Auch im Laufe des Vormittages gab es keine konkreten Informationen. Ich wollte ja herausfinden, ob die Busse dann mittags wieder fahren, schließlich war die Straßenlage ja wieder entspannter. Es ist doch echt schlimm, die Kunden so im Unklaren zu lassen. Wenn es schon eine Internetseite, mit Hinweisen zu Störungen, gibt dann sollte die bitte auch gepflegt werden. Ich sehe da auch Autokraft in der Pflicht, auch wenn die sich Nachunternehmern bedient. Autokraft ist der offizielle Anbieter auf dieser Strecke, so steht es auch auf dem Fahrplan.

Neue Geschäftsmodelle mit unseren Daten

Letztens musste ich wieder den Kopf schütteln. In dem Bericht vom Deutschlandfunk ging es um ein Startup, welches als Datenmakler auftreten will. Es geht konkret um Daten aus Fahrzeugen. Daten über den Zustand einzelner Bauteile sollen an Firmen weitergeleitet werden, die dann ermitteln, wann dieses Teil wohl ersetzt werden soll, anschließend soll eine Werkstatt vorgeschlagen werden, mit automatische Terminbuchung.

Meine Güte, wie erstellen solche Leute eigentlich ihr Geschäftsmodell? Denken die: „Wir haben nichts, wir können nichts, wollen aber trotzdem gut mit verdienen. Dann denken wir uns einfach mal Modelle aus, bei denen Daten möglichst viel und und her geschoben werden. Vielleicht kommt ja ein Anwendungsfall heraus, der zwar hochgradig konstruiert ist, aber für UNS wirtschaftlich erscheint. Zweifler begegnen wir dann damit, daß wir sagen, wir seien Visionäre, das sei nun mal die Zukunft und wir bräuchten endlich mal Gesetze, die ein für alle mal festlegen, daß alle Daten in die Hände der Wirtschaft gehören.“

Wenn da so viele Firmen daran beteiligt sind, dann wird es auf jeden Fall für den Verbraucher teurer. Irgendwie will ja jedes Glied in dieser Kette auch etwas verdienen. Zur guten alten Zeit hat der Werkstattmeister sich den Wagen angeguckt, festgestellt was kaputt ist und die Teile bestellt. Ich sehe hier für den Kunden wirklich absolut keinen Vorteil.

Überwachungswunschzettel – Teil 6 – Fazit

Nicht alle Angeschriebenen haben auf meine Anfrage im Rahmen der Wunschzettelaktion geantwortet.

Erstaunlicherweise sind da auch Einige dabei, die stets, bei jeder jeder Gelegenheit stärkere Überwachung und Einschränkung der persönlichen Freiheiten fordern.

So blieb eine Antwort vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière aus, genauso wie vom Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) Bruno Kahl. Auch die Leiter der Polizei“gewerkschaften“ hüllten sich in Schweigen. So gab es keine Stellungnahme von Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)) und auch nicht von Oliver Malchow (Gewerkschaft der Polizei (GdP)).

Es gab auch keine konkrete Forderung, welche Maßnahmen die Herren denn noch für notwendig erachten. Aber ich bin mir sicher, dass sie alle bei nächster Gelegenheit herum posaunen werden, daß sie unbedingt Zugriff auf X haben müssten, daß Y verboten werden müsste oder das sie Z machen dürften. Und diese Maßnahmen haben sie natürlich nicht nur im Kopf, sondern liegen in irgendeiner Schublade abrufbereit. Und dann ist es scheinheilig, daß sich die entsprechenden Leuten sich stets auf die aktuelle Gesetzeslage berufen. Wie sich außerdem in der Vergangenheit zeigte, hinkte die Gesetzgebung den Tatsachen auch mal hinterher. Gab es Tätigkeiten, die nicht vom Gesetz gedeckt waren, also illegal, so wurden nachträglich die Gesetze entsprechend geändert.

