Noch mal zum Thema AKK und Meinungsfreiheit

Ich muss noch mal etwas zum Thema Kramp-Karrenbauer und Ihrer Aussage bezüglich “Meinungsmache” im Wahlkampf schreiben. Das Thema ist einfach so ungeheuerlich. Es ist unglaublich, dass wir über eine Aussage der Vorsitzenden der Regierungspartei diskutieren müssen, die nichts anderes als die Meinungsfreiheit einschränken will.

Ich habe letztens mit meinen Kindern “Die Sendung mit der Maus” gesehen. In der Folge ging es um das Grundgesetz. Ich kann Frau Kramp-Karrenbauer diese Sendung nur wärmstens empfehlen. Vielleicht schafft das ein wenig mehr Verständnis über Bürgerrechte.

Und der Vollständigkeit halber hier mal Artikel 5 des Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Da steht nichts, davon dass die Meinungsfreiheit in Wahlkampfzeiten eingeschränkt wird. Vielleicht sollte man eher mal Lügen der Parteien im Wahlkampf verbieten.

Gegen die Lügen und Agitationen der AfD scheint AKK nichts zu haben. Aber wehe, es kommt jemand und blickt zurück auf die “Leistungen” der CDU und erklärt dann dass man aus diesen Gründen die CDU lieber nicht wählen sollte; ja dann ist die Demokratie in Gefahr.

Diese Diskussion ist soooo absurd. Die Frau, die die Verfassung mit den Füssen tritt, ist absolut inakzeptabel. Deswegen: Wählt nicht die CDU, wählt nicht die CSU! (So lange ich dass noch schreiben darf)