Und wieder wird alles schlimmer…

Nun haben wir also endlich wieder einen neuen Innenminister. Und es scheint, daß es einen internen Wettbewerb zu geben, daß der neue Innenminister die Grundrechte der Bürger noch mehr einschränken will, als es die Vorgänger bereits getan haben.

Aber Horst Seehofer ist ja außerdem auch Heimatminister. Was für einen erzkonservativen Alpenländler “Heimat” bedeutet, muß nicht unbedingt damit übereinstimmen, wie ein aufgeklärter, freiheitsliebender Norddeutscher diesen interpretiert. Auf jeden Fall hat Seehofer gleich losgepoltert, und behauptet der Islam gehöre nicht zu Deutschland. Ich bin da anderer Meinung. Vielleicht mag es noch nicht bis in das letzte abgelegene Tal vorgedrungen zu sein, aber laut Grundgesetz herrscht in Deutschland Religionsfreiheit. Ich bin eher für die Durchsetzung der ebenfalls im Grundgesetz festgehaltenen Trennung zwischen Kirche und Staat. Da mangelt es noch so an manchem. (z.B. Feiertage, Kirchensteuer, Staatsleistungen, Besetzung von Gremien).

Warum darf man überhaupt so gegen eine Religion wettern? Was wäre, wenn er gesagt hätte, das Judentum gehöre nicht zu Deutschland? Dann hätte es, zu Recht, riesige Proteste gegeben. Vor 80 Jahren war das aber anders. Da hat man genauso über die Juden gesprochen, wie jetzt über die Moslems. Und Herr Seehofer stimmt da mit ein. Das sind Töne die man sonst nur von der NPD oder AfD hört. Aber ideologisch ist Herr Seehofer diesen Parteien näher, als wir alle möchten.

Sein bayerisches Polizeigesetz wirft schon mal einen dunklen Schatten auf das, was uns mit ihm noch bundesweit bevorsteht. Kann man den Posten des Innenministers nicht mal ein paar Jahre unbesetzt lassen?

Überwachungswunschzettel – Teil 6 – Fazit

Nicht alle Angeschriebenen haben auf meine Anfrage im Rahmen der Wunschzettelaktion geantwortet.

Erstaunlicherweise sind da auch Einige dabei, die stets, bei jeder jeder Gelegenheit stärkere Überwachung und Einschränkung der persönlichen Freiheiten fordern.

So blieb eine Antwort vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière aus, genauso wie vom Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) Bruno Kahl. Auch die Leiter der Polizei”gewerkschaften” hüllten sich in Schweigen. So gab es keine Stellungnahme von Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)) und auch nicht von Oliver Malchow (Gewerkschaft der Polizei (GdP)).

Es gab auch keine konkrete Forderung, welche Maßnahmen die Herren denn noch für notwendig erachten. Aber ich bin mir sicher, dass sie alle bei nächster Gelegenheit herum posaunen werden, daß sie unbedingt Zugriff auf X haben müssten, daß Y verboten werden müsste oder das sie Z machen dürften. Und diese Maßnahmen haben sie natürlich nicht nur im Kopf, sondern liegen in irgendeiner Schublade abrufbereit. Und dann ist es scheinheilig, daß sich die entsprechenden Leuten sich stets auf die aktuelle Gesetzeslage berufen. Wie sich außerdem in der Vergangenheit zeigte, hinkte die Gesetzgebung den Tatsachen auch mal hinterher. Gab es Tätigkeiten, die nicht vom Gesetz gedeckt waren, also illegal, so wurden nachträglich die Gesetze entsprechend geändert.

Es wurde auch oft vom Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit gesprochen. Aber es ging in den letzten Jahren immer nur um die Sicherheit. Niemand hat sich hingestellt und gesagt, die Überwachungsmaßnahmen seien jetzt mal genug oder gar zu viel. Niemand spricht sich für die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers aus. Massenüberwachung ist Standard. Wir geben unsere Freiheit auf, alles angeblich nur zu unserem Wohle. Ich habe mich in den letzten 20 Jahren nicht besonders unsicher gefühlt, ich fühle mich aber immer mehr überwacht, immer mehr eingeschränkt. Im Gefängnis lebt man relativ sicher, aber wer will das schon?

Außerdem muß man immer daran denken, daß eine rechtsradikale Regierung nicht mehr unwahrscheinlich ist. Was wäre wenn Neonazis Zugriff auf die Überwachungsinstrumente bekämen? Wer beschützt uns dann?

