Tempolimit auf Autobahnen – abgelehnte Petition

Ich habe wieder eine Petition beim Petitionsausschusses des Deutsche Bundestages eingereicht. Darin geht um die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen

Hier zunächst mein Text:

Die Petition


Der Deutsche Bundestag möge beschließen…

ein generelles Tempolimit für Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen von 120 oder 130 km/h einzuführen.

Begründung

Ein fehlendes Tempolimit gibt manchen Autofahrern das Gefühl, dass sie stets das Recht haben schneller als 130 km/h fahren zu dürfen und dass andere Verkehrsteilnehmer sie nicht “behindern” dürfen. Überholt man auf einer zweispurigen Autobahn mit 130 km/h ein paar LKW, hat man in kürzester Zeit Drängler hinter sich, die nicht nur ihr Leben, sondern auch das Leben Anderer gefährden. Man sollte durch ein fehlendes Tempolimit nicht das Gefühl vermitteln, dass auf deutschen Autobahnen alles erlaubt sei.

Die Geschwindigkeitsdifferenzen sind zu hoch. Es gibt physikalische Gesetzmäßigkeiten, die kein Fahrer oder Assistentssystem überwinden kann. Die Energie, und somit der Bremsweg, eines bewegten Körpers steigt im Quadrat zur Geschwindigkeit. Kollisionen zwischen sehr schnellen und langsameren Fahrzeugen enden oft mit schweren Verletzungen oder gar Todesfällen. Diese Unfälle können vermieden werden.

Durch eine ungedrosselte Raserei auf Autobahnen verlieren viele Autofahrer das Gefühl für die Geschwindigkeit und fahren daher auf anderen Straßen mit überhöhter Geschwindigkeit. Durch ein generelles Tempolimit wird auch auf anderen Straßen die Verkehrssicherheit erhöht.

Der Verbrauch eines Fahrzeuges steigt, physikalisch bedingt, bei sehr hohen Geschwindigkeiten überproportional an, da der zu überwindende Luftwiderstand ebenfalls im Quadrat zur Geschwindigkeit ansteigt. Ein Tempolimit hätte also auch einen positiven Effekt auf die Umwelt.

Ebenso werden die Lärmessionen gesenkt, da Motor, Reifen und Fahrtwind bei niedriger Geschwindigkeit weniger laut sind.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein solches Tempolimit NICHT einzuführen.


Nach einiger Zeit bekam ich einen Brief, dass die Petition wahrscheinlich abgelehnt wird, da sich eine ähnliche Petition gerade in der Prüfung befindet. Nach meiner Onlinerecherche fand ich nur eine Petition, die ein Tempolimit von 180 km/h fordert. Eine Forderung, die von meiner deutlich abweicht. Deswegen legt ich Widerspruch ein.

 

Die Ablehnung


Anlage 2 zum Protokoll 19/20
Petitionsausschuß

Pet 1-18-12-9213

Straßenverkehrs-Ordnung

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h bzw. von 180 km/h auf Bundesautobahnen, von 80 km/h bzw. 100 km/h auf Bundesstraßen, von 80 km/h auf Landstraßen und von 30 km/h im innerstädtischen Bereich gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen dem Petitionsausschuss 72 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge sowie sechs weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens werden im Wesentlichen folgende Gründe angeführt:

  • Auf Bundesautobahnen (BAB) würden Lkw-Kolonnen auf der rechten Spur langsamere Fahrzeuge zwingen, auf die linke Spur auszuweichen. Das sei gefährlich, wenn auf der linken Spur ein sehr schnelles Fahrzeug herankäme.
  • Deutschland habe als einziges europäisches Land keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese auf BAB einzuführen, könne u. a. ein Signal an andere Länder sein, ihre Geschwindigkeitsbeschränkungen gegebenenfalls von 120 oder 130 km/h anzuheben.
  • Durch Tempolimits könnten sehr viele Verkehrsschilder eingespart werden.
  • Die Umweltbelastung werde verringert, da der Spritverbrauch sinke.
  • Der Verkehrsfluss zwischen langsam und zügig fahrenden Kfz müsse harmonisiert werden.
  • Die Zahl übermotorisierter Kfz müsse reduziert und der sog. „Raser-Tourismus” beendet werden.
  • Nach einer Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. (DVR) befürworte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein Tempolimit

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss begrüßt alle Eingaben, die auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit abzielen.

Der Ausschuss stellt fest, dass derzeit nicht beabsichtigt ist – auch nicht aus klimapolitischen Gründen – ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen (BAB) einzuführen. Er weist darauf hin, dass Unfallgeschehen auf BAB in der Regel durch individuelles Fehlverhalten, z. B. zu geringem Abstandhalten zum Vorfahrenden oder bestimmte örtliche Verkehrs Verhältnisse, beispielsweise bei Steigungsstrecken, beeinflusst werden. Ein generelles Tempolimit würde an dieser Unfallverursachung nichts ändern. Ferner gehören BAB zu den sichersten Straßen in Deutschland. So ereignen sich auf ihnen nur rund sechs Prozent der Unfälle mit Personenschaden, obwohl auf ihnen rund 31 Prozent der Gesamtfahrleistung erbracht wird.

