Gefühlte Sicherheit

Neulich unterhielt ich mich mit einem Bekannten. Er ist einer von denen die ja „nicht zu verbergen“ haben. Allerdings hat er um den Garten einen 2,50 m hohen Sichtschutzzaun. Er möchte halt im Garten von fremden Blicken verschont werden. Den Widerspruch will er wohl nicht verstehen.

Neulich sprach ich mit ihm über Videoüberwachung im öffentlichen Raum, und das diese bei weitem nicht das Allheilmittel, als das es gerne angepriesen wird. Ich sprach von diversen Straftaten, die trotz Videokameras, begangen wurden, auch über einen recht abstrusen Fall in der Nähe. Er meinte aber, Videokameras würden ein Gefühl von Sicherheit vermitteln. Das ist genau das, es ist keine tatsächliche Sicherheit, sondern nur eine gefühlte Sicherheit. Wenn es nur um das Gefühl geht, vielleicht sollten dann mal die Politiker und Medien aufhören Angst zu verbreiten. Wenn nicht ständig von einer ungewissen, aber angeblichen Gefahr erzählt wird, dann können die Leute vielleicht auch wieder etwas freier und unbeschwerter leben.

Ich sagte dann noch, daß das Wissen über das Überwachtwerden, das Verhalten ändert; daß man bestimmte Sachen nicht mehr macht. Das kommentierte er damit, daß es doch gut sei. Wir sollen also alle angepasste Duckmäuser sein. Individualismus und Querdenken ist nicht erwünscht.

Aufhebung des Fraktionszwangs

Die Abstimmung am letzten Freitag im Bundestag über die Ehe für alle hat mal wieder gezeigt, dass sich so mancher Abgeordnete entgegen der Meinung der Fraktion abstimmt. Vielleicht gibt es sogar in der Fraktion mehrheitlich eine andere Meinung, als die die öffentlich verbreitet wird.

Laut Artikel 38 des Grundgesetzes ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen. Von Fraktionszwang steht da nichts. Daß die Abgeordneten in der Regel so abstimmen, wie es die Fraktion vorschlägt, ist eine ungeschriebene Praxis. Bei den meisten Sitzungen des Bundestages sind auch nur eine Hand voll Abgeordnete im Parlament. Auch hier hat es sich eingebürgert, daß trotz der leeren Sitzreihen, die Stimmverhältnisse der Fraktionen eingehalten werden.

Das macht das Gesetzgebungsverfahren natürlich „einfacher“, weil die Regierungsfraktionen sich der Zustimmung sicher sein können. Ich würde es aber viel besser finden, wenn jeder Parlamentarier seine eigene Entscheidung treffen kann. Wenn ein Gesetz gut ist, wird schon die Mehrheit dafür stimmen, vielleicht sogar Abgeordnete aus der Opposition, die dann nicht mehr pauschal „Nein“ sagen müssen, da sie die Regierung nicht gut finden. Wenn ein Gesetzesvorschlag nicht die Mehrheit findet, muß halt geguckt werden, was den Ablehnern stört und der Vorschlag überarbeitet werden.

Playmobil-Ausstellung

Hier bei uns in der Nähe gibt es aktuell in einem Museum aktuell eine große Playmobil-Ausstellung Wir haben sie am Sonnabend mit den Kindern besucht. Da ich früher selbst großer PM-Fan war, hatte ich natürlich hohe Erwartungen. Es gab wirklich sehr viel PM. Es waren mehrere Szenerien zu verschiedenen Themenbereichen aufgebaut. Anfassen war natürlich tabu, wobei manche Szenen extra durch Glas geschützt waren.

Es gab dann aber auch noch eine Spielecke, wo ein paar Tische aufgebaut, an denen man mit PM spielen konnte. Dort und am Eingang gab es auch Kataloge. 90% aller Ausstellungsstücke schienen aus dem aktuellen Programm zu sein, so daß es eher wie eine Vorstellung des aktuellen Sortiments, als eine Ausstellung über die Geschichte Playmobils wirkte. Ich hatte früher wirklich viel Playmo, aber von „meinen“ Sachen habe ich fast nichts gesehen. Dafür gab es allerdings Stücke aus den Reihen, bei denen ich denke „muß das sein?“. Das skurrilste waren da die Steampunk-Piratenschiff-Raumschiffe.

