Die Lüge von steuerfreien Lohnersatzleistungen

Deutschland hat ein gutes Sozialsystem. In vielen Fällen bekommt man Ersatzleistungen, wenn man nicht selbst arbeiten kann. Ob die Höhe oder Bezugsdauer ausreichend ist, sei dahin gestellt.

Beim Elterngeld zum Beispiel heißt es auch immer ganz toll, daß es steuerfrei sei. Irgendwo weiter unten steht dann daß es jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Was heißt das?

Für die Berechnung der Einkommensteuer wird die Bemessungsgrundlage herangezogen, also die zu versteuernden Einkommen, abzüglich Freibeträge, Werbungskosten etc. Und dann gibt es noch den Steuersatz, der richtet sich im Normalfall nach dem zu versteuernden Einkommen. Vereinfacht gesagt, ist der Steuersatz höher, je höher das Einkommen ist. Bei dem Progressionsvorbehalt wird zwar die Lohnersatzleistung nicht auf die Bemessungsgrundlage angerechnet, wird aber bei Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, das heißt es wird ein höher Steuersatz herangezogen. Dadurch zahlt man im Endeffekt natürlich doch mehr Steuern.

Wer dann trotzdem immer noch erzählt, Elterngeld wäre steuerfrei, ist in meinen Augen ein Lügner.