Vorratsdatenspeicherung tritt vorerst nicht in Kraft

Eigentlich sollte die Vorratsdatenspeicherung (VDS) am 01. Juli in Kraft treten, nun hat die Bundesnetzagentur die Verpflichtung zur Speicherung von Verbindungsdaten aber vorerst außer Kraft gesetzt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster nach der das Gesetz gegen Europarecht verstößt. Außerdem laufen Verfahren gegen die VDS vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ich habe allerdings nicht verstanden, warum ein Bundesamt einfach so ein Gesetz aussetzen darf, schließlich geht es doch um die “innere Sicherheit” und den Schutz vor dem Islamistischen Terror.

Es ist schade, daß die guten Nachrichten nicht aus der Politik kommen, sondern immer wieder Gerichte einschreiten müssen, die die Politiker in ihre verfassungsmäßigen Schranken weisen müssen. Ich bin ja dafür das jeder Politiker, der für ein verfassungswidriges Gesetz gestimmt hat, irgendwie bestraft werden sollte. Vielleicht Pflichtunterricht über Verfassungsrecht?


Update 29.06.2017

Jetzt ist es etwas klarer. Das Gesetz gilt weiterhin, allerdings hat die Bundesnetzagentur gesagt, sie verzichtet, als zuständige Behörde, auf die Kontrolle der Durchsetzung und gegebenenfalls auf Sanktionen. Die meisten Provider haben sofort reagiert und die Aussetzung der VDS angekündigt. Theoretisch wäre es denkbar, daß es aber der zuständige Bundesminister die Behörde anweist, das Gesetz durchzusetzen.