Überwachungswunschzettel – Teil 5 – Verfassungschutz

Bei meiner Wunschzettelaktion ging es darum von führenden Politikern, Amtsinhabern und Funktionären zu erfahren, welche weitere Überwachungsmaßnahmen sie in den nächsten Jahren zu benötigen. Die Fragen gingen auch an Herrn Maaßen vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Zur sicheren E-Mail-Kommunikation stellt das BfV auf seiner Homepage einen GPG-Schlüssel zur Verfügung. Die Antwort kam jedoch unverschlüsselt und als PDF-Anhang. Als misstrauischer Mensch wittert man in dem PDF ja irgendwelche Schädlinge, die die diversen Sicherheitslücken in verschiedenen PDF-Programmen ausnutzen wollen.

Ein Mitarbeiter des BfV beantwortete meine Fragen, da Herr Maaßen nicht zu aller Post selbst Stellung nehmen kann.

Der Verfassungsschutz sieht sich im Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Um hier das Gleichgewicht zu halten, arbeitet das BfV auf Basis der gesetzlichen Grundlagen, die Befugnisse und Beschränkungen regeln. Genauere Details werden aber verweigert, da der Verfassungsschutz nur der Bundesregierung gegenüber Bericht erstatten muß

Ich solle aber sicher sein, daß der Verfassungsschutz sein Aufgabenspektrum flexibel an veränderte Bedürfnisse anpasst um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten

Der letzte Punkt macht mir am meisten Angst. Ich denke die Aufgaben sind fest definiert und die Verfassungsschützer müssten sich an die, ach so, engen Vorgaben des Gesetzgebers halten? Dass es mir um die Freiheit von 80 Millionen unschuldigen Einzelpersonen geht, hat der BfV-Mitarbeiter auch nicht verstanden.

Vielleicht sollte man den Begriff “Verfassungsschutz” ersetzen. Denn in unserem Grundgesetz ist nicht nur die staatliche Struktur erwähnt, sondern auch die Bürgerrechte. Diese sehe ich nicht vom Verfassungsschutz geschützt.