Natürlich hatten die Kinder nach dem Besuch viele Wünsche und wollten gleich ihren Weihnachtswunschzettel fertig machen. Ich war von der Ausstellung enttäuscht, für mich war das eine reine Werbeveranstaltung mit Produktschau,

Baumfrevel

Hier an der Küste kommt es immer mal wieder zu sogenannten Baumfrevel. Da werden in einer Nacht- und Nebelaktion Bäume an- oder abgesägt oder so schwer beschädigt, daß sie gefällt werden müssen. Die Täter werden praktisch nie gefasst. Wobei man meistens leicht den Täterkreis ziemlich einschränken kann. Oft sind es nämlich Bäume, die zwischen dem Meer und Gebäuden stehen. Und die Besitzer dieser Immobilien wünschen sich halt gerne einen freien Blick aufs Meer.

Es gab mal den Fall wo ein Hang abgeholzt wurde. Natürlich gab niemand die Tat zu, aber die Anlieger oberhalb des Hanges äußerten sich in etwa: „Wir waren es nicht, aber die Forstverwaltung ist nicht auf unsere Wünsche eingegangen und es ist ja auch nicht alles gefällt worden“. Der Hang wurde durch die Rodung so instabil, daß er nach einiger Zeit einen Hangrutsch auf die unten liegende Bundesstraße gab. Die Forstverwaltung musste den Hang aufwendig wieder sichern.

Die Geschichte geht aber noch weiter. Ein anderer Teil de Hanges wurde später ebenfalls gerodet. Wie sich herausstellte, hatte das Forstamt diesen Bereich verkauft. Es konnte gegen den Besitzer nichts unternommen werden. Worum es den neuen Besitzer ging kann man sich denken; und es ging sicherlich nicht um den Erlös aus dem Holzverkauf. Ganz dreist war es aber von dem neuen Besitzer, den Hang später der öffentlichen Hand wieder zum Verkauf anzubieten.

Was sind das eigentlich für Leute? Ich bin ja dafür das es beim nächsten Baumfrevel mal eine Demo entlang der Anliegergrundstücke geben sollte.

Kündigung web.de

Weil ich ja alle meine Verträge bei United Internet auflöse, muß also auch mein altes web.de-E-Mail-Konto dran glauben.

Eigentlich habe ich es nie benutzt; nur ab und zu als Testaccount. Es war auch stets unzeitgemäß. Ich weiß die genauen Zahlen nicht mehr, aber Dateianhänge durften nicht größer als 2 MB sein und das ganze Postfach nicht mehr als 20 MB. Der Abruf per E-Mail-Programm per POP3 war nur alle 10 Minuten gestattet. Wollte man mehr, musste man  „Club-Mitglied“ werden, also ein kostenpflichtigen Vertrag abschließen.

Trotz der seltenen Nutzung ist relativ viel Spam eingetrudelt. Highlight war aber, das eine reale Baufirma ihre E-Mail-Adresse nicht kannte und hin und wieder meine web.de-Adresse angegeben hat. So bekam ich nicht nur regelmäßig Werbung für Baumaschinen, sondern auch hin und wieder mal eine Ausschreibung für Straßenbauarbeiten. Einmal kamen sogar Mahnungen an diese Firma, eskalierend von der ersten Mahnung bis nach einigen Wochen Androhung von einem Mahnbescheid. Tja, wenn die Baufirma zu doof ist, ihre eigene E-Mail-Adresse anzugeben und der Lieferant so doof ist, eine falsche E-Mail-Adresse zu benutzen…

Die Kündigung ging übrigens problemlos vonstatten. Die Registrierung damals war deutlich aufwendiger. Man bekam sogar einen Brief per Post mit einem Aktivierungscode, um die Anschrift zu überprüfen.

Ich werde aber weder die Baumaschinenangebote noch web.de vermissen.

