Versagen der Polizei beim G20-Gipfel

Die G20-Proteste in Hamburg machen in zweierlei Hinsicht auf sich aufmerksam. Zum einen sind da die Chaoten, die in der ganzen Stadt zig Autos anzünden und auch ansonsten ein Bild der Verwüstung hinterlassen und zum anderen ist da die Polizei die recht provokant und aggressiv vorgeht.

Das folgende Bild wird wohl in den Köpfen bleiben:

Eine friedliche Frau, die auf einem Polizeiwagen steht, wird von zwei Seiten mit Pfefferspray angesprüht. Und das zur gleichen Zeit, in der der Mob durch die Hamburger Straßen zieht. Weit und breit ist nicht ein einziger Polizist zu sehen.

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Man muß sich mal vorstellen, wenn diese Bilder nicht aus Hamburg, sondern aus Istanbul, Moskau oder aus den USA kämen?

Ich denke, nach dem Gipfel wird es sicherlich noch viele Diskussionen geben und der eine oder andere Kopf wird rollen. Die, die dieses Chaos und die Gewalt zugelassen haben, müssen zur Verantwortung gezogen werden.

Gefühlte Sicherheit

Neulich unterhielt ich mich mit einem Bekannten. Er ist einer von denen die ja „nicht zu verbergen“ haben. Allerdings hat er um den Garten einen 2,50 m hohen Sichtschutzzaun. Er möchte halt im Garten von fremden Blicken verschont werden. Den Widerspruch will er wohl nicht verstehen.

Neulich sprach ich mit ihm über Videoüberwachung im öffentlichen Raum, und das diese bei weitem nicht das Allheilmittel, als das es gerne angepriesen wird. Ich sprach von diversen Straftaten, die trotz Videokameras, begangen wurden, auch über einen recht abstrusen Fall in der Nähe. Er meinte aber, Videokameras würden ein Gefühl von Sicherheit vermitteln. Das ist genau das, es ist keine tatsächliche Sicherheit, sondern nur eine gefühlte Sicherheit. Wenn es nur um das Gefühl geht, vielleicht sollten dann mal die Politiker und Medien aufhören Angst zu verbreiten. Wenn nicht ständig von einer ungewissen, aber angeblichen Gefahr erzählt wird, dann können die Leute vielleicht auch wieder etwas freier und unbeschwerter leben.

Ich sagte dann noch, daß das Wissen über das Überwachtwerden, das Verhalten ändert; daß man bestimmte Sachen nicht mehr macht. Das kommentierte er damit, daß es doch gut sei. Wir sollen also alle angepasste Duckmäuser sein. Individualismus und Querdenken ist nicht erwünscht.

Aufhebung des Fraktionszwangs

Die Abstimmung am letzten Freitag im Bundestag über die Ehe für alle hat mal wieder gezeigt, dass sich so mancher Abgeordnete entgegen der Meinung der Fraktion abstimmt. Vielleicht gibt es sogar in der Fraktion mehrheitlich eine andere Meinung, als die die öffentlich verbreitet wird.

Laut Artikel 38 des Grundgesetzes ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen. Von Fraktionszwang steht da nichts. Daß die Abgeordneten in der Regel so abstimmen, wie es die Fraktion vorschlägt, ist eine ungeschriebene Praxis. Bei den meisten Sitzungen des Bundestages sind auch nur eine Hand voll Abgeordnete im Parlament. Auch hier hat es sich eingebürgert, daß trotz der leeren Sitzreihen, die Stimmverhältnisse der Fraktionen eingehalten werden.

Das macht das Gesetzgebungsverfahren natürlich „einfacher“, weil die Regierungsfraktionen sich der Zustimmung sicher sein können. Ich würde es aber viel besser finden, wenn jeder Parlamentarier seine eigene Entscheidung treffen kann. Wenn ein Gesetz gut ist, wird schon die Mehrheit dafür stimmen, vielleicht sogar Abgeordnete aus der Opposition, die dann nicht mehr pauschal „Nein“ sagen müssen, da sie die Regierung nicht gut finden. Wenn ein Gesetzesvorschlag nicht die Mehrheit findet, muß halt geguckt werden, was den Ablehnern stört und der Vorschlag überarbeitet werden.

