Ich habe ja schon einmal über die kruden “Datenschutzbestimmungen” bei Opel geschrieben. Diese stammen aus einem Fahrzeug aus 2011. Ich denke schon damals hätten sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten. Heutzutage ist nicht nur die Technik viel weiter, sondern auch der Datenschutz und das Verständnis dafür.
Ich frage mich, wie das heutzutage aussieht, bei Fahrzeugen, die voller Sensoren und Funkmodule stecken, wir andererseits die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben? Eigentlich müsste der Käufer ja umfassend aufgeklärt werden und ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden. Und was passiert, wenn das Auto weiterverkauft wird? Der neue Besitzer hat ja keine Geschäftsbeziehung zu dem Hersteller. Wie soll dann eine Datenweitergabe gerechtfertigt sein? Müsste nicht sogar jeder Nutzer des Fahrzeuges über die Datensammelei aufgeklärt werden? Wer ist dafür verantwortlich? Wahrscheinlich haben die Hersteller irgendwo eine Klausel, dass der Besitzer, sowohl die Nutzer als auch spätere Käufer zu informieren hat.
So macht das ja auch WhatsApp. Die haben in ihren Nutzungsbedingungen drinstehen, dass mal als Nutzer die Erlaubnis von jedem Adressbucheintrag hat, die Daten an WhatsApp weiterzugeben. Natürlich hat das praktisch niemand. Aber als Geschädigter, also dessen Daten nun fröhlich von Facebook verarbeitet werden, soll man sich an die Personen wenden, die ihre Adressbücher freigegeben haben. Da man als WhatsApp-Nutzer aber keine Möglichkeit hat, die Datenweitergabe irgendwie einzuschränken, in dem man bestimmte Nutzer nicht freigibt, halte ich diese Regelung für unwirksam.
Mal sehen, wie sich das in den nächsten Jahren mit den Autos noch weiter entwickeln wird. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass es auch einige Jubler geben wird, wenn vielleicht ein Verbrechen durch die Auswertung von PKW-Daten aufgeklärt wird. Es gab ja schon Fälle, in denen Daten eines Lautsprecher-Assistenten zu Klärung eines Mordfalls als Beweis gegen den Nutzer eingesetzt wurden.