Überwachungswunschzettel – Teil 6 – Fazit

Nicht alle Angeschriebenen haben auf meine Anfrage im Rahmen der Wunschzettelaktion geantwortet.

Erstaunlicherweise sind da auch Einige dabei, die stets, bei jeder jeder Gelegenheit stärkere Überwachung und Einschränkung der persönlichen Freiheiten fordern.

So blieb eine Antwort vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière aus, genauso wie vom Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) Bruno Kahl. Auch die Leiter der Polizei”gewerkschaften” hüllten sich in Schweigen. So gab es keine Stellungnahme von Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)) und auch nicht von Oliver Malchow (Gewerkschaft der Polizei (GdP)).

Es gab auch keine konkrete Forderung, welche Maßnahmen die Herren denn noch für notwendig erachten. Aber ich bin mir sicher, dass sie alle bei nächster Gelegenheit herum posaunen werden, daß sie unbedingt Zugriff auf X haben müssten, daß Y verboten werden müsste oder das sie Z machen dürften. Und diese Maßnahmen haben sie natürlich nicht nur im Kopf, sondern liegen in irgendeiner Schublade abrufbereit. Und dann ist es scheinheilig, daß sich die entsprechenden Leuten sich stets auf die aktuelle Gesetzeslage berufen. Wie sich außerdem in der Vergangenheit zeigte, hinkte die Gesetzgebung den Tatsachen auch mal hinterher. Gab es Tätigkeiten, die nicht vom Gesetz gedeckt waren, also illegal, so wurden nachträglich die Gesetze entsprechend geändert.

Es wurde auch oft vom Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit gesprochen. Aber es ging in den letzten Jahren immer nur um die Sicherheit. Niemand hat sich hingestellt und gesagt, die Überwachungsmaßnahmen seien jetzt mal genug oder gar zu viel. Niemand spricht sich für die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers aus. Massenüberwachung ist Standard. Wir geben unsere Freiheit auf, alles angeblich nur zu unserem Wohle. Ich habe mich in den letzten 20 Jahren nicht besonders unsicher gefühlt, ich fühle mich aber immer mehr überwacht, immer mehr eingeschränkt. Im Gefängnis lebt man relativ sicher, aber wer will das schon?

Außerdem muß man immer daran denken, daß eine rechtsradikale Regierung nicht mehr unwahrscheinlich ist. Was wäre wenn Neonazis Zugriff auf die Überwachungsinstrumente bekämen? Wer beschützt uns dann?

Überwachungswunschzettel – Teil 5 – Verfassungschutz

Bei meiner Wunschzettelaktion ging es darum von führenden Politikern, Amtsinhabern und Funktionären zu erfahren, welche weitere Überwachungsmaßnahmen sie in den nächsten Jahren zu benötigen. Die Fragen gingen auch an Herrn Maaßen vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Zur sicheren E-Mail-Kommunikation stellt das BfV auf seiner Homepage einen GPG-Schlüssel zur Verfügung. Die Antwort kam jedoch unverschlüsselt und als PDF-Anhang. Als misstrauischer Mensch wittert man in dem PDF ja irgendwelche Schädlinge, die die diversen Sicherheitslücken in verschiedenen PDF-Programmen ausnutzen wollen.

Ein Mitarbeiter des BfV beantwortete meine Fragen, da Herr Maaßen nicht zu aller Post selbst Stellung nehmen kann.

Der Verfassungsschutz sieht sich im Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Um hier das Gleichgewicht zu halten, arbeitet das BfV auf Basis der gesetzlichen Grundlagen, die Befugnisse und Beschränkungen regeln. Genauere Details werden aber verweigert, da der Verfassungsschutz nur der Bundesregierung gegenüber Bericht erstatten muß

Ich solle aber sicher sein, daß der Verfassungsschutz sein Aufgabenspektrum flexibel an veränderte Bedürfnisse anpasst um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten

Der letzte Punkt macht mir am meisten Angst. Ich denke die Aufgaben sind fest definiert und die Verfassungsschützer müssten sich an die, ach so, engen Vorgaben des Gesetzgebers halten? Dass es mir um die Freiheit von 80 Millionen unschuldigen Einzelpersonen geht, hat der BfV-Mitarbeiter auch nicht verstanden.

