Überwachungswunschzettel – Teil 4 – BKA

Für mein Projekt Überwachungs-Wunschzettel habe ich auch beim Bundeskriminalamt (BKA) nachgefragt.

Die Kommunikation mit dem BKA gestaltete sich zunächst etwas schwierig. Immerhin bietet das BKA an, E-Mails GPG-verschlüsselt zu versenden und dieses habe ich dann natürlich auch genutzt. Den Schlüssel konnte ich von der BKA-Homepage herunterladen. Die im Key hinterlegte E-Mail-Adresse funktionierte allerdings nicht. Ich wählte dann die auf der Homepage angegebene Kontaktadresse. Um diese Adresse und den Schlüssel mit der anderen E-Mail-Adresse zu nutzen, musste ich mein Mail-Programm erst einmal überlisten.

Die Fragen gingen persönlich an den BKA-Präsidenten Holger Münch, geantwortet hat mir aber jemand anderes (aus der Pressestelle?).

Die Antworten waren leider etwas knapp geraten. Bei den Überwachungstechniken  müsse man mit den modernen Kommunikationstechniken Schritt halten. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Gesetze zu erlassen, „selbstredend in strenger Abwägung hinsichtlich von Einschränkungen der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte“

Weiterhin solle ich mich doch an das Bundesjustizministerium wenden, da dieses für Gesetzesvorhaben zuständig sei; das BKA sei ja nur Exekutive. Allerdings ging es ja auch um die Forderungen seitens der Exekutive und da hat sich Herr Münch in der Vergangenheit auch nicht zurückgehalten.

FDP wirft hin

Die FDP hat die Sondierungsgespräche über eine Jamaika-Koalition (schwarze Ampel) kurz vor dem wahrscheinlich erfolgreichen Abschluss einseitig beendet.

Ich verstehe gar nicht, warum man überhaupt alle Punkte in ein Regierungsprogramm gießen muß. Wenn es strittige Punkte gibt, für die man so kein Konsens findet, hätte man die doch auch offen lassen können. Man könnte die Punkte dann parlamentarisch in den Ausschüssen behandeln und im Bundestag ohne Fraktionszwang abstimmen lassen. In der Kommunalpolitik kommt das doch auch oft vor. Die eine Fraktion stellt einen Antrag FÜR eine Maßnahme und die andere Fraktion GEGEN diese Maßnahme, dann wird im Gemeinde- oder Stadtrat abgestimmt, was passieren soll. Doof ist es nur, wenn zwei sich widersprechende Anträge angenommen werden.

Überwachungswunschzettel – Teil 2 – Wolfgang Bosbach

Ich habe ja diverse Politiker, Chefs von Ermittlungsbehörden und sonstige Personen die oft lauthals nach mehr Überwachung rufen, angeschrieben und gefragt, welche Maßnahmen sie sich denn wünschen würden. Welche Instrumente brauchen die Behörden zusätzlich um effektiv ermitteln zu können?

Als erster hat der Talkshow-Dauergast und CDU-Sicherheitsexperte Wolfgang Bosbach auf meine E-Mail geantwortet.

Zunächst hat er sich für die späte Beantwortung entschuldigt, da er ja so viele Anfragen  bekäme. Ich fand es nicht zu spät, und er war ja sogar der Erste.

Herr Bosbach erwähnt, daß die Kommunikation und die Techniken zugenommen haben und Überwachungsmaßnahmen nun schlicht auf die „neuen“ Medien ausgeweitet werden. Daß diese Maßnahmen im digitalen Bereich aber deutlich über das hinaus gehen, was im analogen Sektor erlaubt war, also gezielte Überwachung Einzelner gegenüber anlassloser Massenüberwachung, erwähnt er nicht.

Zum Thema Verschlüsselung klingt heraus, daß Herr Bosbach Zugriff auf entschlüsselte Nachrichten haben möchte. Verschlüsselung soll also kein Grundrecht sein, um seine Daten vor Zugriff von Dritten zu schützen. Nur zur Erinnerung: Wenn staatliche Behörden eine Verschlüsselung knacken können, dann können das auch ausländische Stellen und Kriminelle oder andere, die mit den Daten Schindluder treiben wollen.

Biometrische Merkmale möchte Herr Bosbach nutzen, um etwa Reisepässe fälschungssicher zu machen. Das man biometrische Merkmale durchaus fälschen kann, hat ja etwa der Chaos Computer Club schon mehrfach bewiesen.

Gegen Predictive Policing sieht er keine Gründe. Allerdings werden die Erwartungen an dieses Wundermittel oft nicht erfüllt, oder führt dazu, daß Unschuldige in Haft kommen.

