Zeugen Jehovas und die DSGVO

Bei uns zu Hause tauchen die Zeugen Jehovas regelmäßig auf. Ich hatte noch nie mit deren Hausbesuchen Bekanntschaft gemacht, ich hielt das irgendwie immer für eine moderne Legende. Aber meine Frau durfte denen schon ein paar Mal die Tür aufmachen. Neulich kamen statt der zwei Frauen zwei Männer und fragten, ob wir generell keine Besuche von den Missionaren wünschten. Das hat meine Frau so nie gesagt. Wenn ich aber denen begegnet wäre, hätte ich das sicherlich getan, so wie ich das auch immer bei unerwünschten Werbeanrufen tue.

Die beiden Herren bezogen sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und meinten, wenn wir gar keine Besuche mehr wünschten, dann müssten sie unsere Daten aufnehmen und speichern, und für diese Speicherung benötigen sie nun unsere Zustimmung. Meine Frau hat uns dann doch auf die “schwarze Liste” setzen lassen. Ist aber schon komisch, daß jemand, mit dem man nichts zu tun haben möchte, Daten über einen speichert. Die datenschutzrechtlich korrekte Vorgehensweise wäre übrigens, vorher zu fragen, ob man Besuche haben möchte und dann diese Daten zu speichern (“Opt-In”). Außerdem müssten sich die Zeugen Jehovas datensparsam verhalten. Sie müssten keine Namen aufnehmen, da in unserem Falle (Einfamilienhaus) die Adresse schon ausreicht um den negativen Missionierungswunsch zu speichern.


Nachtrag 30.08.2018

Bei Golem habe ich noch einen passenden Artikel gefunden.