Mal wieder musste ein Gericht die Ermittlungsbehörden mit ihrer Schnüffelsucht in die Schranken weisen. In diesem Fall geht es um die anlasslose Speicherung und Auswertung der Flugpassagierdaten.
Dabei wurden nicht nur Namen von Menschen mit Haftbefehl abgeglichen, sondern es wurden auch nach Mustern in den Reiserouten gesucht. Wer dann häufiger mal Routen benutzt, die auch Drogenkuriere nehmen, der kann dann schon mal als False-Positive in die Fänge de BKA geraten.
Schön zu sehen, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mal wieder an dem Thema dran ist. Das ist eine Organisation die ich regelmäßig mit einem kleinen Spendenbeitrag unterstütze.