Gute Nachrichten vom Münchener Amtsgericht. Dort hat man festgestellt, daß eine Überwachung einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Bürger darstellt.
Das permanente anlasslose Filmen […] verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. […] Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes […] ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden.
Urteil des Amtsgerichts München vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17
Oh, sorry irgendwie habe ich übersehen, daß es darum geht, daß Privatpersonen nicht “überwachen” dürfen. Der Staat darf und muß natürlich unbedingt über jeden kleinsten Pups eines jeden Bürgers jederzeit, auch rückwirkend, Bescheid wissen. Im Kampf gegen Terrorismus, Kriminalität und bald vielleicht auch Andersdenkende wird man doch mal eben auf seine Bürgerrechte verzichten können.