Irgendwie scheint es ja in der Bundesregierung immer mehr Mode zu werden, sich über Gesetz und Verfassung hinwegzusetzen. Nun wärmt Verteidigungsminister Jung mal wieder das Thema “Abschuß von entführten Passagierflugzeugen” auf. Das Luftsicherheitsgesetz, mit dem das geregelt werden sollte, wurde letztes Jahr vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert. Nichts desto trotz hat Jung nun erklärt: “Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen“. Dabei beruft er auf einen übergesetzlichen Notstand. Wer schützt uns aber vor unseren Politikern, die einen Dreck auf Recht und Verfassung geben.
Mal abgesehen von der rechtlichen Situation, wäre aber die tatsächliche Durchführung alles andere als einfach. Wie viel Zeit bliebe für die Entscheidung, ob man abschießt oder nicht? Der deutsche Luftraum ist schnell durchflogen. In dieser Zeit soll also eine ordentlich Prüfung der Umstände stattfinden, die Abwehrflieger müssen gestartet werden und der Abschußbefehl gegeben und ausgeführt werden? Was würde eigentlich mit den Trümmern passieren? Deutschland ist immerhin ein sehr dicht besiedeltes Gebiet und die Trümmer könnten vielleicht sogar noch einen größeren Schaden anrichten.