G20-Irrsinn

Ich bin in letzter nicht mehr so oft in Hamburg. Dieser Tage würde ich aber von einem Besuch absehen, wegen des G20-Gipfels. Aber nicht, weil ich gewalttätige Ausschreitungen befürchte, sondern weil mich das massive Polizeiaufgebot abschreckt. Es werden Zonen eingerichtet, in denen die Grundrechte temporär eingeschränkt werden, Anwohner dürfen sich zeitweise nicht frei bewegen. Und alles nur, weil ein paar Politiker zusammenkommen. Über den Sinn und Zweck und die Erfolge solcher Gipfel kann man sicher diskutieren, ich bin nicht generell gegen solche Treffen; auch wenn manche Leute meinen, G7 oder G20 sei nicht legitimiert. Das sehe ich anders, die Staatschefs dieser Staaten sind, größtenteils, demokratisch gewählt. Die dürfen sich auch zusammentun und sich absprechen. Natürlich können solche Entscheidungen auch Auswirkungen auf andere, unbeteiligte, Länder haben, aber sie schreiben ja nicht Dritten vor, was sie tun oder zu lassen haben.

Was mich aber vor allem an diesem Gipfel-Zirkus nervt, ist alle Drumherum. Warum muß man soviel Tamtam machen? Die ganzen Absperrmaßnahmen und Einschränkungen für die Bevölkerung, daß muß doch wirklich nicht alles sein. Vor zwei Jahren gab es in Lübeck das Außenministertreffen der G7. Allein was da für ein Aufwand betrieben wurde wegen des US-Amerikanischen Außenministers John Kerry, wo der wohnen soll, welche Strecken zwischen Hotel und Tagungsort benutzt werden sollte. Und am Ende schaute er nur mal kurz für vier Stunden rein.

Die Polizei und die übrigen Sicherheitsdienste spielen bei solchen Veranstaltungen gerne mal „Wilde Sau“. Da wird sich ein Dreck um Gesetze geschert; wenn hochrangige Politiker vor Ort sind, ist im Ausnahmezustand.

So wahrscheinlich auch in den nächsten Tagen in Hamburg. Es gab ja schon ein Hin und Her wegens des Protestcamps im Hamburger Stadtpark. Zu letzt gab es sogar eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das ein Verbot des Campes aufhob. Aber von so einer Entscheidung läßt sich die Polizei doch nicht beeindrucken. Sie will das Camp weiterhin verbieten. Es ist Ausnahmezustand, da gelten keine Gesetze oder Gerichtsentscheide mehr!

Vorratsdatenspeicherung tritt vorerst nicht in Kraft

Eigentlich sollte die Vorratsdatenspeicherung (VDS) am 01. Juli in Kraft treten, nun hat die Bundesnetzagentur die Verpflichtung zur Speicherung von Verbindungsdaten aber vorerst außer Kraft gesetzt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster nach der das Gesetz gegen Europarecht verstößt. Außerdem laufen Verfahren gegen die VDS vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ich habe allerdings nicht verstanden, warum ein Bundesamt einfach so ein Gesetz aussetzen darf, schließlich geht es doch um die „innere Sicherheit“ und den Schutz vor dem Islamistischen Terror.

Es ist schade, daß die guten Nachrichten nicht aus der Politik kommen, sondern immer wieder Gerichte einschreiten müssen, die die Politiker in ihre verfassungsmäßigen Schranken weisen müssen. Ich bin ja dafür das jeder Politiker, der für ein verfassungswidriges Gesetz gestimmt hat, irgendwie bestraft werden sollte. Vielleicht Pflichtunterricht über Verfassungsrecht?


Update 29.06.2017

Jetzt ist es etwas klarer. Das Gesetz gilt weiterhin, allerdings hat die Bundesnetzagentur gesagt, sie verzichtet, als zuständige Behörde, auf die Kontrolle der Durchsetzung und gegebenenfalls auf Sanktionen. Die meisten Provider haben sofort reagiert und die Aussetzung der VDS angekündigt. Theoretisch wäre es denkbar, daß es aber der zuständige Bundesminister die Behörde anweist, das Gesetz durchzusetzen.

Der Bundestrojaner darf jetzt noch mehr schnüffeln

Wie das so immer bei Überwachungsmaßnahmen ist; erst wird eine Maßnahme eingeführt, natürlich nur zur Bekämpfung von schwerster Kriminalität wie Terrorismus oder Kindesmißbrauch. Und dann werden die Einsatzmöglichkeiten für das Überwachungsinstrument immer mehr ausgeweitet. Dann kommen immer die Sicheitsexperten und erzählen, wie viele Straftaten doch nicht aufgeklärt wurden, aber mit dieser Überwachungsmaßnahme hätte man den Täter fassen können. Es dürfe doch nicht sein, daß man Täter ungeschoren davon kommen läßt…

Es ist nicht gut, wenn Täter nicht verurteilt werden, aber das war schon immer so. Nur weil es mittlerweile die technischen Möglichkeiten zur Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung gibt, muß man sie nicht einsetzen, man DARF nicht einfach alle Maßnahmen unbegrenzt einsetzen. Im Juristendeutsch heißt das, es muß gewährleistet sein, daß die Maßnahme „grundrechtsschonend“ sein muß, das heißt, daß diese Maßnahme die Grundrechte der Bürger nur im geringst möglichen Ausmaß einschränken darf. Wie das bei Massenüberwachungen wie der Vorratsdatenspeicherung umsetzbar sein soll, ist mir nicht klar.