Es wurde auch oft vom Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit gesprochen. Aber es ging in den letzten Jahren immer nur um die Sicherheit. Niemand hat sich hingestellt und gesagt, die Überwachungsmaßnahmen seien jetzt mal genug oder gar zu viel. Niemand spricht sich für die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers aus. Massenüberwachung ist Standard. Wir geben unsere Freiheit auf, alles angeblich nur zu unserem Wohle. Ich habe mich in den letzten 20 Jahren nicht besonders unsicher gefühlt, ich fühle mich aber immer mehr überwacht, immer mehr eingeschränkt. Im Gefängnis lebt man relativ sicher, aber wer will das schon?

Außerdem muß man immer daran denken, daß eine rechtsradikale Regierung nicht mehr unwahrscheinlich ist. Was wäre wenn Neonazis Zugriff auf die Überwachungsinstrumente bekämen? Wer beschützt uns dann?

Elektronische Reisedokumente

Manche technischen Neuerungen sehe ich skeptisch und frage mich wozu? So etwa auch die Einführung von elektronischen Reisedokumenten. Ich habe letztes Jahre eine Pauschalreise gemacht und bin in diesen „Genuss“ gekommen.

Marketingmäßig wird der Verzicht auf Papierdokumente ja gerne mit dem Umweltaspekt begründet. Es würde ja angeblich so viel Papier gespart werden. Also wenn ich mich recht erinnere hat man früher ein Flugticket im C-Lang-Format und ein A6-Heftchen als Hotel-Voucher bekommen; teilweise recht dünn, dafür mehrere Durchschläge, mit dem Nadeldrucker bedruckt. Die Papierersparnis ist hier wirklich zu vernachlässigen. Vor allem, wenn man bedenkt, was die Reiseunternehmen an Katalogen und sonstigen Werbematerialien in die Welt pusten.

Ich möchte meine Reise nicht von einem kleinen technischen Gerät abhängig machen, daß jederzeit aufhören kann zu funktionieren oder gestohlen werden kann. Deshalb drucke ich mir meine Unterlagen noch einmal aus. Also doch keine Papierersparnis. Vielleicht beim Reiseveranstalter, aber nicht bei mir und auch nicht in Summe. Der Kunde wird durch elektronische Reisedokumente stärker in die Verantwortung genommen. Tickets können zwar auch gestohlen oder vergessen werden, allerdings ist dieses bei technischen Geräten alles viel wahrscheinlicher.

Genauso ist es wenn man online Karten für eine Veranstaltung kauft. Oft zahlt man sogar noch mehr als direkt an der Kasse, muß den ganzen Kram dann aber noch zu Hause ausdrucken, natürlich alles in A4, am besten in Farbe und manchmal sogar noch mit Werbung drauf. Die Arbeit, die Kosten, der Aufwand, die Verantwortung – alles wird auf den Kunden verlagert.

Wenn ich schon elektronische Dokumente nutzen muss, dann bitte als PDF. Dann kann ich mir selbst aussuchen, wie ich diese darstellen möchte. Dieser ganze App-Wahnsinn ist doch schlimm. Ich will nicht zig Apps von zig Anbietern auf meinem Smartphone, nur um eine bestimmte Dienstleistung zu nutzen. Meist sammeln diese doch wieder etliche Daten über mich, die ich gar nicht herausgeben möchte. Und wenn sie nur etwas darstellen sollen, geht so etwas auch mit einer ganz altmodischen Technik namens „Webbrowser“. Auch wird es schwierig, wenn man keine Google Apps, und somit keinen Play-Store, auf dem Handy hat und es die App aber nicht direkt zum Download gibt.

Ich weiß gar nicht mehr genau, ob ich mir für Rückflug die App der Fluggesellschaft installieren musste. Heutzutage muß man ja online „einchecken“. Ansonsten nehmen manche Fluggesellschaften (oft die ganz „billigen“) richtig viel Geld. Den Sinn von dieser Online-Eincheckerei hat sich mir aber noch nicht so richtig erschlossen. Für mich als Passagier hat es genau Null Vorteile, eigentlich nur die oben erwähnten Nachteile.

