Vorratsdatenspeicherung – der nächste Versuch

Nachdem die Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde, weil sie einen zu großen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte JEDES Bürgers bedeutet, versucht die GroKo morgen im Bundestag wieder ein Gesetz zu anlasslosen Massenüberwachung der Bevölkerung zu beschließen. Das Ganze wurde dann Höchstspeicherfrist genannt. Der Name soll wohl den Anschein erwecken, daß man hier etwas begrenzen möchte.

Es wird in Deutschland keinen Gewinn von Sicherheit geben, sondern nur Verlust von Freiheit. Wie viele Terroranschläge, gegen die die VDS ja immer helfen soll, gab es denn seit Aussetzen der Speicherung in Deutschland? Und in Ländern, die die Verbindungs- und Bewegungsdaten speichern, gab es trotzdem Anschläge.

Ich denke und hoffe, daß die Opposition und Datenschützer schon in den Startlöchern stehen, um eine Verfassungsklage gegen das Gesetz einzureichen . Aber muß das wirklich sein? Warum werden Gesetze erlassen, von den man weiß oder zumindest stark vermutet, daß sie verfassungswidrig sind? Die Bundesregierung hat schon einmal eine gelbe Karte bekommen, jetzt wäre die rote dran. Wer vorsätzlich verfassungswidrige Gesetze erlässt, handelt in meinen Augen verfassungswidrig. Also ist die Große Koalition eine verfassungswidrige Organisation und gehört demnach verboten.

Ich fordere jeden Bundestagsabgeordneten und jede Bundestagsabgeordnete auf, zur Abstimmung zu gehen, und GEGEN die VDS zu stimmen. Seien Sie nicht Teil eines Apparates, der die Bürger ausspionieren will!