Viele kennen vielleicht die Abzockversuche, die vorzugsweise per Fax an Unternehmen gehen. Mal ist ein angeblicher Adressbuchverlag, mal ein Internetverzeichnis, mal eine Handelsregisterauskunft. Allen gemeinsam ist, dass diese Schreiben sehr unübersichtlich gestaltet sind und den Empfänger bewusst in die Irre führen sollen. Gerne wird auch Zeitdruck aufgebaut, dass man das ausgefüllte Formular schnell zurücksenden soll.
Auch der Absender ist so gewählt, daß er etwas anderes Bekannteres vortäuschen soll., etwa die Gelben Seiten oder die Deutsche Telekom. Auch wird oft auf dem ersten Blick der Eindruck einer Behörde erweckt.
Bei der Masche mit den Verzeichnissen wird auch mal so getan, als solle man nur kurz die angegebenen Daten überprüfen. Natürlich ist dort extra ein Fehler eingebaut, damit man die “Korrektur” schnell zurück schickt.
Irgendwo im Kleingedruckten steht dann, was das Fax eigentlich ist. Im rechtlichen Sinne soll es ein Angebot sein, welches man durch Rücksendung annimmt. Die tatsächliche Leistung die dahinter ist oft nichts wert, etwa lieblos gestaltete Webseiten, die nie eine Suchmaschine finden wird, auf denen die Unternehmensinformationen aufgelistet sind.
Heute kam hier ein Fax von der “Datenschutzauskunfts-Zentrale” rein. Auch hier soll der Anschein erweckt werden, es handele sich um eine offizielle Datenschutzbehörde.
In diesem Fall kommt hinzu erschwerend hinzu, daß die noch vielfach vorherrschende Unsicherheit um die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgenutzt wird.
Auch das Kleingedruckte verschleiert, worum es eigentlich geht. wer hier nicht richtig liest, denkt vielleicht, er sei verpflichtet dieses Fax zurück zu senden.
Leistungsübersicht /Leistungsdarstellung Basisdatenschutz
Seit dem 25.05.2018 gilt in Deutschland die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Sie haben daher zwingend gewisse Grundanforderungen zu erfüllen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen und Aufsichtsmaßnahmen der Behörde zu vermeiden. Folgende Daten werden von Ihnen erhoben und gespeichert: Rechtsform, Betriebsname, Betriebsstätte, Telefon, Telefax, Branche, E-Mail, Internetseite. Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. Ust: Eur 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. Leistungsinhalt: Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzerklärung für die Webseite, Checkliste für technische und organisatorische Maßnahmen, Umgang mit Betroffenenrechten und Erfüllung von Melde- und Informationspflichten. Bitte beachten: Ihre Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Werktage nach Rücksendung dieses behörden- und kammerunabhängigen Angebotes. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.
Man bekommt tatsächlich also irgendwelche Standardblätter zum Datenschutz für netto 498,00 EUR pro Jahr; und zwar für gleich 3 Jahre. Für 1500 Euro kann man sich auch schon einen externen Berater ins Haus holen, der einen individuell berät.
Rechtlich dürfte das mehr als zweifelhaft sein. Alles ist darauf ausgelegt, die wahre Leistung, den Preis und auch den Vertragspartner zu verschleiern. In den AGB, die man sich runterladen kann, steht als Vertragspartner plötzlich auch nicht mehr ein Unternehmen in Oranienburg, sondern in Malta.
http://deutschland.datenschutz-auskunftszentrale-europa.com/allgemeinegfbedingungen.pdf
Ansonsten gibt es unter der Webadresse auch nichts weiter zu sehen. Ein halbwegs seriöses Unternehmen hätte hier irgendetwas stehen.
Ich verstehe nicht, warum es diese Branche noch gibt. Das sind für mich Betrüger, die Leute minderwertige Leistungen zu überhöhten Preisen anbieten. Die ganze Thematik ist nicht neu, die Masche gibt es seit vielen Jahren. Auch wenn die Hintermänner in Malta oder irgendwo anders zu finden sind, die müsste man deren doch spätestens anhand des Geldflusses auf die Schliche kommen.
Update 08.10.2018
Gegen den Versender gibt es eine einstweilige Verfügung.