Früher ging man mit zum Flugschalter, legte das Ticket und Ausweise vor, gab das Gepäck ab und bekam seine Bordkarte. Heute loggt man sich vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft ein und bekommt dann in elektronischer Form seine Bordkarten. Diese druckt man aus. Am Flughafen geht man dann zum Flugschalter, zeigt seine Bordkarten und die Ausweise vor und gibt sein Gepäck ab. Ich kann da irgendwie keine Verbesserung erkennen. Am Flughafen geht es genau so langsam.

Für den besagten Rückflug konnte ich mich nur über mein Smartphone online einchecken. Von zu Hause aus ging das noch nicht. Das Zeitfenster war noch zu groß. Da ich aber keinen Drucker mitgenommen habe. War ich tatsächlich auf die elektronischen Bordkarten in meinem Mobiltelefon angewiesen. Wie gesagt ich weiß nicht mehr, ob ich PDFs hatte oder ob ich die entsprechende App hatte. Auf jeden Fall kam dann der Knüller. Am Flughafen scannte, der Mitarbeiter am Flugschalter etwa nicht den QR-Code auf dem Handydisplay ein, sondern er gab die Nummern der Bordkarten manuell in den Computer ein und druckte (!)  dann noch wieder Bordkarten aus. Wozu muß ich denn vorher den ganzen Heckmeck machen? Sollte Technik nicht dazu da sein, das Leben angenehmer, einfacher zu machen?

Was sollen überhaupt die Leute machen, die etwa kein Smartphone besitzen? Gründe für einen Verzicht gibt es genug, und man sollte ein Smartphone deshalb nicht zur Voraussetzung machen. Aber vielleicht dürfen solche Leute ja bald gar nicht mehr fliegen. Ist ja sowieso suspekt, wenn jemand kein Smartphone besitzt; das müssen ja Terroristen sein.

Überwachungswunschzettel – Teil 5 – Verfassungschutz

Bei meiner Wunschzettelaktion ging es darum von führenden Politikern, Amtsinhabern und Funktionären zu erfahren, welche weitere Überwachungsmaßnahmen sie in den nächsten Jahren zu benötigen. Die Fragen gingen auch an Herrn Maaßen vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Zur sicheren E-Mail-Kommunikation stellt das BfV auf seiner Homepage einen GPG-Schlüssel zur Verfügung. Die Antwort kam jedoch unverschlüsselt und als PDF-Anhang. Als misstrauischer Mensch wittert man in dem PDF ja irgendwelche Schädlinge, die die diversen Sicherheitslücken in verschiedenen PDF-Programmen ausnutzen wollen.

Ein Mitarbeiter des BfV beantwortete meine Fragen, da Herr Maaßen nicht zu aller Post selbst Stellung nehmen kann.

Der Verfassungsschutz sieht sich im Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Um hier das Gleichgewicht zu halten, arbeitet das BfV auf Basis der gesetzlichen Grundlagen, die Befugnisse und Beschränkungen regeln. Genauere Details werden aber verweigert, da der Verfassungsschutz nur der Bundesregierung gegenüber Bericht erstatten muß

Ich solle aber sicher sein, daß der Verfassungsschutz sein Aufgabenspektrum flexibel an veränderte Bedürfnisse anpasst um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten

Der letzte Punkt macht mir am meisten Angst. Ich denke die Aufgaben sind fest definiert und die Verfassungsschützer müssten sich an die, ach so, engen Vorgaben des Gesetzgebers halten? Dass es mir um die Freiheit von 80 Millionen unschuldigen Einzelpersonen geht, hat der BfV-Mitarbeiter auch nicht verstanden.

