Überwachungswunschzettel – Teil 1

Herr Maaßen, der Chef vom Verfassungsschutz, hat neulich seine Wünsche geäußert, die er gerne im Bereich Überwachung umgesetzt haben möchte.

Interessanterweise habe ich gerade vor einiger Zeit diese Frage einigen Politikern und Leitern von Ermittlungsbehörden und Polizeigewerkschaften gestellt.

Sehr geehrter Herr XXX!

Ich höre in den letzten Jahren immer nur die Rufe nach mehr Überwachung, Verschärfung von Sicherheitsgesetzen, Zugriff auf immer mehr Daten, Ausweitung der Videoüberwachung, Knacken von Verschlüsselung, Erweiterung des Straftatenkataloges für bestehende
Instrumente, Überwachung von Finanztransaktionen, Zusammenführen von einzelnen Datensammlungen, Erfassung biometrischer Merkmale, Predictive Policing, Zugriff auf Kommunikations- und Bewegungsdaten
usw. Dabei werden oft verfassungsrechtliche Bedenken außer Acht gelassen und eine echte Analyse der Wirksamkeit und die Berücksichtigung der Schädlichkeit der Instrumente gibt es auch nicht.

Wohin soll das alles führen? In jedem Vorstellungsgespräch wird man gefragt, wo man sich in fünf Jahren sieht. Ich frage Sie, welche Überwachungsmaßnahmen sehen sie in den nächsten fünf Jahren auf den Bürger zukommen? Wünsche haben Sie ja sicherlich viele, die liegen wahrscheinlich noch irgendwo in einer Schublade und werden nach und nach rausgeholt, wenn die Gelegenheit “günstig” ist; also etwa wenn es gerade irgendwo einen Anschlag gegeben hat.

Daher die etwas provokante Frage: Wenn Sie sich jetzt wünschen könnten, welche Instrumente bräuchten Sie jetzt und in fünf Jahren, damit Sie zufrieden wären und Ihrer Meinung nach nicht in der Ermittlungsarbeit eingeschränkt wären? Und wo sehen sie Grenzenjuristischer und moralischer Natur?

Mit freundlichen Grüßen

Christian XXX

Die Antworten werde ich hier in den nächsten Tagen veröffentlichen.

2 Gedanken zu „Überwachungswunschzettel – Teil 1

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