Auf meinen Hinweis, daß die Wirksamkeit von Überwachungsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden, weder vorher noch später im Betrieb, weißt Wolfgang Bosbach mich auf eine Studie der Uni Greifswald hin, nach der die Effektivität von Videoüberwachung durchaus belegt sein soll. Es handelt sich wahrscheinlich um die Studie von Prof. Dr. Manfred Bornewasser.aus dem Jahre 2011. Das Fazit ist allerdings nicht ermutigend. Es gibt zwar leichte Verbesserungen bei den Aufklärungsquoten, große Veränderungen gibt es aber nicht, eher Verdrängungen in andere Bereiche. Dann ist es fraglich ob so ein mittelmäßiger Erfolg, einen permanenter Eingriff in die Grundrechte aller Bürger rechtfertigt.

Ich zitiere jetzt mal ausnahmsweise aus der E-Mail von Herrn Bosbach. Es handelt sich um eine private E-Mail für die ich keine Veröffentlichungserlaubnis eingefordert habe. Im letzten Absatz spricht Herr Bosbach aber allgemein für die CDU. Deswegen übernehme ich das mal so.

Für die Union gilt: Wir wollen so viel Freiheit wie möglich, aber auch so viel Sicherheit wie nötig. Jede einzelne, jede neue Eingriffsbefugnis oder Ermittlungsmöglichkeit wird abgeklärt anhand der Fragen: Sind sie im wahrsten Sinne des Wortes not-wendig? Sind sie wirklich wirksam? Sind sie verhältnismäßig? Sind sie verfassungskonform?

Es wäre schön, wenn das so stimmt und wenn der Bundestag prüfen würde, ob Überwachungsmaßnahmen notwendig, wirksam, verhältnismäßig und verfassungskonform sind. Das wäre eigentlich das Mindeste, was man erwarten kann. Egal, bei welchen Gesetz. Besonders im letzten Punkt hat die große Koalition versagt. Sie hat die zweite Vorratsspeicherung beschlossen, mit dem Wissen, daß diese verfassungswidrig ist. Die erste Vorratsdatenspeicherung wurde ja vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärt. Warum werden Politiker nicht dafür belangt, wenn sie wissentlich gegen die Verfassung verstoßen?

Leider ist Wolfgang Bosbach nicht auf meine Frage nach zukünftigen Instrumenten eingegangen. So müssen wir abwarten, bis jemand mal wieder einen neuen Vorschlag zur Überwachung der Bevölkerung aus der Schublade zieht.

Überwachungswunschzettel – Teil 1

Herr Maaßen, der Chef vom Verfassungsschutz, hat neulich seine Wünsche geäußert, die er gerne im Bereich Überwachung umgesetzt haben möchte.

Interessanterweise habe ich gerade vor einiger Zeit diese Frage einigen Politikern und Leitern von Ermittlungsbehörden und Polizeigewerkschaften gestellt.

Sehr geehrter Herr XXX!

Ich höre in den letzten Jahren immer nur die Rufe nach mehr Überwachung, Verschärfung von Sicherheitsgesetzen, Zugriff auf immer mehr Daten, Ausweitung der Videoüberwachung, Knacken von Verschlüsselung, Erweiterung des Straftatenkataloges für bestehende
Instrumente, Überwachung von Finanztransaktionen, Zusammenführen von einzelnen Datensammlungen, Erfassung biometrischer Merkmale, Predictive Policing, Zugriff auf Kommunikations- und Bewegungsdaten
usw. Dabei werden oft verfassungsrechtliche Bedenken außer Acht gelassen und eine echte Analyse der Wirksamkeit und die Berücksichtigung der Schädlichkeit der Instrumente gibt es auch nicht.

Wohin soll das alles führen? In jedem Vorstellungsgespräch wird man gefragt, wo man sich in fünf Jahren sieht. Ich frage Sie, welche Überwachungsmaßnahmen sehen sie in den nächsten fünf Jahren auf den Bürger zukommen? Wünsche haben Sie ja sicherlich viele, die liegen wahrscheinlich noch irgendwo in einer Schublade und werden nach und nach rausgeholt, wenn die Gelegenheit „günstig“ ist; also etwa wenn es gerade irgendwo einen Anschlag gegeben hat.

Daher die etwas provokante Frage: Wenn Sie sich jetzt wünschen könnten, welche Instrumente bräuchten Sie jetzt und in fünf Jahren, damit Sie zufrieden wären und Ihrer Meinung nach nicht in der Ermittlungsarbeit eingeschränkt wären? Und wo sehen sie Grenzenjuristischer und moralischer Natur?