Überwachungswunschzettel – Teil 5 – Verfassungschutz

Bei meiner Wunschzettelaktion ging es darum von führenden Politikern, Amtsinhabern und Funktionären zu erfahren, welche weitere Überwachungsmaßnahmen sie in den nächsten Jahren zu benötigen. Die Fragen gingen auch an Herrn Maaßen vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Zur sicheren E-Mail-Kommunikation stellt das BfV auf seiner Homepage einen GPG-Schlüssel zur Verfügung. Die Antwort kam jedoch unverschlüsselt und als PDF-Anhang. Als misstrauischer Mensch wittert man in dem PDF ja irgendwelche Schädlinge, die die diversen Sicherheitslücken in verschiedenen PDF-Programmen ausnutzen wollen.

Ein Mitarbeiter des BfV beantwortete meine Fragen, da Herr Maaßen nicht zu aller Post selbst Stellung nehmen kann.

Der Verfassungsschutz sieht sich im Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Um hier das Gleichgewicht zu halten, arbeitet das BfV auf Basis der gesetzlichen Grundlagen, die Befugnisse und Beschränkungen regeln. Genauere Details werden aber verweigert, da der Verfassungsschutz nur der Bundesregierung gegenüber Bericht erstatten muß

Ich solle aber sicher sein, daß der Verfassungsschutz sein Aufgabenspektrum flexibel an veränderte Bedürfnisse anpasst um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten

Der letzte Punkt macht mir am meisten Angst. Ich denke die Aufgaben sind fest definiert und die Verfassungsschützer müssten sich an die, ach so, engen Vorgaben des Gesetzgebers halten? Dass es mir um die Freiheit von 80 Millionen unschuldigen Einzelpersonen geht, hat der BfV-Mitarbeiter auch nicht verstanden.

Vielleicht sollte man den Begriff “Verfassungsschutz” ersetzen. Denn in unserem Grundgesetz ist nicht nur die staatliche Struktur erwähnt, sondern auch die Bürgerrechte. Diese sehe ich nicht vom Verfassungsschutz geschützt.

Überwachungswunschzettel – Teil 4 – BKA

Für mein Projekt Überwachungs-Wunschzettel habe ich auch beim Bundeskriminalamt (BKA) nachgefragt.

Die Kommunikation mit dem BKA gestaltete sich zunächst etwas schwierig. Immerhin bietet das BKA an, E-Mails GPG-verschlüsselt zu versenden und dieses habe ich dann natürlich auch genutzt. Den Schlüssel konnte ich von der BKA-Homepage herunterladen. Die im Key hinterlegte E-Mail-Adresse funktionierte allerdings nicht. Ich wählte dann die auf der Homepage angegebene Kontaktadresse. Um diese Adresse und den Schlüssel mit der anderen E-Mail-Adresse zu nutzen, musste ich mein Mail-Programm erst einmal überlisten.

Die Fragen gingen persönlich an den BKA-Präsidenten Holger Münch, geantwortet hat mir aber jemand anderes (aus der Pressestelle?).

Die Antworten waren leider etwas knapp geraten. Bei den Überwachungstechniken  müsse man mit den modernen Kommunikationstechniken Schritt halten. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Gesetze zu erlassen, “selbstredend in strenger Abwägung hinsichtlich von Einschränkungen der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte”

Weiterhin solle ich mich doch an das Bundesjustizministerium wenden, da dieses für Gesetzesvorhaben zuständig sei; das BKA sei ja nur Exekutive. Allerdings ging es ja auch um die Forderungen seitens der Exekutive und da hat sich Herr Münch in der Vergangenheit auch nicht zurückgehalten.

Überwachungswunschzettel – Teil 2 – Wolfgang Bosbach

Ich habe ja diverse Politiker, Chefs von Ermittlungsbehörden und sonstige Personen die oft lauthals nach mehr Überwachung rufen, angeschrieben und gefragt, welche Maßnahmen sie sich denn wünschen würden. Welche Instrumente brauchen die Behörden zusätzlich um effektiv ermitteln zu können?

Als erster hat der Talkshow-Dauergast und CDU-Sicherheitsexperte Wolfgang Bosbach auf meine E-Mail geantwortet.

Zunächst hat er sich für die späte Beantwortung entschuldigt, da er ja so viele Anfragen  bekäme. Ich fand es nicht zu spät, und er war ja sogar der Erste.