G20-Irrsinn

Ich bin in letzter nicht mehr so oft in Hamburg. Dieser Tage würde ich aber von einem Besuch absehen, wegen des G20-Gipfels. Aber nicht, weil ich gewalttätige Ausschreitungen befürchte, sondern weil mich das massive Polizeiaufgebot abschreckt. Es werden Zonen eingerichtet, in denen die Grundrechte temporär eingeschränkt werden, Anwohner dürfen sich zeitweise nicht frei bewegen. Und alles nur, weil ein paar Politiker zusammenkommen. Über den Sinn und Zweck und die Erfolge solcher Gipfel kann man sicher diskutieren, ich bin nicht generell gegen solche Treffen; auch wenn manche Leute meinen, G7 oder G20 sei nicht legitimiert. Das sehe ich anders, die Staatschefs dieser Staaten sind, größtenteils, demokratisch gewählt. Die dürfen sich auch zusammentun und sich absprechen. Natürlich können solche Entscheidungen auch Auswirkungen auf andere, unbeteiligte, Länder haben, aber sie schreiben ja nicht Dritten vor, was sie tun oder zu lassen haben.

Was mich aber vor allem an diesem Gipfel-Zirkus nervt, ist alle Drumherum. Warum muß man soviel Tamtam machen? Die ganzen Absperrmaßnahmen und Einschränkungen für die Bevölkerung, daß muß doch wirklich nicht alles sein. Vor zwei Jahren gab es in Lübeck das Außenministertreffen der G7. Allein was da für ein Aufwand betrieben wurde wegen des US-Amerikanischen Außenministers John Kerry, wo der wohnen soll, welche Strecken zwischen Hotel und Tagungsort benutzt werden sollte. Und am Ende schaute er nur mal kurz für vier Stunden rein.

Die Polizei und die übrigen Sicherheitsdienste spielen bei solchen Veranstaltungen gerne mal „Wilde Sau“. Da wird sich ein Dreck um Gesetze geschert; wenn hochrangige Politiker vor Ort sind, ist im Ausnahmezustand.

So wahrscheinlich auch in den nächsten Tagen in Hamburg. Es gab ja schon ein Hin und Her wegens des Protestcamps im Hamburger Stadtpark. Zu letzt gab es sogar eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das ein Verbot des Campes aufhob. Aber von so einer Entscheidung läßt sich die Polizei doch nicht beeindrucken. Sie will das Camp weiterhin verbieten. Es ist Ausnahmezustand, da gelten keine Gesetze oder Gerichtsentscheide mehr!

Vorratsdatenspeicherung tritt vorerst nicht in Kraft

Eigentlich sollte die Vorratsdatenspeicherung (VDS) am 01. Juli in Kraft treten, nun hat die Bundesnetzagentur die Verpflichtung zur Speicherung von Verbindungsdaten aber vorerst außer Kraft gesetzt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster nach der das Gesetz gegen Europarecht verstößt. Außerdem laufen Verfahren gegen die VDS vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ich habe allerdings nicht verstanden, warum ein Bundesamt einfach so ein Gesetz aussetzen darf, schließlich geht es doch um die „innere Sicherheit“ und den Schutz vor dem Islamistischen Terror.

Es ist schade, daß die guten Nachrichten nicht aus der Politik kommen, sondern immer wieder Gerichte einschreiten müssen, die die Politiker in ihre verfassungsmäßigen Schranken weisen müssen. Ich bin ja dafür das jeder Politiker, der für ein verfassungswidriges Gesetz gestimmt hat, irgendwie bestraft werden sollte. Vielleicht Pflichtunterricht über Verfassungsrecht?


Update 29.06.2017

Jetzt ist es etwas klarer. Das Gesetz gilt weiterhin, allerdings hat die Bundesnetzagentur gesagt, sie verzichtet, als zuständige Behörde, auf die Kontrolle der Durchsetzung und gegebenenfalls auf Sanktionen. Die meisten Provider haben sofort reagiert und die Aussetzung der VDS angekündigt. Theoretisch wäre es denkbar, daß es aber der zuständige Bundesminister die Behörde anweist, das Gesetz durchzusetzen.

Glasfaser als Selbstzweck

Wenn irgendwo Breibandausbau mit Glasfaser stattfindet, ist die Deutsche Telekom selten dabei. Eigentlich komisch. Hier bei uns gab es ein Ausschreibungsverfahren, welcher Zugangsanbieter das Netz des örtlichen Versorgers betreiben will. Das wird woanders ähnlich sein, aber es ist meistens NICHT die Telekom.

