Nicht nur der BKA-Präsident möchte die Daten aus dem LKW-Mautsystem für Fahndungszwecke einsetzen. Nun fordert auch die SPD die Nutzung dieser Daten. Wir erinnern uns: schon im Vorfeld der Einführung des LKW-Maut-Systems wurden Stimmen laut, die erfaßten Bewegungsdaten auch für andere Zwecke, als zur Gebührenerhebung zu nutzen. Dieses wurde von Datenschützern strikt abgelehnt und so wurde letztendlich im Autobahnmautgesetz (AMBG) in §4 Abs. 2 und §7 Abs. 2 die Zweckbindung der Mautdaten festgelegt.
Die Daten sollen zur Terrorabwehr und bei “schweren Straftaten” genutzt werden. Gerne wird bei der Gelegenheit auf einen mehrfachen Frauenmörder hingewiesen, der angeblich aufgrund der Mautdaten gefaßt wurde. In einem Interview mit dem “Stern” korrigiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dieses falsche Annahme. Der Täter wurde mit ganz konventionellen kriminalistischen Mitteln gefaßt werden.
Auch sei hier wieder auf die Schwierigkeit einer Grenzziehung hinzuweisen. Wenn die Daten aus dem Mautsystem z.B. zur Aufklärung eines Mordes, einer schweren Körperverletzung oder halt präventiv ausgewertet werden, wird sich ein Spediteur denken, warum er keine Informationen bekommt, schließlich könnte man mit dem Toll-Collect-System doch auch den Standort seines gestohlenen LKWs ermitteln.
Außerdem darf man auch nicht vergessen, daß das Mautsystem nicht nur Daten von LKWs erfassen kann, sondern mit Hilfe von Kameras und automatischer Kennzeichenerkennung auch Bewegungsprofile von PKWs erstellen könnte.