Vielleicht sollte man den Begriff “Verfassungsschutz” ersetzen. Denn in unserem Grundgesetz ist nicht nur die staatliche Struktur erwähnt, sondern auch die Bürgerrechte. Diese sehe ich nicht vom Verfassungsschutz geschützt.

Überwachungswunschzettel – Teil 4 – BKA

Für mein Projekt Überwachungs-Wunschzettel habe ich auch beim Bundeskriminalamt (BKA) nachgefragt.

Die Kommunikation mit dem BKA gestaltete sich zunächst etwas schwierig. Immerhin bietet das BKA an, E-Mails GPG-verschlüsselt zu versenden und dieses habe ich dann natürlich auch genutzt. Den Schlüssel konnte ich von der BKA-Homepage herunterladen. Die im Key hinterlegte E-Mail-Adresse funktionierte allerdings nicht. Ich wählte dann die auf der Homepage angegebene Kontaktadresse. Um diese Adresse und den Schlüssel mit der anderen E-Mail-Adresse zu nutzen, musste ich mein Mail-Programm erst einmal überlisten.

Die Fragen gingen persönlich an den BKA-Präsidenten Holger Münch, geantwortet hat mir aber jemand anderes (aus der Pressestelle?).

Die Antworten waren leider etwas knapp geraten. Bei den Überwachungstechniken  müsse man mit den modernen Kommunikationstechniken Schritt halten. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Gesetze zu erlassen, “selbstredend in strenger Abwägung hinsichtlich von Einschränkungen der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte”

Weiterhin solle ich mich doch an das Bundesjustizministerium wenden, da dieses für Gesetzesvorhaben zuständig sei; das BKA sei ja nur Exekutive. Allerdings ging es ja auch um die Forderungen seitens der Exekutive und da hat sich Herr Münch in der Vergangenheit auch nicht zurückgehalten.

Überwachungswunschzettel – Teil 2 – Wolfgang Bosbach

Ich habe ja diverse Politiker, Chefs von Ermittlungsbehörden und sonstige Personen die oft lauthals nach mehr Überwachung rufen, angeschrieben und gefragt, welche Maßnahmen sie sich denn wünschen würden. Welche Instrumente brauchen die Behörden zusätzlich um effektiv ermitteln zu können?

Als erster hat der Talkshow-Dauergast und CDU-Sicherheitsexperte Wolfgang Bosbach auf meine E-Mail geantwortet.

Zunächst hat er sich für die späte Beantwortung entschuldigt, da er ja so viele Anfragen  bekäme. Ich fand es nicht zu spät, und er war ja sogar der Erste.

Herr Bosbach erwähnt, daß die Kommunikation und die Techniken zugenommen haben und Überwachungsmaßnahmen nun schlicht auf die “neuen” Medien ausgeweitet werden. Daß diese Maßnahmen im digitalen Bereich aber deutlich über das hinaus gehen, was im analogen Sektor erlaubt war, also gezielte Überwachung Einzelner gegenüber anlassloser Massenüberwachung, erwähnt er nicht.

Zum Thema Verschlüsselung klingt heraus, daß Herr Bosbach Zugriff auf entschlüsselte Nachrichten haben möchte. Verschlüsselung soll also kein Grundrecht sein, um seine Daten vor Zugriff von Dritten zu schützen. Nur zur Erinnerung: Wenn staatliche Behörden eine Verschlüsselung knacken können, dann können das auch ausländische Stellen und Kriminelle oder andere, die mit den Daten Schindluder treiben wollen.