Die Telekom versucht ja ihr altes Kupferkabel weiter an den Mann zu bringen und will mit Vectoring nicht nur das letzte aus der Doppelader rausquetschen, sondern auch gleich die Wettbewerber von ihren Kabeln verbannen.

Nun spricht sich der Telekom-Vorstand Van Damme gegen den im Koalitionsvertrag der künftigen Nordrhein-Westfälischen Landesregierung präferieren Glasfaserausbau aus.

„Glasfaser dürfe nicht zum Selbstzweck werden“ – Nein, aber nur Glasfaser hat genug Potential um auch noch in Jahrzehnten ausreichend Bandbreite zu übertragen.

„Bis 2018 können durch die Telekom 95% der Haushalte mit mindestens 50 Megabit versorgt werden.“ – Und was ist mit den restlichen 5%? Die fallen dann mal wieder unter den Tisch. Beim hiesigen Ausbau werden 100% aller Haushalte einen Anschluß erhalten können, auch abgelegene Höfe.

„Bis Ende 2018 sollen 86% Anschlüsse eine Bandbreite von bis zu 100 Megabit erhalten können“. – „Bis zu“ diese Fomulierung kennt ja bereits, auch ISDN-Geschwindigkeit fällt darunter. Und was ist hier wieder mit dem Rest?

Das Ende des Kupferkabels ist unabwendbar. Rein technisch sind zwar noch höhere Geschwindigkeiten möglich, mit denen die Telekom auch gerne mal öffentlichkeitswirksam wirbt, allerdings dürfen die Entfernungen zwischen Verteilerkasten und Hausanschluss immer kürzer werden. Dieser ganze VDSL-Vectoring-Kram mag ja eine Übergangslösung sein, langfristig ist das aber eine Sackgasse. Die Telekom muß endlich mal einsehen, daß sie mit ihrem Kupferkabel ein totes Pferd reiten; ansonsten werden sie der große Verlierer sein.

Datenschutz 4.0

Ich will Herr über meine Daten bleiben. Ich mag kein Big Data. Ich bin gegen „smarte“ Geräte, die, neben ihrer Hauptfunktion, riesige Datenstaubsauger sind und alles Eingesaugte fleißig an die Hersteller oder Dritte weiterleiten.

Ich möchte eine restriktive Opt-In-Lösung. Ich muß also explizit der Datensammelei zustimmen, und zwar nicht irgendwo im Kleingedruckten, in den Datenschutzbestimmungen, sondern in einem separaten Datensammelvertrag, den ich jederzeit problemlos und schnell kündigen kann, und zwar unabhängig vom Hauptvertag. Der Datensammlvertrag muß kurz und verständlich formuliert sein. Der Hersteller soll darlegen, welche Daten gesammelt werden, wozu diese verwendet werden und wer noch alles Zugriff darauf hat. Beim Kündigen des Vertrages muß sichergestellt sein, daß alle angefallenen Daten sicher gelöscht werden, auch bei Dritten die darauf Zugriff haben. Als Gegenleistung kann der Hersteller dem Kunden etwa Geld für seine Daten anbieten.

Die Funktionen des Gerätes müssen auch ohne Datensammelei gewährleistet sein.

Der Bundestrojaner darf jetzt noch mehr schnüffeln

Wie das so immer bei Überwachungsmaßnahmen ist; erst wird eine Maßnahme eingeführt, natürlich nur zur Bekämpfung von schwerster Kriminalität wie Terrorismus oder Kindesmißbrauch. Und dann werden die Einsatzmöglichkeiten für das Überwachungsinstrument immer mehr ausgeweitet. Dann kommen immer die Sicheitsexperten und erzählen, wie viele Straftaten doch nicht aufgeklärt wurden, aber mit dieser Überwachungsmaßnahme hätte man den Täter fassen können. Es dürfe doch nicht sein, daß man Täter ungeschoren davon kommen läßt…

Es ist nicht gut, wenn Täter nicht verurteilt werden, aber das war schon immer so. Nur weil es mittlerweile die technischen Möglichkeiten zur Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung gibt, muß man sie nicht einsetzen, man DARF nicht einfach alle Maßnahmen unbegrenzt einsetzen. Im Juristendeutsch heißt das, es muß gewährleistet sein, daß die Maßnahme „grundrechtsschonend“ sein muß, das heißt, daß diese Maßnahme die Grundrechte der Bürger nur im geringst möglichen Ausmaß einschränken darf. Wie das bei Massenüberwachungen wie der Vorratsdatenspeicherung umsetzbar sein soll, ist mir nicht klar.