Herr Bosbach erwähnt, daß die Kommunikation und die Techniken zugenommen haben und Überwachungsmaßnahmen nun schlicht auf die “neuen” Medien ausgeweitet werden. Daß diese Maßnahmen im digitalen Bereich aber deutlich über das hinaus gehen, was im analogen Sektor erlaubt war, also gezielte Überwachung Einzelner gegenüber anlassloser Massenüberwachung, erwähnt er nicht.

Zum Thema Verschlüsselung klingt heraus, daß Herr Bosbach Zugriff auf entschlüsselte Nachrichten haben möchte. Verschlüsselung soll also kein Grundrecht sein, um seine Daten vor Zugriff von Dritten zu schützen. Nur zur Erinnerung: Wenn staatliche Behörden eine Verschlüsselung knacken können, dann können das auch ausländische Stellen und Kriminelle oder andere, die mit den Daten Schindluder treiben wollen.

Biometrische Merkmale möchte Herr Bosbach nutzen, um etwa Reisepässe fälschungssicher zu machen. Das man biometrische Merkmale durchaus fälschen kann, hat ja etwa der Chaos Computer Club schon mehrfach bewiesen.

Gegen Predictive Policing sieht er keine Gründe. Allerdings werden die Erwartungen an dieses Wundermittel oft nicht erfüllt, oder führt dazu, daß Unschuldige in Haft kommen.

Auf meinen Hinweis, daß die Wirksamkeit von Überwachungsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden, weder vorher noch später im Betrieb, weißt Wolfgang Bosbach mich auf eine Studie der Uni Greifswald hin, nach der die Effektivität von Videoüberwachung durchaus belegt sein soll. Es handelt sich wahrscheinlich um die Studie von Prof. Dr. Manfred Bornewasser.aus dem Jahre 2011. Das Fazit ist allerdings nicht ermutigend. Es gibt zwar leichte Verbesserungen bei den Aufklärungsquoten, große Veränderungen gibt es aber nicht, eher Verdrängungen in andere Bereiche. Dann ist es fraglich ob so ein mittelmäßiger Erfolg, einen permanenter Eingriff in die Grundrechte aller Bürger rechtfertigt.

Ich zitiere jetzt mal ausnahmsweise aus der E-Mail von Herrn Bosbach. Es handelt sich um eine private E-Mail für die ich keine Veröffentlichungserlaubnis eingefordert habe. Im letzten Absatz spricht Herr Bosbach aber allgemein für die CDU. Deswegen übernehme ich das mal so.

Für die Union gilt: Wir wollen so viel Freiheit wie möglich, aber auch so viel Sicherheit wie nötig. Jede einzelne, jede neue Eingriffsbefugnis oder Ermittlungsmöglichkeit wird abgeklärt anhand der Fragen: Sind sie im wahrsten Sinne des Wortes not-wendig? Sind sie wirklich wirksam? Sind sie verhältnismäßig? Sind sie verfassungskonform?

Es wäre schön, wenn das so stimmt und wenn der Bundestag prüfen würde, ob Überwachungsmaßnahmen notwendig, wirksam, verhältnismäßig und verfassungskonform sind. Das wäre eigentlich das Mindeste, was man erwarten kann. Egal, bei welchen Gesetz. Besonders im letzten Punkt hat die große Koalition versagt. Sie hat die zweite Vorratsspeicherung beschlossen, mit dem Wissen, daß diese verfassungswidrig ist. Die erste Vorratsdatenspeicherung wurde ja vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärt. Warum werden Politiker nicht dafür belangt, wenn sie wissentlich gegen die Verfassung verstoßen?

Leider ist Wolfgang Bosbach nicht auf meine Frage nach zukünftigen Instrumenten eingegangen. So müssen wir abwarten, bis jemand mal wieder einen neuen Vorschlag zur Überwachung der Bevölkerung aus der Schublade zieht.

Vermummungsverbot in Österreich

Österreich hat jetzt ein Gesetz, daß verbietet, sich in der Öffentlichkeit zu vermummen. Als Grund wurde, das auch hier diskutierte, Tragen von Burkas genannt. Die Tatsache, daß es kaum Burkaträgerinnen gibt, sondern vielfach andere Schleier gemeint waren, hat in der Diskussion sowieso niemanden interessiert. Es wurde einfach von “Burkaverbot” gesprochen.

Das dieses Verbot weit über das Ziel hinausschießt hat sich jetzt gleich an den ersten Tagen gezeigt. Wobei das Ziel ja auch nicht klar definiert ist. Manche Burkagegner versteckten ihren Islamhass hinter den Rechten der Frauen, die sie in Gefahr sahen, weil sie sich verschleierten. Es ist doch gut für jemanden zu kämpfen, wenn man ihm etwas verbietet, oder?