Biometrische Merkmale möchte Herr Bosbach nutzen, um etwa Reisepässe fälschungssicher zu machen. Das man biometrische Merkmale durchaus fälschen kann, hat ja etwa der Chaos Computer Club schon mehrfach bewiesen.

Gegen Predictive Policing sieht er keine Gründe. Allerdings werden die Erwartungen an dieses Wundermittel oft nicht erfüllt, oder führt dazu, daß Unschuldige in Haft kommen.

Auf meinen Hinweis, daß die Wirksamkeit von Überwachungsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden, weder vorher noch später im Betrieb, weißt Wolfgang Bosbach mich auf eine Studie der Uni Greifswald hin, nach der die Effektivität von Videoüberwachung durchaus belegt sein soll. Es handelt sich wahrscheinlich um die Studie von Prof. Dr. Manfred Bornewasser.aus dem Jahre 2011. Das Fazit ist allerdings nicht ermutigend. Es gibt zwar leichte Verbesserungen bei den Aufklärungsquoten, große Veränderungen gibt es aber nicht, eher Verdrängungen in andere Bereiche. Dann ist es fraglich ob so ein mittelmäßiger Erfolg, einen permanenter Eingriff in die Grundrechte aller Bürger rechtfertigt.

Ich zitiere jetzt mal ausnahmsweise aus der E-Mail von Herrn Bosbach. Es handelt sich um eine private E-Mail für die ich keine Veröffentlichungserlaubnis eingefordert habe. Im letzten Absatz spricht Herr Bosbach aber allgemein für die CDU. Deswegen übernehme ich das mal so.

Für die Union gilt: Wir wollen so viel Freiheit wie möglich, aber auch so viel Sicherheit wie nötig. Jede einzelne, jede neue Eingriffsbefugnis oder Ermittlungsmöglichkeit wird abgeklärt anhand der Fragen: Sind sie im wahrsten Sinne des Wortes not-wendig? Sind sie wirklich wirksam? Sind sie verhältnismäßig? Sind sie verfassungskonform?

Es wäre schön, wenn das so stimmt und wenn der Bundestag prüfen würde, ob Überwachungsmaßnahmen notwendig, wirksam, verhältnismäßig und verfassungskonform sind. Das wäre eigentlich das Mindeste, was man erwarten kann. Egal, bei welchen Gesetz. Besonders im letzten Punkt hat die große Koalition versagt. Sie hat die zweite Vorratsspeicherung beschlossen, mit dem Wissen, daß diese verfassungswidrig ist. Die erste Vorratsdatenspeicherung wurde ja vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärt. Warum werden Politiker nicht dafür belangt, wenn sie wissentlich gegen die Verfassung verstoßen?

Leider ist Wolfgang Bosbach nicht auf meine Frage nach zukünftigen Instrumenten eingegangen. So müssen wir abwarten, bis jemand mal wieder einen neuen Vorschlag zur Überwachung der Bevölkerung aus der Schublade zieht.

Überwachungswunschzettel – Teil 1

Herr Maaßen, der Chef vom Verfassungsschutz, hat neulich seine Wünsche geäußert, die er gerne im Bereich Überwachung umgesetzt haben möchte.

Interessanterweise habe ich gerade vor einiger Zeit diese Frage einigen Politikern und Leitern von Ermittlungsbehörden und Polizeigewerkschaften gestellt.

Sehr geehrter Herr XXX!

Ich höre in den letzten Jahren immer nur die Rufe nach mehr Überwachung, Verschärfung von Sicherheitsgesetzen, Zugriff auf immer mehr Daten, Ausweitung der Videoüberwachung, Knacken von Verschlüsselung, Erweiterung des Straftatenkataloges für bestehende
Instrumente, Überwachung von Finanztransaktionen, Zusammenführen von einzelnen Datensammlungen, Erfassung biometrischer Merkmale, Predictive Policing, Zugriff auf Kommunikations- und Bewegungsdaten
usw. Dabei werden oft verfassungsrechtliche Bedenken außer Acht gelassen und eine echte Analyse der Wirksamkeit und die Berücksichtigung der Schädlichkeit der Instrumente gibt es auch nicht.

