Aufhebung des Fraktionszwangs

Die Abstimmung am letzten Freitag im Bundestag über die Ehe für alle hat mal wieder gezeigt, dass sich so mancher Abgeordnete entgegen der Meinung der Fraktion abstimmt. Vielleicht gibt es sogar in der Fraktion mehrheitlich eine andere Meinung, als die die öffentlich verbreitet wird.

Laut Artikel 38 des Grundgesetzes ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen. Von Fraktionszwang steht da nichts. Daß die Abgeordneten in der Regel so abstimmen, wie es die Fraktion vorschlägt, ist eine ungeschriebene Praxis. Bei den meisten Sitzungen des Bundestages sind auch nur eine Hand voll Abgeordnete im Parlament. Auch hier hat es sich eingebürgert, daß trotz der leeren Sitzreihen, die Stimmverhältnisse der Fraktionen eingehalten werden.

Das macht das Gesetzgebungsverfahren natürlich “einfacher”, weil die Regierungsfraktionen sich der Zustimmung sicher sein können. Ich würde es aber viel besser finden, wenn jeder Parlamentarier seine eigene Entscheidung treffen kann. Wenn ein Gesetz gut ist, wird schon die Mehrheit dafür stimmen, vielleicht sogar Abgeordnete aus der Opposition, die dann nicht mehr pauschal “Nein” sagen müssen, da sie die Regierung nicht gut finden. Wenn ein Gesetzesvorschlag nicht die Mehrheit findet, muß halt geguckt werden, was den Ablehnern stört und der Vorschlag überarbeitet werden.