Lustig, die Ärztin Natalie Grams, die sich für die Aufklärung über die Nichtwirksamkeit von homöopathischen Mitteln einsetzt, hat von einem Pharma-Unternehmen eine Abmahnung und Unterlassungserklärung bekommen, dass sie entsprechende Aussagen zukünftig vermeiden soll. Eine solche Unterlassungserklärung muss man nicht akzeptieren. Es steht einem der Rechtsweg offen. Hier wäre das ja mal wirklich interessant. Dann müsste nämlich die “Hevert Arzneimittel GmbH & Co. KG” vor Gericht beweisen, dass die Aussagen von Frau Grams falsch sind. Und solche Beweise konnte noch niemand seit der Erfindung der Homöopathie erbringen.
Update 04.06.2019
Die Homöopathie-Industrie könnte tatsächlich sogar Recht bekommen. Rein juristisch ist der Nachweis der Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln dadurch erbracht, das ein anderer Homöopath das behauptet. Völlig ohne Studie oder Nachweis. Beweis durch Behauptung!
Der Hersteller strebt also eine juristische und keine wissenschaftliche Klärung an. Bei dieser wären seine Chance ja gleich Null.