“Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten” lautet ja immer das Credo der Überwachungsbefürworter. Daß das nicht stimmt, habe ich hier ja schon mehrfach dargelegt. Bei Überwachung durch staatliche Stellen werden außerdem die angeblich ach so strengen gesetzlichen Regelungen hervorgehoben, die Mißbrauch und Fehler qua Gesetz praktisch unmöglich machen.
Während des G20-Gipfels wurden ja einigen Journalisten, die Akkreditierungen entzogen. Zu den Gründen hielt man sich bedeckt. Nun ist ans Tageslicht gekommen, daß es bei manchen Reporten, keine Gründe gab, die Zulassung zu entziehen. Die Datenbasis, auf Grund die Entscheidungen fielen, war in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Es wurden dort Vermutungen oder Beschuldigungen erfasst, die nie gerichtlich überprüft wurden.
So wurde einem Reporter “Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion” unterstellt. Er befand sich während einer Demo als Berichterstatter in der Nähe eines gezündeten Feuerwerkskörper. Die Staatsanwaltschaft hatte damals ein Verfahren gegen ihn eingestellt. In den Daten der Ermittlungsbehörden war dieser Vorwurf noch vorhanden, als Tatsache.
Bei einem Journalisten gab es “einfach” eine Namensverwechslung. Ein Namensvetter ist als sogenannter Reichsbürger in Erscheinung getreten. Das sind ja schon Bild-Zeitungs-Methoden, die im Internet nach Fotos von (mutmaßlichen) Verbrechern oder Opfern suchen und dabei schon mal Portraits von dem falschen Facebookprofil geklaut haben.
Und das sind alles Daten mit denen unserer Sicherheistbehörden arbeiten. Chaos, Schlamperei, Vorsatz, Unfähigkeit? Man weiß gar nicht welche Wörter man dafür benutzen soll. Es zeigt nur, daß der Staat eben nicht unfehlbar ist und die Datensammlung nicht automatisch dadurch sicher sind, daß der Staat sie verwaltet. Man mag gar nicht daran denken, welche Fehlschlüsse noch alles gespeichert werden, wenn immer mehr Daten automatisiert erfasst werden, etwa durch die Vorratsdatenspeicherung.