Letzte Woche kam es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Betreiber des weltweit größten Internetknoten DE-CIX hat geklagt, weil er verpflichtet wurde, dem Bundesnachrichtendienst (BND) Zugang zu den durchgeleiteten Daten zu ermöglichen. Das bedeutet nicht nur einen enormen technischen Aufwand, sondern auch einen ungeheuren Grundrechtseingriff. Fast alle Provider sind am DE-CIX angeschlossen, so daß man ausgehen kann, daß ein Großteil des deutschen Internet-Traffics über diesen Knoten geht. Zum überwiegenden Teil Traffic deutscher Nutzer. Nur kurz zur Erinnerung: Der BND ist eigentlich ein Auslandsnachrichtendienst. Die Überwachung im Inland unterliegt gewissen Beschränkungen, die rechtlich fraglich sind. Das anlasslose Massenüberwachung ist in dieser Form sicherlich verfassungswidrig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nach einer nur kurzen Anhörung innerhalb weniger Stunden für diese Überwachungsmaßnahme entschieden. Ich bezweifle mal, daß das Gericht sich überhaupt mit dem Ausmaß der Überwachungsaktion und den technischen Gegebenheiten eingehend beschäftigt hat.
Der DE-CIX-Betreiber hat nun aber schon angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.