Vielleicht sollte man den Begriff „Verfassungsschutz“ ersetzen. Denn in unserem Grundgesetz ist nicht nur die staatliche Struktur erwähnt, sondern auch die Bürgerrechte. Diese sehe ich nicht vom Verfassungsschutz geschützt.

Breitbandausbau: Quote erreicht!

Die beste Nachricht der letzten Wochen: Nach langem Hin und Her steht fest, daß die 60%-Anschluß-Quote für den Glasfaserausbau erreicht ist. Dann kann der zukünftige Betreiber endlich loslegen und die Gemeinde mit einer zeitgemäßen und zukunftssicheren Netzzugangstechnologie versorgen.

Die Tücken des DRM

DRM ist eine Krankheit, eine Seuche. DRM steht für Digital Rights Management und soll digitale Inhalte (Musikstücke, Videos, Spiele, etc.) in erster Linie vor unerlaubter Vervielfältigung schützen. Es gibt allerdings noch andere Spielarten, die den Käufer auf andere Arten gängeln sollen. Oft wird bei dieser Technik eine Onlineverbindung zum Server des Herausgebers aufgebaut. Geht der Hersteller pleite oder stellt er seinen Dienst ein, ist der Käufer der Dumme. Er kann die Medien dann oft nicht mehr nutzen. Das ist schon vorgekommen und wird in der Zukunft auch immer wieder vorkommen. Die Hersteller rechtfertigen sich dann immer damit, daß sie nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht verkauft haben.

Aber es muß ja nicht immer gleich der Wort-Case sein. Manchmal reicht auch eine Störung des eigenen Internetzugangs. Ich wollte zwischendurch ein wenig GTA V spielen. Bei der Installation mußte man schon zwingend neben dem Steam-Account noch einen Account bei Rock-Star anlegen. Das Spiel schien zu starten, erkannte auch die fehlende Verbindung und bot mir einen Offlinemodus an.

Prima, dachte ich; ich möchte schließlich nicht „GTA Online“ spielen. Allerdings kam dann die Ernüchterung, als der „Offline-Modus“ eine funktionierende Internetverbindung voraussetzt. Komisches Verständnis von „Offline“.

Game Remakes

Am Wochenende habe ich die Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur gehört. Über einen Beitrag zur Entlohnung von Datenweitergabe habe ich mich ja schon aufgeregt, aber es gab einen weiteren Grund, mich aufzuregen. Diesmal über einen Beitrag über ein Computerspiel das „restauriert“ wurde.

Eigentlich ging es darum, daß ein altes Spiel auf eine neue Plattform portiert und dabei modernisiert wurde. Beim Hören habe ich ständig die Hände über den Kopf zusammengeschlagen. Es wurden Vergleich gezogen, in denen physische Kunstwerke verändert wurden und dadurch zerstört, wie etwas Beuys‘ Badewanne oder in ihrer Bedeutung geändert wurden. Niemand kam in diesem Beitrag auf die Idee, daß hier etwas Neues geschaffen wurde. Das alte Spiel existiert ja weiterhin, unverändert. Wenn man es unbedingt mit der bildenden Kunst vergleichen will, dann kann man sagen, daß jemand ein Kunstwerk kopiert  und modernisiert hat. Niemand würde sagen, daß dadurch das Ursprungswerk seine Bedeutung verlieren würde.

Überwachungswunschzettel – Teil 4 – BKA

Für mein Projekt Überwachungs-Wunschzettel habe ich auch beim Bundeskriminalamt (BKA) nachgefragt.

Die Kommunikation mit dem BKA gestaltete sich zunächst etwas schwierig. Immerhin bietet das BKA an, E-Mails GPG-verschlüsselt zu versenden und dieses habe ich dann natürlich auch genutzt. Den Schlüssel konnte ich von der BKA-Homepage herunterladen. Die im Key hinterlegte E-Mail-Adresse funktionierte allerdings nicht. Ich wählte dann die auf der Homepage angegebene Kontaktadresse. Um diese Adresse und den Schlüssel mit der anderen E-Mail-Adresse zu nutzen, musste ich mein Mail-Programm erst einmal überlisten.