Mit freundlichen Grüßen

Christian XXX

Die Antworten werde ich hier in den nächsten Tagen veröffentlichen.

Amtsgericht kippt Einrichtung eines Überwachungsstaates

Gute Nachrichten vom Münchener Amtsgericht. Dort hat man festgestellt, daß eine Überwachung einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Bürger darstellt.

Das permanente anlasslose Filmen […]  verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. […] Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes […] ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden.

Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17

Oh, sorry irgendwie habe ich übersehen, daß es darum geht, daß Privatpersonen nicht „überwachen“ dürfen. Der Staat darf und muß natürlich unbedingt über jeden kleinsten Pups eines jeden Bürgers jederzeit, auch rückwirkend, Bescheid wissen. Im Kampf gegen Terrorismus, Kriminalität und bald vielleicht auch Andersdenkende wird man doch mal eben auf seine Bürgerrechte verzichten können.

Umgang mit der AfD

Nun haben wir also die AfD im Bundestag. Daher ist die Frage, wie geht man damit um?

  • Man sollte das Problem „AfD“ ernst nehmen, aber es darf nicht zum Hauptthema werden.
  • Wie es gestern in der „Elefantenrunde“ hieß „Man dürfe sich von der AfD nicht diktieren lassen, welche Themen diskutiert werden.“
  • Die Sorgen der Bürger müssen ernst genommen werden. Aber nicht durch Übernahme von AfD-Gedankengut, sondern durch Schaffung von mehr Gerechtigkeit.
  • Man muß den Bürger unbegründete Ängste nehmen.
  • In den Medien muß Ihnen intelligent gegenüber getreten werden. Falschaussagen müssen sofort durch Fakten widerlegt werden
  • Jeder Regelverstoß im Parlament oder in den Medien sollte sofort geahndet werden.
  • Es muß nicht jede gezielte Provokation der AfD tage- oder wochenlang öffentlich diskutiert werden.
  • Man darf der AfD keine Gelegenheit bieten, sich als „Opfer“ zu präsentieren.

Technische Antiterrormaßnahmen

Es ist wirklich erstaunlich, Politiker scheinen für alles immer eine Lösung zu haben. Hat man sie schon mal sagen gehört: „Das ist halt so“, „Damit muß man leben“ oder „Das können wir nicht ändern“?

So ist es ja auch bei Mitteln gegen Terrorismus. „Natürlich“ haben die Politiker immer gleich Maßnahmen zur Hand, um zukünftige Terrormaßnahmen zu verhindern. Dass in den letzten Jahren schon sehr viel umgesetzt wurde, und erfolgreiche Terroranschläge eher zugenommen haben, wird gerne unter den Teppich gekehrt.

Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich eigentlich stets um anlasslose Massenüberwachung, abstruses Einsetzen von Gewalt (etwa das Abschießen von entführten Passagiermaschinen über einem dicht bevölkerten Land) oder um technische Spielereien.

Manche „Sicherheitsexperten“ meinten ja, es gebe ja für jedes Problem eine technische Lösung. Nach der LKW-Amokfahrt in Berlin, gab es doch tatsächlich die Forderung, man sollte doch Fahrzeuge aus der Ferne stoppen können. Ich frage mich allerdings wer das sein soll und wann das Ganze geschehen soll. Wenn die Polizei, oder welche Behörde auch immer, von außen Zugriff auf die Fahrzeugsteuerung haben soll, ist es nahezu klar, daß auch Kriminelle das Fahrzeug derart beeinflussen können. Das schadet also mehr, als das es nützt.

Und wie schnell kann denn überhaupt reagiert werden? Eine Amokfahrt ist ja meistens schnell beendet und so schnell kann doch niemand eingreifen, selbst wenn die Polizei direkt vor Ort ist. Also alles in allem ist das keine praktikable Lösung. Dann gab es ja zwischenzeitlich einige Bereiche, die mit großen Pollern abgesichert wurden, aber auch das ist nur eine Scheinlösung. Attentate mit normalen PKW, die einfach auf den Fußweg fahren hat es auch gegeben. Eigentlich haben diese Amokfahrten nur gezeigt, wie potentiell gefährlich der Straßenverkehr ist. Die Fahrbahnen mit den tonnenschweren Geschossen und die Gehwege mit ungeschützten Fußgängern sind einfach viel zu dicht zusammen. Das ist ein grundsätzliches Problem und läßt sich so ohne weiteres nicht lösen.

