Ich hatte ja schon in einem anderen Beitrag meine Skepsis gegenüber der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geäußert. Deswegen habe ich mein Passbild nur unter Auflagen der Krankenkasse (KK) zugeschickt. Unter anderem sollte sichergestellt werden, daß entweder daß Foto zurückgeschickt werden oder sicher vernichtet werden sollte. Außerdem durften keine weiteren (digitalen) Kopien von dem Bild bei der KK oder den verarbeitenden Unternehmen verbleiben.
Einige Wochen nach Erhalt der eGK, schickte ich nun einen Brief an den Datenschutzbeauftragten der KK, mit der Bitte, mir mitzuteilen, wie sichergestellt wurde, daß die Auflagen eingehalten wurde. Die Reaktion, die darauf hin kam, hatte ich so nicht erwartet. – Ich habe eine neue eGK mit meinem Passfoto bekommen. Warum sie mir noch mal eine neue Karte zugeschickt haben, weiß ich nicht. Wahrscheinlich werden Kundenschreiben im Akkord von überforderten Mitarbeitern “bearbeitet”. Das heißt, sie müssen vermutlich innerhalb von weniger Sekunden das Schreiben kategorisieren und den entsprechenden Arbeitsablauf anstossen. Dabei haben sie eine handvoll Standardabläufe. Was nicht paßt, wird aussortiert oder doch irgendwo zugeordnet, wo es vielleicht passen könnte.
Ich finde das eine Frechheit, weil das Schreiben ausdrücklich an den Datenschutzbeauftragten (DSB) und nicht an die Kundenbetreuung gerichtet war. Aber zumindest haben sie mir so ganz klar bewiesen, daß mein Foto nicht gelöscht wurde.
Ich werde noch ein letztes Mal versuchen den DSB zu erreichen, ansonsten werde ich mich wohl mal an den Landes-DSB wenden müssen.
Ich werde über den weiteren Verlauf hier berichten.