Die CDU will einen weiteren Flüchtlingsandrang wie 2015 verhindern. Allerdings nicht durch Bekämpfung der Fluchtursachen, sondern anscheinend mit weiterer Abschottung. “Natürlich” will man keine Obergrenzen, wie die CSU und andere rechtspopulistische Parteien fordern, aber man möchte ein EU-weites “Flüchtlingskontigent” einführen. Ziel sei, daß einfach weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen.
Das ganze schreit doch schon wieder nach Verfassungsbruch. Im Grundgesetz steht nichts, daß Recht des Einzelnen auf Asyl dadurch nicht angewendet werden kann, weil vorher schon eine bestimmte anderer Menschen das Recht wahrgenommen haben. Sollte der CDU-Leitantrag in reale Gesetze umgesetzt werden, ist wohl mal wieder das Bundesverfassungsgericht am Zuge, um die Politik in die gesetzlichen Schranken zu weisen.