Bei der Diskussion um ein generelles Tempolimit ist zu beachten, dass die Unfallhäufigkeit nicht gleich über das gesamte Autobahnnetz verteilt ist. Ausgangspunkt für die meisten Unfälle ist weniger das Überschreiten einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit, sondern vielmehr die im Einzelfall nicht situationsangepasste Geschwindigkeit. Diese kann deutlich unterhalb des geforderten Tempolimits liegen. Die Autofahrerinnen und Autofahrer folgen Anordnungen im Übrigen umso eher, je sinnvoller sie ihnen erscheinen. Die Einsichtigkeit und als deren Folge die Akzeptanz einer Regel spielen somit eine überragende Rolle.

Auch ein Vergleich mit ausländischen Unfallstatistiken zeigt, dass die Unfallzahlen dort trotz vorhandener allgemeiner Tempolimits keine zwingenden Schlussfolgerungen auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf BAB zulassen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilte dem Ausschuss mit, dass es auf BAB daher einer situationsangepassten Geschwindigkeitsregelung den Vorzug gibt. Insbesondere moderne rechnergesteuerte Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die flexibel auf Faktoren reagieren, welche die Verkehrssicherheit beeinflussen, können gezielt Unfallschwerpunkte beseitigen und gleichzeitig zur Flüssigkeit des Verkehrs und damit zum Abbau von Staus beitragen. Auf hochbelasteten Autobahnabschnitten sind moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen besonders wirkungsvoll. Generell gilt ohnehin eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf BAB und ähnlichen Straßen nach der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung für Pkw sowie andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, soweit nicht durch Verkehrszeichen eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist.

Zudem ist bereits durch Verkehrszeichen oder durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen die Geschwindigkeit auf rund 30 Prozent des deutschen Autobahnnetzes dauerhaft oder temporär begrenzt.

Ergänzend stellt der Ausschuss fest, dass auf allen Straßen gilt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf die fahrzeugführende Person nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrscht. Sie hat ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Auf die Umweltbelastung können die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eigenverantwortlich durch das individuelle Fahrverhalten Einfluss nehmen. So führen Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgänge, sogenannte Dynamikanteile, zu höheren Verbrauchen. Diese Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgänge können besser durch eine vorausschauende, umweltschonende Fahrweise vermieden werden als durch die Anordnung von Tempolimits. Im Hinblick auf die angeführten Umweltaspekte sei im Übrigen darauf hingewiesen, dass die StVO als besonderes Polizei- und Ordnungsrecht in erster Linie der Unfallverhütung im Straßenverkehr und nicht dem präventiven Umweltschutz dient.

Der Ausschuss stellt zu dem angesprochenen Problem der „Raser” fest, dass der Deutsche Bundestag in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 (Plenarprotokoll 18/243) den vom Bundesrat ein gebrachten „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr” (Drucksache 18/10145) sowie den dazu vorgelegten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verkehrssicherheit erhöhen – Raserei und Illegale Autorennen wirksam bekämpfen” (Drucksache 18/12558) beraten und in geänderter Fassung (Drucksachen 18/12936 und 18/12984) angenommen hat. Das Verbot von Kraftfahrzeugrennen wurde dadurch in den neu geschaffenen § 315d des Strafgesetzbuches aufgenommen.

Darüber hinaus verweist der Petitionsausschuss auf die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/7924) auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7774) vom 18. März 2016 „Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der 18. Wahlperiode”. Darin sind weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dargestellt.

Die genannten Drucksachen sind im Internet unter www.bundestag.de abrufbar.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land” – vom 7. Februar 2018 heißt es

auf Seite 79 zum Thema Verkehrssicherheit u. a.:

[…] „Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4.0

Wir sehen uns der ‘Vision Zero’, also der mittelfristigen Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf null, verpflichtet. Deshalb wollen wir nach Auslaufen des ‘Verkehrssicherheitsprogramms 2011’ ein Anschlussprogramm auflegen.” […]

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.


Ich finde diese Ablehnung ist der Hammer. Es wird nicht konkret auf meine Petition eingegangen, weil ja so viele ähnliche Petitionen vorliegen; also scheint das Thema ja vielen Leuten wichtig zu sein.

Viele der Ablehnungsgründe könnten direkt vom ADAC oder der Automobillobby kommen. “Es gibt ja schon so viele Tempolimits”, “Autobahnen sind sicherer als andere Straßen”, “Verantwortung des Einzelnen”, bla bla bla. Deutschland ist halt das Land der Raser und Drängler.

