In der c’t 01/17 gab eine Artikelstrecke zu dem Thema, wie Verbraucher digital gebrandmarkt werden. Es ist schon erschreckend zu lesen, welche Firmen dort mit privaten Daten von Verbrauchern handeln und wie diese genutzt werden. Nach §34 BDSG hat man als Betroffener zwar ein Auskunftsrecht, allerdings muß man diese Auskunft explizit einfordern. Man kann zwar einmal jährlich auf Verdacht an alle bekannten Auskunfteien Anfragen schicken, sinnvoll ist dieses aber nicht, da man nicht sicher sein kann, wer alles Daten von einem hat.
Das brachte mich auf die Idee eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen, in der gefordert wird, daß das Gesetz entsprechend geändert wird, daß die datenspeichernden Unternehmen die Betroffenen aktiv regelmäßig über die gespeicherten Daten informieren sollen. Das hat mehrere positive Auswirkungen: zum einen erhält man erstmals lückenlos Information wer über einen was speichert. Dadurch, daß auch Personen, die sich ansonsten noch nicht so für Datenschutz interessieren, diese Informationen bekommt, wird das Thema Datenschutz präsenter und öffnet dem Einen oder Anderen vielleicht die Augen. Daß den Datenunternehmen dadurch Kosten entstehen, ist ein gewollter Nebeneffekt. So wird klar, daß persönliche Daten nicht zum Nulltarif zu haben sind.
Leider ist die Petition noch nicht in der Mitzeichnung. Es sind angeblich zu diesem Thema viele ähnliche Petitionen eingegangen, so daß der Petitionsausschuß sich erst einen Überblick verschaffen muß
Die weiteren Entwicklungen veröffentliche ich natürlich hier im Blog.