Ich habe ja diverse Politiker, Chefs von Ermittlungsbehörden und sonstige Personen die oft lauthals nach mehr Überwachung rufen, angeschrieben und gefragt, welche Maßnahmen sie sich denn wünschen würden. Welche Instrumente brauchen die Behörden zusätzlich um effektiv ermitteln zu können?
Als erster hat der Talkshow-Dauergast und CDU-Sicherheitsexperte Wolfgang Bosbach auf meine E-Mail geantwortet.
Zunächst hat er sich für die späte Beantwortung entschuldigt, da er ja so viele Anfragen bekäme. Ich fand es nicht zu spät, und er war ja sogar der Erste.
Herr Bosbach erwähnt, daß die Kommunikation und die Techniken zugenommen haben und Überwachungsmaßnahmen nun schlicht auf die “neuen” Medien ausgeweitet werden. Daß diese Maßnahmen im digitalen Bereich aber deutlich über das hinaus gehen, was im analogen Sektor erlaubt war, also gezielte Überwachung Einzelner gegenüber anlassloser Massenüberwachung, erwähnt er nicht.
Zum Thema Verschlüsselung klingt heraus, daß Herr Bosbach Zugriff auf entschlüsselte Nachrichten haben möchte. Verschlüsselung soll also kein Grundrecht sein, um seine Daten vor Zugriff von Dritten zu schützen. Nur zur Erinnerung: Wenn staatliche Behörden eine Verschlüsselung knacken können, dann können das auch ausländische Stellen und Kriminelle oder andere, die mit den Daten Schindluder treiben wollen.
Biometrische Merkmale möchte Herr Bosbach nutzen, um etwa Reisepässe fälschungssicher zu machen. Das man biometrische Merkmale durchaus fälschen kann, hat ja etwa der Chaos Computer Club schon mehrfach bewiesen.
Gegen Predictive Policing sieht er keine Gründe. Allerdings werden die Erwartungen an dieses Wundermittel oft nicht erfüllt, oder führt dazu, daß Unschuldige in Haft kommen.
Auf meinen Hinweis, daß die Wirksamkeit von Überwachungsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden, weder vorher noch später im Betrieb, weißt Wolfgang Bosbach mich auf eine Studie der Uni Greifswald hin, nach der die Effektivität von Videoüberwachung durchaus belegt sein soll. Es handelt sich wahrscheinlich um die Studie von Prof. Dr. Manfred Bornewasser.aus dem Jahre 2011. Das Fazit ist allerdings nicht ermutigend. Es gibt zwar leichte Verbesserungen bei den Aufklärungsquoten, große Veränderungen gibt es aber nicht, eher Verdrängungen in andere Bereiche. Dann ist es fraglich ob so ein mittelmäßiger Erfolg, einen permanenter Eingriff in die Grundrechte aller Bürger rechtfertigt.
Ich zitiere jetzt mal ausnahmsweise aus der E-Mail von Herrn Bosbach. Es handelt sich um eine private E-Mail für die ich keine Veröffentlichungserlaubnis eingefordert habe. Im letzten Absatz spricht Herr Bosbach aber allgemein für die CDU. Deswegen übernehme ich das mal so.
Für die Union gilt: Wir wollen so viel Freiheit wie möglich, aber auch so viel Sicherheit wie nötig. Jede einzelne, jede neue Eingriffsbefugnis oder Ermittlungsmöglichkeit wird abgeklärt anhand der Fragen: Sind sie im wahrsten Sinne des Wortes not-wendig? Sind sie wirklich wirksam? Sind sie verhältnismäßig? Sind sie verfassungskonform?
Es wäre schön, wenn das so stimmt und wenn der Bundestag prüfen würde, ob Überwachungsmaßnahmen notwendig, wirksam, verhältnismäßig und verfassungskonform sind. Das wäre eigentlich das Mindeste, was man erwarten kann. Egal, bei welchen Gesetz. Besonders im letzten Punkt hat die große Koalition versagt. Sie hat die zweite Vorratsspeicherung beschlossen, mit dem Wissen, daß diese verfassungswidrig ist. Die erste Vorratsdatenspeicherung wurde ja vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärt. Warum werden Politiker nicht dafür belangt, wenn sie wissentlich gegen die Verfassung verstoßen?
Leider ist Wolfgang Bosbach nicht auf meine Frage nach zukünftigen Instrumenten eingegangen. So müssen wir abwarten, bis jemand mal wieder einen neuen Vorschlag zur Überwachung der Bevölkerung aus der Schublade zieht.
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