Wohin soll das alles führen? In jedem Vorstellungsgespräch wird man gefragt, wo man sich in fünf Jahren sieht. Ich frage Sie, welche Überwachungsmaßnahmen sehen sie in den nächsten fünf Jahren auf den Bürger zukommen? Wünsche haben Sie ja sicherlich viele, die liegen wahrscheinlich noch irgendwo in einer Schublade und werden nach und nach rausgeholt, wenn die Gelegenheit “günstig” ist; also etwa wenn es gerade irgendwo einen Anschlag gegeben hat.

Daher die etwas provokante Frage: Wenn Sie sich jetzt wünschen könnten, welche Instrumente bräuchten Sie jetzt und in fünf Jahren, damit Sie zufrieden wären und Ihrer Meinung nach nicht in der Ermittlungsarbeit eingeschränkt wären? Und wo sehen sie Grenzenjuristischer und moralischer Natur?

Mit freundlichen Grüßen

Christian XXX

Die Antworten werde ich hier in den nächsten Tagen veröffentlichen.

Amoklauf von München war Rechtsterrorismus

Straftaten, die von linksradikalen Menschen begangen werden, werden ja oft gleich als Terrorismus bezeichnet. Ebenso bei muslimischen Tätern. Bei Taten von rechts, etwa das Anzünden von Flüchtlingsheimen, tun sich die Behörden schwer damit, daß als Terrorismus zu bezeichnen.

Nun kommt ein Gutachten zu dem Schluß, daß der Amoklauf von München 2016 kein Mord, sondern eine politisch motivierte Tat war. Das ist also ein ganz schwerer Fall von Rechtsterrorismus, ähnlich dem Anschlag von Breivik 2011 in Norwegen.

Also nur mal so zum Festhalten, falls jemand mal wieder behauptet, deutsche Ermittlungsbehörden seien auf dem linken Auge blind.

Amtsgericht kippt Einrichtung eines Überwachungsstaates

Gute Nachrichten vom Münchener Amtsgericht. Dort hat man festgestellt, daß eine Überwachung einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Bürger darstellt.

Das permanente anlasslose Filmen […]  verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. […] Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes […] ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden.

Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17

Oh, sorry irgendwie habe ich übersehen, daß es darum geht, daß Privatpersonen nicht “überwachen” dürfen. Der Staat darf und muß natürlich unbedingt über jeden kleinsten Pups eines jeden Bürgers jederzeit, auch rückwirkend, Bescheid wissen. Im Kampf gegen Terrorismus, Kriminalität und bald vielleicht auch Andersdenkende wird man doch mal eben auf seine Bürgerrechte verzichten können.

Technische Antiterrormaßnahmen

Es ist wirklich erstaunlich, Politiker scheinen für alles immer eine Lösung zu haben. Hat man sie schon mal sagen gehört: “Das ist halt so”, “Damit muß man leben” oder “Das können wir nicht ändern”?

So ist es ja auch bei Mitteln gegen Terrorismus. “Natürlich” haben die Politiker immer gleich Maßnahmen zur Hand, um zukünftige Terrormaßnahmen zu verhindern. Dass in den letzten Jahren schon sehr viel umgesetzt wurde, und erfolgreiche Terroranschläge eher zugenommen haben, wird gerne unter den Teppich gekehrt.

Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich eigentlich stets um anlasslose Massenüberwachung, abstruses Einsetzen von Gewalt (etwa das Abschießen von entführten Passagiermaschinen über einem dicht bevölkerten Land) oder um technische Spielereien.

