Überwachungswunschzettel – Teil 4 – BKA

Für mein Projekt Überwachungs-Wunschzettel habe ich auch beim Bundeskriminalamt (BKA) nachgefragt.

Die Kommunikation mit dem BKA gestaltete sich zunächst etwas schwierig. Immerhin bietet das BKA an, E-Mails GPG-verschlüsselt zu versenden und dieses habe ich dann natürlich auch genutzt. Den Schlüssel konnte ich von der BKA-Homepage herunterladen. Die im Key hinterlegte E-Mail-Adresse funktionierte allerdings nicht. Ich wählte dann die auf der Homepage angegebene Kontaktadresse. Um diese Adresse und den Schlüssel mit der anderen E-Mail-Adresse zu nutzen, musste ich mein Mail-Programm erst einmal überlisten.

Die Fragen gingen persönlich an den BKA-Präsidenten Holger Münch, geantwortet hat mir aber jemand anderes (aus der Pressestelle?).

Die Antworten waren leider etwas knapp geraten. Bei den Überwachungstechniken  müsse man mit den modernen Kommunikationstechniken Schritt halten. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Gesetze zu erlassen, “selbstredend in strenger Abwägung hinsichtlich von Einschränkungen der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte”

Weiterhin solle ich mich doch an das Bundesjustizministerium wenden, da dieses für Gesetzesvorhaben zuständig sei; das BKA sei ja nur Exekutive. Allerdings ging es ja auch um die Forderungen seitens der Exekutive und da hat sich Herr Münch in der Vergangenheit auch nicht zurückgehalten.