Auf jeden Fall gab es jetzt im südlichen Nachbarland etwa einen Fall, bei dem ein Radfahrer angezeigt wurde, weil er ein Schal trägt, obwohl die Polizei, die Witterung noch nicht dementsprechend fand. Es war wohl noch nicht “Winter befohlen”.

Aber wahrscheinlich ist der wahre Grund für dieses Gesetz und das harte Umsetzen, der daß man verhindern will, daß sich Menschen vor Videoüberwachung und automatischer Gesichtserkennung wehren können. Es wurde ja schon gezeigt, daß man die heutige Technik relativ einfach mit farbigen Brillen überlisten kann, so daß die automatische Erkennung nicht mehr funktioniert.

Überwachungswunschzettel – Teil 1

Herr Maaßen, der Chef vom Verfassungsschutz, hat neulich seine Wünsche geäußert, die er gerne im Bereich Überwachung umgesetzt haben möchte.

Interessanterweise habe ich gerade vor einiger Zeit diese Frage einigen Politikern und Leitern von Ermittlungsbehörden und Polizeigewerkschaften gestellt.

Sehr geehrter Herr XXX!

Ich höre in den letzten Jahren immer nur die Rufe nach mehr Überwachung, Verschärfung von Sicherheitsgesetzen, Zugriff auf immer mehr Daten, Ausweitung der Videoüberwachung, Knacken von Verschlüsselung, Erweiterung des Straftatenkataloges für bestehende
Instrumente, Überwachung von Finanztransaktionen, Zusammenführen von einzelnen Datensammlungen, Erfassung biometrischer Merkmale, Predictive Policing, Zugriff auf Kommunikations- und Bewegungsdaten
usw. Dabei werden oft verfassungsrechtliche Bedenken außer Acht gelassen und eine echte Analyse der Wirksamkeit und die Berücksichtigung der Schädlichkeit der Instrumente gibt es auch nicht.

Wohin soll das alles führen? In jedem Vorstellungsgespräch wird man gefragt, wo man sich in fünf Jahren sieht. Ich frage Sie, welche Überwachungsmaßnahmen sehen sie in den nächsten fünf Jahren auf den Bürger zukommen? Wünsche haben Sie ja sicherlich viele, die liegen wahrscheinlich noch irgendwo in einer Schublade und werden nach und nach rausgeholt, wenn die Gelegenheit “günstig” ist; also etwa wenn es gerade irgendwo einen Anschlag gegeben hat.

Daher die etwas provokante Frage: Wenn Sie sich jetzt wünschen könnten, welche Instrumente bräuchten Sie jetzt und in fünf Jahren, damit Sie zufrieden wären und Ihrer Meinung nach nicht in der Ermittlungsarbeit eingeschränkt wären? Und wo sehen sie Grenzenjuristischer und moralischer Natur?

Mit freundlichen Grüßen

Christian XXX

Die Antworten werde ich hier in den nächsten Tagen veröffentlichen.

Uber spioniert Nutzer aus

Meine Freunde von Uber schnüffeln, mal wieder, ihre Nutzer aus. Diesmal geht es darum, daß die Uber-App Screenshots vom iPhone macht, auch wenn diese gar nicht im Vordergrund ausgeführt wird. Es können also beliebige private Daten an den Dienstleister übermittelt werden. Es ist ja nicht das erste Mal, daß Uber ein Paradebeispiel für den Begriff “Datenreichtum” ist.

Warum wurde der Laden wegen seiner Machenschaften noch nicht in Grund und Boden verklagt? Und warum kommt ein normal denkender Mensch auf die Idee diesen Dienst zu nutzen?

Amtsgericht kippt Einrichtung eines Überwachungsstaates

Gute Nachrichten vom Münchener Amtsgericht. Dort hat man festgestellt, daß eine Überwachung einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Bürger darstellt.

Das permanente anlasslose Filmen […]  verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. […] Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes […] ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden.

Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17

Oh, sorry irgendwie habe ich übersehen, daß es darum geht, daß Privatpersonen nicht “überwachen” dürfen. Der Staat darf und muß natürlich unbedingt über jeden kleinsten Pups eines jeden Bürgers jederzeit, auch rückwirkend, Bescheid wissen. Im Kampf gegen Terrorismus, Kriminalität und bald vielleicht auch Andersdenkende wird man doch mal eben auf seine Bürgerrechte verzichten können.