Nun wurde vor einigen Jahren der Bundestrojaner eingeführt. Dieses Instrument war vor allem gegen terroristische Aktivitäten gedacht. Diese Software wurde auf dem Gerät des Verdächtigen installiert, um Kommunikation abzuhören, bevor sie verschlüsselt wurde, außerdem ist es damit möglich vorhandene Dateien auf dem Rechner/Smartphone zu durchsuchen und herunter zu laden.

Nun wurde diese Überwachungsmaßnahme relativ leise auf einen großen Katalog von Straftaten ausgeweitet. Manche Kritiker sprechen schon davon, daß der Trojanereinsatz zum Standardwerkzeug der Ermittler werden wird.

Nicht nur die Tatsache, daß die Überwachung der Bevölkerung massiv ausgeweitet wird, ist bedenklich, sondern auch die Methoden, wie der Trojaner auf das Gerät kommt und was er dort, theoretisch, alles machen kann.

Der Bundestrojaner ist eine Software, die der Nutzer nicht unbedingt freiwillig auf seinem Gerät haben möchte, also muß man es gegen seinen Willen tun. Moderne Betriebssysteme für Computer oder Smartphones verhindern normalerweise, daß fremde Leute einfach Software installieren können. Sie schützen den direkten Zugriff auf das Gerät etwa durch Passwörter und fordern Benutzereingaben bei Softwareinstallation an. Allerdings sind diese Betriebssysteme nie fehlerfrei und so kommt es immer wieder vor, daß Sicherheitslücken entdeckt werden. Unter Ausnutzung dieser Lücken kann man nun aus der Ferne, etwa über das Internet, auf das Gerät zugreifen und Programme installieren. So arbeiten Computerviren. Und genau diese Sicherheitslücken müssen die Strafermittler beim Staatstrojaner ausnutzen. Nun sind Schwachstellen im Normalfall nicht öffentlich bekannt. Wenn sie öffentlich wären, hätte der Softwarehersteller ein Eigeninteresse, diese möglichst schnell zu schließen.

Entdeckt jemand eine Sicherheitslücke in einer Software, hat er zwei Möglichkeiten; entweder er meldet sie dem Hersteller oder er ist kriminell und bietet diese Lücke auf dem Schwarzmarkt an. Hier bedienen sich dann andere Kriminelle, Schadsoftwarehersteller oder Geheimdienste. Die Lücke die vor einigen Wochen zu dem Wanny-Cry-Angriff führte hatte die NSA gekauft. Nach dem Bekanntwerden hat Microsoft die Lücke geschlossen. Allerdings haben nicht alle das entsprechende Update eingespielt, sonst Wäre die WannaCry-Attacke ins Leere gelaufen. Und auf diesem Schwarzmarkt kaufen deutsche Behörden nun kräftig ein, um ihren Trojaner unters Volk zu bringen.

Eine weitere Möglichkeit einer Infektion mit dem Bundestrojaner ist die Installation bei einer anderen staatlichen Software, wie etwa der ELSTER-Software oder Programme für den elektronischen Personalausweis. Bei dieser Methode wäre die Identifikation des Nutzers ziemlich einfach. Ich nutze deswegen Steuerprogramme schon seit mehreren Jahren stets nur in einer speziellen virtuellen Maschine. – Der Staat hat mit dem Trojaner seine Glaubwürdigkeit verspielt.

Wenn jemand Zugriff auf einen Rechner hat, so kann er sich dort nicht nur umsehen und das aktuelle Geschehen protokollieren, er kann auch Dinge auf dem Rechner verändern und Beweise fälschen. Zusätzlich ist der Staatstrojaner selbst wieder ein Schwachpunkt im System, den Dritte ausnutzen können, um auf den Rechner zu kommen. Der CCC schrieb 2011 dazu schon einen Artikel.

Bleibt nur zu hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre auch bald beendet.

