NPD-Verbot

In der Schule habe ich früher gelernt, daß unsere Verfassung vor allem auch in Hinblick auf die Weimarer Republik und die Nazi-Diktatur gegen Angriffe auf deren Grundfesten “gehärtet” wurde. Bestimmte Artikel geniessen einen übergeordneten Schutz und die “Freiheitlich-Demokratische Grundordnung” (FDGO) darf nicht angetastet werden.

In der Realität sieht es aber etwas was anders aus. Die Grundrechte sind in den ersten 19 Artikeln erwähnt. Gleichzeitig steht dort aber auch wie diese eingeschränkt werden. Oft wird dann auch einfach Gesetze verwiesen. Das hat den “Vorteil”, daß man für eine Grundrechteeinschränkung nicht extra das Grundgesetz mit 2/3-Mehrheit ändern muß, sondern man kann einfach ein normales Gesetz mit einfacher Mehrheit verabschieden.

Im Schulunterricht hieß es dann weiter, daß es ja auch ein Parteienverbot gäbe. Parteien, die sich gegen die FDGO stellen, können einfach verboten werden. Was dieses Recht Wert ist, sieht man ja daran, wie aufwändig, ja fast unmöglich, es ist, die NPD zu verbieten. Der massive Einsatz von V-Leuten bei der NPD hat ja das erste Verbotsverfahren gestoppt. Mal sehen, was diesmal kommt. Ich hoffe aber, das Verfahren durchgeht und die NPD verboten wird.