Überwachungswunschzettel – Teil 4 – BKA

Für mein Projekt Überwachungs-Wunschzettel habe ich auch beim Bundeskriminalamt (BKA) nachgefragt.

Die Kommunikation mit dem BKA gestaltete sich zunächst etwas schwierig. Immerhin bietet das BKA an, E-Mails GPG-verschlüsselt zu versenden und dieses habe ich dann natürlich auch genutzt. Den Schlüssel konnte ich von der BKA-Homepage herunterladen. Die im Key hinterlegte E-Mail-Adresse funktionierte allerdings nicht. Ich wählte dann die auf der Homepage angegebene Kontaktadresse. Um diese Adresse und den Schlüssel mit der anderen E-Mail-Adresse zu nutzen, musste ich mein Mail-Programm erst einmal überlisten.

Die Fragen gingen persönlich an den BKA-Präsidenten Holger Münch, geantwortet hat mir aber jemand anderes (aus der Pressestelle?).

Die Antworten waren leider etwas knapp geraten. Bei den Überwachungstechniken  müsse man mit den modernen Kommunikationstechniken Schritt halten. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Gesetze zu erlassen, “selbstredend in strenger Abwägung hinsichtlich von Einschränkungen der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte”

Weiterhin solle ich mich doch an das Bundesjustizministerium wenden, da dieses für Gesetzesvorhaben zuständig sei; das BKA sei ja nur Exekutive. Allerdings ging es ja auch um die Forderungen seitens der Exekutive und da hat sich Herr Münch in der Vergangenheit auch nicht zurückgehalten.

Daten als Wirtschaftsgut

Letztens gab es in der Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur einen Beitrag über persönliche Daten und deren Wert. Darin wurden etwa die Fragen erörtert, ob man eine monetäre Entschädigung bekommen sollte, wenn Unternehmen seine persönliche Daten nutzt oder ob man dem Unternehmen etwa sogar Geld zahlen sollte, damit das Unternehmen die Daten NICHT nutzt. Ich finde beides kritisch. Natürlich “zahlt” man viele Dienstleistungen im Internet bereits mit seien privaten Daten. Wer da nicht aufpasst und vor allem wer soziale Netzwerke nutzt, über dem ist vielleicht mehr bekannt, als dem Nutzer lieb ist. Vor allem ist völlig undurchsichtig, an welche Unternehmen oder Institutionen die Daten noch weitergegeben werden.

Versicherungen bieten ja auch schon Tarife an, die dem Nutzer Rabatte versprechen, wenn sie Daten etwa über das Fahrverhalten im Auto oder Daten aus Fitnesstrackern sammeln und übermitteln und diese im Sinne der Versicherung sind. Das untergräbt allerdings das Solidaritätsprinzip der Versicherungen. Gesunde Menschen werden belohnt und die kranken müssen dafür umso mehr bezahlen.

Der oberste Grundsatz heißt “Datensparsamkeit”. Es sollen möglichst wenig Daten erfasst werden. Daten die nicht entstehen, können auch nicht missbraucht werden. Heimliche Erfassung von Daten dürfte nicht erlaubt sein. Das Prinzip des Opt-In sollte Standard sein, ohne daß dem Nutzer Nachteile bei einer Ablehnung entstehen. Erfasste Daten dürften nur zu einem fest definierten Zweck verwendet werden und nicht mit Daten aus anderen Quellen vermischt werden. Eine Weitergabe der Daten darf nicht erfolgen. Die Privatperson ist die einzige Instanz, die entscheiden darf, was mit den Daten passieren darf. Werden Daten Unternehmen zur Verfügung gestellt, so kann man die Nutzungserlaubnis jederzeit widerrufen.

DAS wäre für mich eine Grundlage, wie mit Daten umzugehen ist. Der Souverän ist immer noch der einzelne Mensch.

In dem Radiobeitrag kam auch noch die Frage auf, ob man die Aktionen in sozialen Netzwerken vielleicht sogar als Arbeit definieren sollte, die entlohnt werden müsste. Das würde aber dann zu einem Verhalten führen, dass Nutzer nur noch das machen, was am meisten Geld einbringt. In dem Roman Zero – Sie wissen, was du tust von Marc Elsberg beschreibt der Autor eine Zukunft, in der wir alle mit Datenbrillen ausgestattet sind. Unsere persönlichen Daten haben einen Wert, den wir durch angepasstes Verhalten steigern wollen. Was wir dafür tun müssen, gibt uns das soziale Netzwerk vor. Wir sind dann nicht mehr Menschen, die freie Entscheidungen treffen, sondern unser Handeln wird von Dritten bestimmt.