Nun wurde vor einigen Jahren der Bundestrojaner eingeführt. Dieses Instrument war vor allem gegen terroristische Aktivitäten gedacht. Diese Software wurde auf dem Gerät des Verdächtigen installiert, um Kommunikation abzuhören, bevor sie verschlüsselt wurde, außerdem ist es damit möglich vorhandene Dateien auf dem Rechner/Smartphone zu durchsuchen und herunter zu laden.

Nun wurde diese Überwachungsmaßnahme relativ leise auf einen großen Katalog von Straftaten ausgeweitet. Manche Kritiker sprechen schon davon, daß der Trojanereinsatz zum Standardwerkzeug der Ermittler werden wird.

Nicht nur die Tatsache, daß die Überwachung der Bevölkerung massiv ausgeweitet wird, ist bedenklich, sondern auch die Methoden, wie der Trojaner auf das Gerät kommt und was er dort, theoretisch, alles machen kann.

Der Bundestrojaner ist eine Software, die der Nutzer nicht unbedingt freiwillig auf seinem Gerät haben möchte, also muß man es gegen seinen Willen tun. Moderne Betriebssysteme für Computer oder Smartphones verhindern normalerweise, daß fremde Leute einfach Software installieren können. Sie schützen den direkten Zugriff auf das Gerät etwa durch Passwörter und fordern Benutzereingaben bei Softwareinstallation an. Allerdings sind diese Betriebssysteme nie fehlerfrei und so kommt es immer wieder vor, daß Sicherheitslücken entdeckt werden. Unter Ausnutzung dieser Lücken kann man nun aus der Ferne, etwa über das Internet, auf das Gerät zugreifen und Programme installieren. So arbeiten Computerviren. Und genau diese Sicherheitslücken müssen die Strafermittler beim Staatstrojaner ausnutzen. Nun sind Schwachstellen im Normalfall nicht öffentlich bekannt. Wenn sie öffentlich wären, hätte der Softwarehersteller ein Eigeninteresse, diese möglichst schnell zu schließen.

Entdeckt jemand eine Sicherheitslücke in einer Software, hat er zwei Möglichkeiten; entweder er meldet sie dem Hersteller oder er ist kriminell und bietet diese Lücke auf dem Schwarzmarkt an. Hier bedienen sich dann andere Kriminelle, Schadsoftwarehersteller oder Geheimdienste. Die Lücke die vor einigen Wochen zu dem Wanny-Cry-Angriff führte hatte die NSA gekauft. Nach dem Bekanntwerden hat Microsoft die Lücke geschlossen. Allerdings haben nicht alle das entsprechende Update eingespielt, sonst Wäre die WannaCry-Attacke ins Leere gelaufen. Und auf diesem Schwarzmarkt kaufen deutsche Behörden nun kräftig ein, um ihren Trojaner unters Volk zu bringen.

Eine weitere Möglichkeit einer Infektion mit dem Bundestrojaner ist die Installation bei einer anderen staatlichen Software, wie etwa der ELSTER-Software oder Programme für den elektronischen Personalausweis. Bei dieser Methode wäre die Identifikation des Nutzers ziemlich einfach. Ich nutze deswegen Steuerprogramme schon seit mehreren Jahren stets nur in einer speziellen virtuellen Maschine. – Der Staat hat mit dem Trojaner seine Glaubwürdigkeit verspielt.

Wenn jemand Zugriff auf einen Rechner hat, so kann er sich dort nicht nur umsehen und das aktuelle Geschehen protokollieren, er kann auch Dinge auf dem Rechner verändern und Beweise fälschen. Zusätzlich ist der Staatstrojaner selbst wieder ein Schwachpunkt im System, den Dritte ausnutzen können, um auf den Rechner zu kommen. Der CCC schrieb 2011 dazu schon einen Artikel.

Bleibt nur zu hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre auch bald beendet.