Wegfall der Bäderbahn – Eigentor der Urlaubsorte

Die Vorbereitungen für die feste Fehmarnbeltquerung laufen auf vollen Touren. Dabei geht es nicht nur direkt um den Tunnel unter dem Fehmarnbelt sondern auf deutscher Seite auch um die sogenannte Hinterlandanbindung. Damit ist der Ausbau der B207 von Heiligenhafen bis Puttgarden und vor allem der Ausbau der Schienenstrecke von Lübeck nach Fehmarn. Es gab die Überlegungen, die bestehenden Trassen zu erweitern oder ganz neue Strecken zu bauen.

Gegen diesen Ausbau regte sich bereits vor einigen Jahren heftiger Widerstand. Klar, niemand ist erfreut, wenn er in der Nähe einer viel befahrenen Bahnstrecke wohnt. Es bildeten sich zunächst nach dem Sankt-Florian-Prinzip („Verschone mein Haus, zünde andere an“) mehrere Interessengemeinschaften, die den Bau bei sich vor Ort verhindern wollten und die jeweils andere Variante bevorzugten. Irgendwann schlossen sich die Bürgerinitiativen (BI) zusammen und hatten als gemeinsames Ziel die Verhinderung der Beltquerung. Die Argumentation der BI waren teilweise auch unlogisch. Zum einen wurde mit dem zusätzlichen Verkehr argumentiert, mal daß sich diese Strecke aufgrund des geringen Verkehrs sowieso nicht rentieren würde.

Ich war beim dem Thema zwiegespalten. Zum einen bedeutet der Ausbau vor Verkehrsinfrastruktur auch immer ein Verlust von Natur und außerdem fand ich die Fährfahrt immer angenehm; für viele LKW-Fahrer war es auch eine Gelegenheit, ihre vorgeschriebenen Pausen einzulegen. Zum anderen finde ich den Ausbau einer modernen Schieneninfrastruktur besser, als wenn stattdessen die ganzen die LKWs über die Straßen rollen. Außerdem wird es sicherlich das Zusammenwachsen von Europa festigen, in den heutigen Zeiten ein wichtiges Zeichen. Durch den Bau der Öresundbrücke sind Kopenhagen und Malmö noch stärker zu einer gemeinsamen Region geworden. Nun liegen an den Ufern des Fehmarnbelts keine Großstädte. Ich kann mir aber trotzdem vorstellen, daß die feste Verbindung einen positiven Effekt auf die ganze Region von Kopenhagen bis Hamburg haben wird.

Ich fand die Vehemenz der BI übertrieben. Es gibt auch Voreile durch die Beltquerung. Im Grunde genommen war es klar, sie wollten vor allem bei SICH keine Bahnstrecke.

Die Gemeindeverwaltungen und Tourismus-Verbände hatten auch alle eine feste Meinung, sie wollten den zu erwartenden Güterverkehr nicht in ihren Badeorten entlang der Lübecker Bucht haben. Ich fand das damals schon mehr als befremdlich. Ich kann mich gut erinnern, daß auf der Strecke früher schon immer Güterzüge gefahren sind; und das waren damals noch laute, stinkende Dieselloks. Erst als die Güterverkehr auf der Schiene immer unattraktiver wurde und der verbleibende Rest über die Strecke Strecke Flensburg-Großer Belt ausgewichen war, gab es auf den Strecken durch die Urlaubsorte nur noch Personenverkehr. Der Tourismus profitierte stets durch die gute Bahnanbindung (sogenannte „Bäderbahn“).

Ich habe dann gleich gesagt, daß die Bahn sicherlich nicht zwei parallele Strecken betreiben wird. Wird eine Neubaustrecke gebaut, dann wird die alte Bäderbahn stillgelegt. Auf diesen Gedanken kam aber wohl keiner der Verantwortlichen. Umso größer war dann der Aufschrei, als bekannt wurde, daß man eine Neubaustrecke außerhalb der Urlaubsorte plane und die alte Strecke dafür aber aufgeben wird.

Nun wird alles versucht, um den Schaden für den Tourismus zu begrenzen. Konzepte, wie man die weiter außerhalb liegenden Bahnhöfe mit Shuttle-Bussen wieder an die Badeorte anbindet wurde erstellt und es gab Überlegungen die alte Strecke sogar selbst zu bewirtschaften. Aktuell gibt es in der Sache mal wieder ein wenig Bewegung, weil die zukünftige Landesregierung prüfen will, ob und wie die Bäderbahn zu erhalten ist.

1&1 Kündigung – endgültig

Ich schrieb ja schon letztens über die nicht schönen Vorgänge bei meinem Lieblingsprovider. Das bewegte mich dazu, die Geschäftsbeziehungen zu 1&1, Strato, GMX und web.de einzustellen.