Schön ist auch, daß die StVO nicht dem Umweltschutz dient, sondern der Verkehrssicherheit. Deswegen kann der Grund nicht berücksichtigt werden. Auf welcher gesetzlichen Basis der Umweltschutz verbessert wird, ist mit egal. Ich habe mich bei der Einreichung nicht explizit auf die StVO bezogen. Diese Zuordnung hat der Petitionsausschuss unternommen

Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass ich erwähnt habe, das bei vielen Rasern, die Einsicht fehlt, dass es kein Recht auf Rasen gibt. Und schon gar nicht müssen andere Verkehrsteilnehmer sich dem Wunsch Weniger nach einem höherem Tempo schon gar unterwerfen und ihnen freie Fahrt ermöglichen. Die Raser begründen es immer, dass sie behindert werden und dieses nach StVO nicht zulässig ist. Die Einhaltung Verkehrsregeln (Beachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen/Richtgeschwindigkeiten oder Anpassung der Geschwindigkeit an die Gegebenheiten (Verkehrslage, Wetter, etc.)) kann aber keine Behinderung darstellen. Dieser Trugschluß kommt exakt durch ein fehlendes Tempolimit. Hier ist mit der Verantwortung des Autofahrers nicht weit her.

Die Raser verhalten sich auch nicht risikominimierend. Es ist ja auch oft zu beobachten, dass diese nicht gemäßigt an ein langsameres Fahrzeug heranfahren, sondern mit unverminderter Geschwindigkeit aufschließen und erst kurz vorher abbremsen. Diese abrupten Bremsmanöver sind nicht nur unfallträchtig, sondern können auch Auslöser eines Staus sein.

In Deutschland scheinen Autofahrer viel weniger Verantwortung zu zeigen. Wer aus dem Ausland kommt und die Grenze passiert, merkt, dass viele Autofahrer plötzlich viel aggressiver fahren. Eben ist man noch gemeinsam in einer Kolonne gefahren und schon fängt einer von hinten an zu drängeln. Das liegt auch an dem fehlenden Tempolimit und den seltenen und laschen Strafen.

Die erwähnten und verbotenen Straßenrennen sind eher die Ausnahme und haben nichts mit dem alltäglichen Verkehr auf den Autobahnen zu tun. Auch bei den Rasern gibt es bereits mehrere Verbote (z.B. zu dichtes Auffahren, Lichthupe). Aber dieses Verhalten ist weit verbreitet und wird nur selten geahndet. Die Autobahnpolizei müsste hier viel häufiger tätig werden. Einfach mal mit Richtgeschwindigkeit fahren und dann gucken, wer als erstes an der hinteren Stoßstange hängt.

Interessanterweise ist das Verhalten der Raser aggressiver, wenn man mit einem Kleinwagen unterwegs ist, als mit einem größeren Fahrzeug bei gleicher Geschwindigkeit.

Auch mein Hinweis, dass das Gefühl für Geschwindigkeit verloren geht, wenn auf Autobahnen gerast wird, und es dadurch auf anderen Straßen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt, wurde auch nicht berücksichtigt.

Was soll überhaupt die Aussage, Autofahrer folgen Anweisungen eher, wenn sie ihnen sinnvoll erscheinen? Nur weil der dumme Raser nichts von Physik und Geschwindigkeitsdifferenzen versteht, darf er weiter Menschen gefährden? Der argumentiert dann so, dass die Anderen einfach zu langsam gefahren sind.

Außerdem muss es nicht gleich zu Unfällen kommen. Das Autofahren ist auch viel entspannter, wenn alle etwa die gleiche Geschwindigkeit fahren. Wer mal im Ausland auf Autobahnen gefahren ist, weiß das. Da wird der Tempomat eingeschaltet und alle fahren gleichmäßig. Das ist viel entspannter, umweltfreundlicher und sicherer als auf deutschen Autobahnen, wo entweder von hinten einer mit 200 km/h oder mehr angerast kommt oder vor einem plötzlich ein Schleicher mit 130 km/h auftaucht (je nach Sichtweise).

Wenn die Politik ernsthaft darauf hin arbeiten will, Null Verkehrstote zu erreichen, dann ist ein Tempolimit ein unbedingtes Muss. Jeder Verkehrsunfall, bei dem mindestens ein Beteiligter mehr als 130 km/h gefahren ist, ist ein unnötiger. Es mögen in Summe nicht viele Unfälle sein, aber oft schlimme, die vermeidbar sind. Die Politik nimmt jedes Unfallopfer billigend in Kauf, wenn weiterhin auf ein generelles Tempolimit verzichtet wird.

Die Ablehnung zielte nur darauf ab, warum man kein Tempolimit erlassen muß. Aber man könnte es doch, wenn tatsächlich die Mehrheit dieses unterstützt. Es werden so viele Gesetze und Verordnungen erlassen, der Sinn oft zweifelhaft sind oder nur ganz wenige Ausnahmefälle betreffen; hier könnte man etwas schaffen was wirklich viele positiv betrifft. Ich habe jedenfalls noch kein vernünftiges Argument gehört, was GEGEN ein Tempolimit spricht.


Es folgen der Scan des Originalschreibens.