Wir erinnern uns alle an den Bundestrojaner. Wie so viele Überwachungsinstrumente soll dieser “natürlich” nur bei ganz ganz schlimmen Straftaten eingesetzt werden. Prominente Beispiele sind dann immer Terrorismus und Kinderpornographie. Dagegen hat doch sicherlich niemand etwas gegen einzuwenden, oder? Ansonsten wäre er doch ein Befürworter dieser Straftaten. Dass viele Maßnahmen zur Überwachung oft verfassungswidrig sind, ist seht oft offensichtlich. Dass hält die Politiker aber nicht davon ab, diese Gesetze trotzdem zu beschließen. – Es geht ja schließlich um die Sicherheit.
Ebenso ignorant zeigen sich die Politiker, wenn eine Maßnahme dann etwa vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt wird, weil etwa zu viele Unbeteiligte überwacht werden oder weil die Überwachung, intimste Bereiche der Lebensführung nicht ausschließt. Dann wird das Gesetz eben, mit leichten Änderungen noch mal verabschiedet. Es geht doch immer noch um die Sicherheit und soll doch wirklich nur bei den allerschlimmsten Straftaten eingesetzt werden; nur in absoluten Ausnahmefällen – wirklich.
Bei der Quellen-TKÜV (Telekommunikationsüberwachungsverordnung), oder auch Staatstrojaner, wurde genauso argumentiert. Nun ist das Werkzeug etabliert und schon wird der Einsatzbereich massiv ausgeweitet. Jetzt darf dieses Überwachungsinstrument auch schon bei Wohnungseinbrüchen eingesetzt werden.
Was meint Ihr, wie sieht es mit der Glaubwürdigkeit aus, wenn mal wieder ein Politiker die Freiheiten der Bürger für die “Sicherheit” einschränken will? Man kann echt nicht häufig genug gegen solche Maßnahmen protestieren; vor allem vor dem Hintergrund, dass eine AfD-Regierung heutzutage nicht mehr unmöglich scheint.
Ich würde mich mal freuen, wenn die Politik sich mal mit der gleichen Inbrunst der legalen und illegalen Steuervermeidung annehmen würde.