Manche “Sicherheitsexperten” meinten ja, es gebe ja für jedes Problem eine technische Lösung. Nach der LKW-Amokfahrt in Berlin, gab es doch tatsächlich die Forderung, man sollte doch Fahrzeuge aus der Ferne stoppen können. Ich frage mich allerdings wer das sein soll und wann das Ganze geschehen soll. Wenn die Polizei, oder welche Behörde auch immer, von außen Zugriff auf die Fahrzeugsteuerung haben soll, ist es nahezu klar, daß auch Kriminelle das Fahrzeug derart beeinflussen können. Das schadet also mehr, als das es nützt.

Und wie schnell kann denn überhaupt reagiert werden? Eine Amokfahrt ist ja meistens schnell beendet und so schnell kann doch niemand eingreifen, selbst wenn die Polizei direkt vor Ort ist. Also alles in allem ist das keine praktikable Lösung. Dann gab es ja zwischenzeitlich einige Bereiche, die mit großen Pollern abgesichert wurden, aber auch das ist nur eine Scheinlösung. Attentate mit normalen PKW, die einfach auf den Fußweg fahren hat es auch gegeben. Eigentlich haben diese Amokfahrten nur gezeigt, wie potentiell gefährlich der Straßenverkehr ist. Die Fahrbahnen mit den tonnenschweren Geschossen und die Gehwege mit ungeschützten Fußgängern sind einfach viel zu dicht zusammen. Das ist ein grundsätzliches Problem und läßt sich so ohne weiteres nicht lösen.

Wahrscheinlich kommt dann wieder ein Politiker und preist autonome Fahrzeuge und deren Programmierung an. Aber hier sehe ich eher noch größere Gefahren. Angreifer ihr Fahrzeug oder Fahrzeuge Unbeteiligter so manipulieren, daß sie Amok fahren. Der Terrorist muß sich da nicht mal selbst einer Gefahr aussetzen.

Man muß es klar sehen, man wird weder durch juristische noch technische Maßnahmen Verbrechen abschaffen können. Wir müssen damit halt leben.

“Terroristen mit Todeslisten gefasst”

“Konkrete Anschlagspläne”, so lautet es ja immer wenn irgendwo ein Islamist festgenommen wird, der sich dem Terrorismus verschrieben hat. Wie konkret diese Pläne tatsächlich sind, wird meistens nicht so publik. Manchmal klingt es so, als wolle er gerade seine Tat begehen. Ab und zu hört man dann, daß doch keine Waffen gefunden wurden.

Die Berichterstattung läuft aber immer so ab, daß zunächst Panik verbreitet und das Schlimmste vermutet wird. Oft relativieren sich nach einiger Zeit dann die Beschuldigungen. Das Medienecho ist auch diese Meldungen aber nicht besonders groß.

Nun gab vor zwei Wochen einen Fall in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem auch mehrere Leute festgenommen wurden. Sie sollten Todeslisten von Politikern erstellt haben, die sie umbringen wollten. Irgendwie war die Reaktion der Medien aber recht zurückhaltend, es gab zum Beispiel keinen ARD-Brennpunkt. Vielleicht mag es damit zusammenhängen, daß es bei den Verdächtigten nicht um Islamisten, sondern um einen Rechtsanwalt und einen Polizisten(!) handelte. Die Tatsache, daß ein Polizist verdächtigt wird, macht die Sache eigentlich noch viel brisanter; der er Zugriff auf Daten hat, die ihm bei einer Tat helfen könnten. Ebenso könnte er auch leichter Spuren verwischen in dem etwa Daten manipuliert. Außerdem hat er leichteren Zugang zu Waffen und Munition.

Übrigens gab es auch in diesem Fall eine “Entwarnung”. Viele Vorwürfe konnten entkräftet werden. Die Aufmerksamkeit der Medien war aber bei dieser Entwarnung noch geringer. Angst machen bringt Quote, erzählen daß alles OK ist, will kaum einer hören.