Wahrscheinlich kommt dann wieder ein Politiker und preist autonome Fahrzeuge und deren Programmierung an. Aber hier sehe ich eher noch größere Gefahren. Angreifer ihr Fahrzeug oder Fahrzeuge Unbeteiligter so manipulieren, daß sie Amok fahren. Der Terrorist muß sich da nicht mal selbst einer Gefahr aussetzen.

Man muß es klar sehen, man wird weder durch juristische noch technische Maßnahmen Verbrechen abschaffen können. Wir müssen damit halt leben.

Medien und AfD

Für das (hoffentlich doch nicht so hohe) Wahlergebnis sind in meinen Augen auch die Medien schuld. Sie haben schon während des großen Flüchtlingsstromes Ängste geschürt, die die AfD dankend aufgenommen und verstärkt hat.

Gefühlt in fast jeder Poltik-Talkshow war die AfD vertreten und hat so eine Bühne für ihr populistischen Geschwafel bekommen.

Auch die Themen der Talkshows waren zu sehr an den Themen der Parteien des rechten Ende des politischen Spektrums angelehnt. Wenn ständig nur über „Überfremdung“, Terrorismus, innere Sicherheit und Kriminalität berichtet wird, dann wird über diese Themen in der Bevölkerung auch mehr diskutiert. Die Medien verstärken die Bedeutung der Themenbereiche der Rechtspopulisten

Es gab viele Grenzüberschreitungen seitens der AfD. Dieses waren sicherlich größtenteils bewußt inszenierte Provokationen. Die Medien haben das Stöckchen aufgehoben und groß über den „Skandal“ berichtet. Das hat den Rechtspopulisten noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt.

Die größten Wahlkampfhelfer der Rechtsextremisten heißen Will, Illner, Plasberg, Maischberger und Bild-Zeitung. Und dann schimpft die AfD immer über die etablierten Medien, als sogenannte „Lügenpresse“.

Auch linke Aktivisten spielen der AfD in die Hand. Jede Störung des Wahlkampfes der AfD, wird von den Rechtsradikalen als Störung der Demokratie angesehen und sie können sich noch länger in der Opferrolle suhlen.


Nachtrag 25.09.17

Einige Medien sehen ebenfalls die Bild und Polit-Talkshow als Wahlkampfhelfer.

Nichtwähler und Protestwähler

Habe ich eigentlich schon mal geschrieben, wie idiotisch es ist, nicht zu wählen; aus Protest?

Was erwarten diese Protestnichtwähler? Denken, die alle Politiker würden ihre Ansichten ändern, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Bevölkerung nicht zur Wahl geht? Das wird sicherlich nicht passieren. Vielleicht kann man eine Unzufriedenheit ablesen, aber wer nicht wählt sagt auch nicht, in welche Richtung er etwas verändert haben möchte. Es ist übrigens niemand verpflichtet eine der großen Parteien zu wählen, man darf auch andere, auch die ganz kleinen wählen. Man sollte sich aussuchen, welche Partei dem eigenen Vorstellungen am nächsten kommt. Wahrscheinlich stimmt man nicht in allen Positionen überein, aber sicherlich in vielen. Und falls man sich überhaupt nicht wiederfindet, gibt es ja immer noch die Möglichkeit, eine eigene neue Partei zu gründen.

Nicht zu wählen ist jedenfalls das Dümmste, was man machen kann. wer nicht wählt, darf nachher auch nicht über die Politik meckern. Er hat ja selbst darauf verzichtet, seinen Beitrag zu leisten.

Die AfD vertritt Positionen, die auch in der Bevölkerung vorkommen. In einigen Medien und in den „sozialen Medien“ wurde teilweise mit Falschmeldungen Stimmung gemacht und Hass verbreitet, um mehr Wähler zu gewinnen. Die AfD erhält aber auch Stimmen von Menschen, die nicht unbedingt hinter dem Wahlprogramm stehen, sondern „es den da oben einfach mal zeigen wollen“. Also auch klassische Protestwähler, die sich nicht vertreten fühlen. Ich bezweifle mal, daß diese Protestwähler von der AfD vertreten werden. Auch viele AfD-Anhänger wissen gar nicht, wofür die AfD steht. Sie ist nämlich gar nicht die Partei „des kleinen Mannes“. Sie verfolgt ganz klar wirtschaftliche Interessen und steht in diesem Punkt der FDP in nichts nach. Mit ihren Stimmen für die AfD richten sie noch viel mehr Schaden, auch für sich, an.

Vielleicht sollten sich die „Protestwähler“ tatsächlich mal im Spektrum der „Sonstigen“ Parteien umsehen.