Die Fragen gingen persönlich an den BKA-Präsidenten Holger Münch, geantwortet hat mir aber jemand anderes (aus der Pressestelle?).

Die Antworten waren leider etwas knapp geraten. Bei den Überwachungstechniken  müsse man mit den modernen Kommunikationstechniken Schritt halten. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Gesetze zu erlassen, „selbstredend in strenger Abwägung hinsichtlich von Einschränkungen der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte“

Weiterhin solle ich mich doch an das Bundesjustizministerium wenden, da dieses für Gesetzesvorhaben zuständig sei; das BKA sei ja nur Exekutive. Allerdings ging es ja auch um die Forderungen seitens der Exekutive und da hat sich Herr Münch in der Vergangenheit auch nicht zurückgehalten.

Daten als Wirtschaftsgut

Letztens gab es in der Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur einen Beitrag über persönliche Daten und deren Wert. Darin wurden etwa die Fragen erörtert, ob man eine monetäre Entschädigung bekommen sollte, wenn Unternehmen seine persönliche Daten nutzt oder ob man dem Unternehmen etwa sogar Geld zahlen sollte, damit das Unternehmen die Daten NICHT nutzt. Ich finde beides kritisch. Natürlich „zahlt“ man viele Dienstleistungen im Internet bereits mit seien privaten Daten. Wer da nicht aufpasst und vor allem wer soziale Netzwerke nutzt, über dem ist vielleicht mehr bekannt, als dem Nutzer lieb ist. Vor allem ist völlig undurchsichtig, an welche Unternehmen oder Institutionen die Daten noch weitergegeben werden.

Versicherungen bieten ja auch schon Tarife an, die dem Nutzer Rabatte versprechen, wenn sie Daten etwa über das Fahrverhalten im Auto oder Daten aus Fitnesstrackern sammeln und übermitteln und diese im Sinne der Versicherung sind. Das untergräbt allerdings das Solidaritätsprinzip der Versicherungen. Gesunde Menschen werden belohnt und die kranken müssen dafür umso mehr bezahlen.

Der oberste Grundsatz heißt „Datensparsamkeit“. Es sollen möglichst wenig Daten erfasst werden. Daten die nicht entstehen, können auch nicht missbraucht werden. Heimliche Erfassung von Daten dürfte nicht erlaubt sein. Das Prinzip des Opt-In sollte Standard sein, ohne daß dem Nutzer Nachteile bei einer Ablehnung entstehen. Erfasste Daten dürften nur zu einem fest definierten Zweck verwendet werden und nicht mit Daten aus anderen Quellen vermischt werden. Eine Weitergabe der Daten darf nicht erfolgen. Die Privatperson ist die einzige Instanz, die entscheiden darf, was mit den Daten passieren darf. Werden Daten Unternehmen zur Verfügung gestellt, so kann man die Nutzungserlaubnis jederzeit widerrufen.

DAS wäre für mich eine Grundlage, wie mit Daten umzugehen ist. Der Souverän ist immer noch der einzelne Mensch.

In dem Radiobeitrag kam auch noch die Frage auf, ob man die Aktionen in sozialen Netzwerken vielleicht sogar als Arbeit definieren sollte, die entlohnt werden müsste. Das würde aber dann zu einem Verhalten führen, dass Nutzer nur noch das machen, was am meisten Geld einbringt. In dem Roman Zero – Sie wissen, was du tust von Marc Elsberg beschreibt der Autor eine Zukunft, in der wir alle mit Datenbrillen ausgestattet sind. Unsere persönlichen Daten haben einen Wert, den wir durch angepasstes Verhalten steigern wollen. Was wir dafür tun müssen, gibt uns das soziale Netzwerk vor. Wir sind dann nicht mehr Menschen, die freie Entscheidungen treffen, sondern unser Handeln wird von Dritten bestimmt.