Bei 1&1 lagen vor allem noch meine Domains. Die Website und den andere Kram habe ich schon im Vorfeld zu einem anderen Providern umgezogen, wo ich einen nun eigenen V-Server, also eine komplette virtuelle Maschine mit eigener IP-Adresse und allem drum und dran, gemietet habe. Und das für weniger Geld als ich bei 1&1 zahlen müßte. Viel mehr Leistung für weniger Geld.

Vor einigen Monaten habe ich ja schon einmal versucht den ganzen Kram zu kündigen. Da ich wußte, daß 1&1 seine Kunden nicht einfach so gehen läßt, habe ich mal den Kündigungsprozeß mit Screenshots dokumentiert.

Immer hin ist die Option „Kündigung“ im Hauptmenü ausgewiesen und nicht irgendwo versteckt. Wer aber die graue Schrift zu verantworten hat, sollte man einen Lehrgang für Bedienerfreundlichkeit besuchen

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Schließung des Online-Handels am Sonntag

Bei manchen Meldungen, weiß man ja nicht ob sie falsch oder richtig sind. Die Meldung daß die niedersächsischen Grünen ein „Ladenschlußgesetz“ für den Online-Handel wollen. Sie wollen damit ein paar Mitarbeiter „schützen“, die bei Online-Händlern sonntags arbeiten. Haben die Grünen die Mitarbeiter gefragt, ob sie das wollen? Manche Leute arbeiten ja gerne am Wochenende. Während meines Zivildienstes habe ich gerne am Wochenende gearbeitet, da ich dann mal wochentags frei hatte. Da konnte man zum Beispiel mal in Ruhe einkaufen…

Auf der anderen Seite fordert der Einzelhandel gerade wieder die Ladenöffnung an Sonntagen. Ich bin ja generell für die Abschaffung des Ladenschlußgesetzes und aller weiteren Einschränkungen. Die Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen vor einigen Jahren wurde auch im Vorfeld kritisiert. Tatsächlich haben nur wenige Geschäfte die Öffnungszeiten massiv ausgedehnt. Aber die, die das wollten, durften das jetzt auch. Einzig der Sonntag ist noch die heilige Kuh. Hier gibt es zwar auch Ausnahmen, etwa die „Bäderregelung“ in touristischen Orten oder die paar „verkaufsoffenen Sonntage“ die jede Kommune selbst festlegen kann. Diese waren mal dazu gedacht, daß sich Besucher einer Veranstaltung mit überregionalen Charakter (etwa „Altstadtfest“, „Hafengeburtstag“) vor Ort verpflegen konnten. Diese notwendigen Anlässe wurden allerdings sehr großzügig ausgelegt. Was manchmal zur der absurden Situation führt, daß der jeweilige Einzelhandelsverband selbst eine Veranstaltung durchführt. Da wird dann ein Bierzelt auf dem Marktplatz aufgebaut und schon hat man sein Oktoberfest.

Die Gewerkschaften sollten einfach Sonntagszuschläge in den Tarifverträgen festlegen, wenn ihnen der Sonntag so wichtig ist. Ein gesetzliches Verbot ist hier aber nicht notwendig.

Die einzigen richtigen Bremser sind die christlichen Kirchen. Die üben immer noch Druck aus, obwohl es eigentlich laut Grundgesetz eine Trennung zwischen Staat geben sollte. Aber es gibt ja immer noch Parteien mit einem großen „C“ im Namen.

Es wird sicherlich auch keinen Unterschied bei der Zahl der Kirchgänger geben, ob die Geschäfte nun aufhaben oder geschlossen sind. Die Kirchen haben einfach ihre frühere Bedeutung verloren, und das ist auch gut so. Deswegen muß sich der Rest der Bevölkerung den Vorstellungen der Kirche nicht unterwerfen.

Türkischer Wahlkampf in EU

Aktuell wollen ja diverse türkische Politiker in der EU auftreten, um dort Wahlkampf zu machen. Sie wollen damit die im Ausland lebenden Türken. In der EU ist man natürlich nicht begeistert, schließlich ist die Türkei mit Erdogan auf direktem Wege in eine Diktatur. Deshalb werden viele Wahlkampfveranstaltungen unter teilweise fadenscheinigen Begründungen von den örtlichen Regierungen oder Behörden abgesagt.

Cem Özdemir forderte, daß dann auch deutsche Politiker in der Türkei öffentlich auftreten sollten:

Ich wäre ja dafür, daß einfach auch die türkische Opposition zu Wort kommen lässt; vielleicht in einem Rede-Duell. Aber ne, alle die nicht Erdogans Meinung sind, sind ja sowieso Terroristen. Dann wären die Deutschen nicht nur Nazis, sondern auch noch Terroristenunterstützer.